Nr. 15/2014, Seite 9: Für kommunale Basisdemokratie

Parlamentsreport

Fachkonferenz 20 Jahre Thüringer Kommunalordnung

Mit einer Fachkonferenz beging die Linksfraktion im Landtag das 20jährige Jubiläum der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO). Am 1. Juni 1994 trat diese in Kraft. Der Jahrestag war ein guter Anlass, eine Erfahrungsbilanz zu ziehen und über die Erfordernisse und Möglichkeiten der Weiterentwicklung des Thüringer Kommunalrechts zu diskutieren.

Mit der ThürKO war die Vorläufige Thüringer Kommunalordnung (VKO) ersetzt worden. Diese basierte im Wesentlichen auf der Kommunalverfassung der DDR, die die Volkskammer am 17. Mai 1990 beschlossen hatte. Während die VKO sehr stark vom Modell der Magistratsverfassung (starke Stellung des Beschlussorgans, mit nachgeordneter Position des Bürgermeisters/Landrates und der Verwaltung) geprägt war, ist die ThürKO nach dem süddeutschen Ratsmodell ausgerichtet (starke Stellung des Bürgermeisters bzw. Landrates).

Eingangs der Fachkonferenz bot Udo Moewes von der Juristischen Fakultät der Uni Potsdam einen historischen Abriss der Entwicklung des Kommunalrechts, angefangen in der DDR bis zur Verabschiedung der Thüringer Kommunalordnung in den 1990er Jahren, die im Wesentlichen bis zum heutigen Zeitpunkt Bestand hat. Im Mittelpunkt der Diskussion standen insbesondere Möglichkeiten der Demokratisierung der Kommunalpolitik. Letztlich kam man aber auch bei diesem Thema nicht an den klammen Finanzen der Kommunen in Thüringen vorbei.

Ramelow: „Kommunen sollen Geld verdienen können“

„In der Zeit, wo kein Geld da ist, ist das alles nichts wert“, musste Eisenachs Oberbürgermeisterin Katja Wolf (DIE LINKE) in ihrem Diskussionsbeitrag nüchtern feststellen. Sie verwies auf zahlreiche Beispiele in der Wartburgstadt, bei denen aufgrund der finanziellen Not beispielsweise durch das Konstruieren von Pflichtaufgaben der Stadtrat entmachtet wird und somit die kommunale Demokratie Schaden nimmt. Deshalb müsse die Finanzausstattung der Kommunen so gestaltet werden, damit Demokratie überhaupt gelebt werden könne. Bodo Ramelow, Vorsitzender der Linksfraktion, hatte zuvor in seiner Eröffnungsrede darauf verwiesen, dass es in den Kommunen um Basisdemokratie gehe und es sich letztlich um die kleinste Zelle des Zusammenlebens handele. Wesentlichen Reformbedarf sehe er beispielsweise bei der Erweiterung der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen. „Wir wollen, dass Kommunen Geld verdienen können und müssen“, betonte Ramelow.

Der kommunalpolitische Sprecher  Frank Kuschel machte in seinem thematischen Einführungsbeitrag eine zunehmende Entpolitisierung von Kommunalpolitik aus. Aus seiner Sicht wollen Bürgerinnen und Bürger als Partner ernst genommen werden und auf gleicher Augenhöhe in den Dialog treten. Dieser Herausforderung habe sich seine Fraktion gestellt und deshalb im Frühjahr dieses Jahres einen Gesetzentwurf zur Demokratisierung der Kommunalpolitik vorgelegt, welcher nunmehr in den Ausschüssen des Landtags behandelt wird. Insbesondere die Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner sollen durch das Gesetz gestärkt werden.

Dazu wird u.a. die Einführung einer pflichtigen Einwohnerfragestunde und eines kommunalen Petitionsrechts wie auch die Möglichkeit der Abwahl des Bürgermeisters durch ein Bürgerbegehren vorgeschlagen. Hinzu kommen wesentliche Erleichterungen von Bürgerbegehren beispielsweise durch die Streichung des sogenannten Abgabenvorbehalts, die Kostenerstattung bei Bürgerbegehren in freier Sammlung und eine Vereinfachung der Unterschriftenleistung. Alles Punkte, die vom Verein Mehr Demokratie e.V. Thüringen maßgeblich in den letzten Jahren immer wieder auf die politische Agenda gesetzt worden sind.

Ralf-Uwe Beck, Sprecher der Initiative, listete den Forderungskatalog in seinem Redebeitrag detailliert auf und brachte für die kommende Legislaturperiode des Landtages eine Demokratie-Enquetekommission ins Spiel. Der Kommunalwirtschaftsexperte Prof. Dr. Michael Schäfer von der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde plädierte zudem für eine erweiterte Mitentscheidung der Bürgerinnen und Bürger beim Umgang mit dem kommunalen Eigentum. Zugleich machte er aber deutlich, dass im Gegensatz zur Privatwirtschaft die kommunalen Wirtschaftsbetriebe zumindest halbwegs demokratisch kontrolliert seien.

Das Abschlusspodium bewegte sich dann nochmals in dem Spannungsfeld zwischen theoretischen Schritten der Demokratisierung der Kommunalpolitik und deren praktischer Umsetzung im kommunalen Alltag. Für Frank Kuschel steht in diesem Zusammenhang fest: „Nur die bloße Möglichkeit der Bürgerbeteiligung wirkt und beeinflusst das kommunale Verwaltungshandeln.“

Matthias Gärtner             

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