Nr. 15/2013, Seite 9: Diskussion zur Gewinnbeteiligung der Kommunen an den Sparkassen-Überschüssen
Gewinnausschüttungen ohne Brechstangenpolitik
Zu aktuellen Entwicklungen im Thüringer Sparkassenwesen, insbesondere mit Blick auf die Gewinnbeteiligungen der Kommunen an den Überschüssen der Sparkasse, fand im Landtag eine Informations- und Diskussionsveranstaltung der Fraktion DIE LINKE statt. Eingeladen waren interessierte Stadträte und Kreistagsmitglieder der Fraktionen DIE LINKE, solche als Verwaltungsratsmitglieder und weitere Interessierte.
Moderiert wurde die Veranstaltung durch Frank Kuschel, Sprecher für Kommunalpolitik der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag. Der Sparkassen- und Giroverband Hessen/Thüringen war in der sachlichen Diskussionsrunde durch Herrn Verbandssyndikus Klaus Reusch vertreten.
Also „heile Welt Sparkasse“?
Die Sparkassengesetze der Bundesländer definieren die Sparkassen in der Trägerschaft (Gewährträgerschaft) von Landkreisen oder kreisfreien Städten oder von diesen gebildeten kommunalen Zweckverbänden als Anstalten des öffentlichen Rechts.
Als solche sind die Sparkassen Wirtschaftsunternehmen, die dem „gemeinen Nutzen“ dienen. Entsprechend intensiv sind die regionalen Bindungen der Sparkassen. Laut Handelsblatt (Sonderdruck Nr.149 v. 03.08.12) haben sie rund 50 Millionen Kunden, und fast die Hälfte der Bundesbürger sieht in den Sparkassen „die Hauptbank“ und honoriert so nicht nur die Kundennähe, sondern folgt damit auch der schon von Generationen von Kleinsparern und Mittelständlern gemachten Erfahrung, dass ihr Geld bei den Sparkassen gut aufgehoben ist.
Also „heile Welt Sparkasse“? Nein! Kontogebühren und horrende Zinsen für Dispokredite belasten nicht nur Erwerbslose, Minirentner, Familien mit Kindern und Selbständige. Besonders die Ärmsten unter ihnen, die aus Not ihr Konto überziehen müssen, laufen in die Gefahr der Überschuldung.
Alles hat seinen Preis
Gesetzlicher Regelungsbedarf ist offensichtlich. DIE LINKE fordert hier eine soziale Regulierung. Aber die Sparkassen lehnen derartige Einmischungen mit der Frage nach der Angemessenheit ab und meinen, so Verbandssyndikus Reusch in der Diskussion, dass man unterschiedliche Positionen nicht stringent gegeneinander berechnen kann.
Fazit: Alles hat seinen Preis, so auch die Sicherheit der Spareinlagen, das dichte Filialnetz, das Konto mit wenig Geld etc..
Frank Kuschel fasste Fakten und Argumente, die Herr Reusch später als den Spannungsbogen und die Spielregeln bezeichnete, als Diskussionsbasis zusammen: Die 16 Thüringer Sparkassen erreichten 2012 eine Bilanzsumme von ca. 20 Milliarden Euro.
Stiftungen sind eigentlich „undemokratisch“
Die Eigenkapitaldecke beträgt ca. zwei Milliarden Euro (Kriterien von BASEL III erfüllt). Das Jahresergebnis (Überschuss) beläuft sich auf rund 45 Millionen Euro nach Steuern. Die Verwendung dieses Überschusses erfolgt nach Paragraph 21 des Thüringer Sparkassengesetzes (ThürSpkG), also minimal 25 Prozent müssen in die Rücklage der Sparkassen. Stadträte und Kreistagsmitglieder der Träger können in ihren Gremien keine Gewinnausschüttung beschließen. Das obliegt dem jeweiligen Vorstand der Sparkasse und dem Verwaltungsrat.
Im Kommunalen Finanzausgleich (KFA) unterstellt beispielsweise der Finanzminister Thüringens, dass Kommunen ihre Einnahmemöglichkeiten aus wirtschaftlicher Tätigkeit, also auch von Sparkassen, Zweckbetrieben etc., in Höhe von ca. 47 Millionen Euro nicht nutzen. Dieser Betrag wird deshalb im KFA durch das Land einbehalten, um die Kommunen zu Einnahmen zu veranlassen.
Gewinnausschüttungen der Sparkassen an die Kommunen unterliegen der Kapitalertragssteuer. Umgehungen bergen die Gefahr der „verdeckten Gewinnausschüttung“ in sich. Steuerbegünstigte Verwendungen des Jahresüberschusses durch die Sparkassen sind Spenden, Sponsoring und Stiftungen. Stiftungen sind eigentlich „undemokratisch“, da nur noch die Stiftungsräte und Kuratorien entscheiden.
In Zeiten der Inflationsgefahr
DIE LINKE will ein ausgewogenes Verhältnis der Beteiligung der Kommunen am wirtschaftlichen Erfolg der Sparkassen. Die Forderung: 0,5 Prozent der Rücklagen als Ausschüttung. Herr Reusch bestätigte die Möglichkeiten von Gewinnausschüttungen an die Träger gemäß §21 ThürSpkG. Die Situationen der kommunalen Haushalte sind allerdings keine bestimmenden Kriterien für Ansprüche auf Gewinnausschüttungen.
Die Interessen des Wirtschaftsunternehmens Sparkasse haben die Priorität. Der Stärkung der Eigenkapitaldecke der Sparkassen ist gerade in Zeiten der Gefahr der Inflation der Vorrang einzuräumen.
Da Sparkassen nicht am Kapitalmarkt vertreten sind, können sie aus dieser Quelle auch nicht die Eigenkapitaldecke stärken oder gar Reserven nach HGB § 43f anlegen. Die bei der Ermittlung der Jahresüberschüsse als Ergebnis vor Steuern zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel werden mit ca. 30 Prozent Gewinnsteuern (Gewerbe- und Körperschaftssteuer) belegt. Im Falle von Gewinnausschüttungen werden die auszureichenden Beträge noch mit Kapitalertragssteuern belegt, wodurch es zur Verminderung des Nutzwertes dieser Gelder kommt.
§21 ThürSpkG favorisiert im Falle des Falles die Abführung von Jahresüberschüssen an die Träger ohnehin zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke und nicht schlechthin zur Auffüllung kommunaler Haushaltlöcher. Insofern ist die Argumentation der Sparkassen zugunsten gemeinnützig orientierter und steuerlich begünstigter Stiftungen, des Sponsorings und von Spenden schon verständlich, zumal das Stiftungswesen auf Nachhaltigkeit angelegt ist und auch in Jahren noch wirken kann, wenn es den Sparkassen mal wirtschaftlich etwas schlechter gehen sollte.
Andererseits darf man schon fragen, welche Wirkung die Sparkassengesetze im Sinne der Gewinnausschüttung entfalten können, wenn Vorstände und Verwaltungsräte die Kriterien situationsbedingt als nicht erfüllt deklarieren können.
Die Verfahrensweise ist bei allem, auch in der Praxis der Stiftungsräte, demokratiebehaftet, denn die Entscheidungen werden durch die jeweiligen Verwaltungsräte bzw. Stiftungsräte getroffen, denen auch kommunale Mandatsträger angehören.
Nicht auseinanderdividieren
Obwohl gerade diese häufig mit finanziellen Notständen der Kommunen befasst sind, haben sie in Ausübung des freien Mandats ihre Tätigkeit an dem auszurichten, was den wirtschaftlichen Erfolg der Sparkassen fördert und sichern hilft. Das liegt auch im Interesse der Sparer.
Der Sparkassenverband rät den Sparkassen und kommunalen Trägern, sich der Situation beider Seiten immer bewusst zu sein und sich nicht auseinanderdividieren zu lassen. Klärungsbedarf besteht immer im Spannungsfeld - was braucht die Sparkasse als Wirtschaftsunternehmen, was bleibt zur Gewinnausschüttung etc. übrig?
Fazit der Diskussionsrunde
Dass die Sparkassen lieber stiften als ausschütten, ist kein Geheimnis, auch weil es sich um einen steuerbegünstigten und damit sparsamen Umgang mit nicht leicht erwirtschafteten Mitteln handelt. Die Stiftungsvermögen der Sparkassenstiftungen sichern eine nachhaltige, langfristig orientierte Arbeit zum Nutzen der Regionen. Ohne Sponsoring, Spenden und Stiftungen aus Mitteln der Sparkassen wären heute viele Aktivitäten im gesellschaftlichen Leben gar nicht mehr denkbar.
Darunter häufig auch solche , die die Kommunen im Rahmen freiwilliger Aufgaben nicht mehr leisten können. Vereine und Verbände vielfältigster Art werden so am Leben gehalten und gestärkt, für Kinder, Jugendliche, Senioren, Umweltaktivisten, Sportler, Kulturschaffende u.v.a.m.
Bedarf an den Ausschüttungen
Trotzdem gibt es den kommunalen Bedarf an Gewinnausschüttungen, sind solche nicht vom Tisch. DIE LINKE steht dafür. Die Praxis zeigt, dass Sparkassen, selbst in der gleichen Sparkassenfinanzgruppe, mit dem Thema unterschiedlich offen umgehen.
Verständnis dafür, dass die Entwicklung der Eigenkapitaldecke der Sparkassen sowohl die Robustheit der Geschäftsabläufe und die Sicherheit der Spareinlagen berührt, ist nicht verboten. Andererseits soll aber die gesetzlich festgelegte Organstruktur durchsetzen können, dass Gewinnausschüttungen realisiert werden, ohne Brechstangenpolitik.
In der Gesamtheit handelt es sich hierbei um einen Entwicklungsprozess, der nur chancenreich sein kann, wenn man auch mit den Argumenten der jeweils anderen Seite respektvoll umgeht.
Klaus Dinor
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