Nr. 15/2013, Seite 7: Prozesskostenhilfe ist kein Sparinstrument - Sabine Berninger kritisiert erhöhte finanzielle Hürden für den Zugang zu Gerichten

Parlamentsreport

Anfang Juli wurde auf Bundesbene die Prozesskostenhilfe-Reform verabschiedet. Sie tritt Anfang 2014 in Kraft „und bringt für betroffene Rechtssuchende trotz angeblicher ,Entschärfung' durch den Bundestag deutliche Verschlechterungen mit sich“, kritisierte Sabine Berninger, justizpolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion DIE LINKE.

Vor allem die Senkung der Freigrenzen werde zahlreiche bisherige Berechtigte von der Prozesskostenhilfe (PKH) als finanzielle Prozessunterstützung ausschließen.

Enormer Anstieg der Fallzahlen und der PKH-Leistungen

„Ähnlich sieht es für die Beratungshilfe für Erstberatungen bei AnwältInnen aus“, sagte die Abgeordnete weiter. Steigende PKH-Kosten in der Vergangenheit sind nach Ansicht der Justizpolitikerin ein deutliches Zeichen für zunehmende soziale Probleme in der Gesellschaft und für sozial unverträgliche Gesetzesänderungen.
„Dann aber die finanziellen Hürden für den Zugang zu den Gerichten durch Änderungen bei der PKH für Rechtsuchende zu erhöhen, ist in einem sozialen Rechtsstaat, der diesen Namen verdient, die völlig falsche Antwort“, betonte Sabine Berninger.
Die Regelungen zur Prozesskosten- und Beratungshilfe dürfen „nicht als bequemes Sparinstrument der öffentlichen Hand missbraucht werden, um unliebsame Folgewirkungen unsozialer und handwerklich schlechter Gesetzgebung zu beseitigen“.
Als „einen solchen Fall mit allerhöchstem Problempotenzial“ bezeichnete  die Landtagsabgeordnete den enormen Anstieg der Fallzahlen und der PKH-Leistungen im Bereich der Sozialgerichte wegen der Hartz-IV-Verfahren. „Hier waren und sind Menschen wegen unsozialer, ja sogar verfassungswidriger und juristisch handwerklich schlechter Regelungen gezwungen, zur Sicherung ihrer Existenz vor Gericht zu gehen. Man müsste also mit Blick auf Prozesszahlen und PKH-Kosten vor allem die soziale und handwerkliche Qualität der Regelungen verbessern und darüber hinaus auf gesellschaftspolitischem Weg eine Reihe sozialer Problemlagen angehen, die sich im Arbeitsaufkommen von Gerichten widerspiegeln“, sagte die LINKE Justizpolitikerin. Aufgabe von Prozesskosten- und Beratungshilfe sei es aber, Rechtsuchenden unabhängig ihres Geldbeutels die Tür zu den Gerichten zu öffnen.

Es klafft eine noch größere Schutzlücke als bisher schon

„Wenn die PKH - als echter Zuschuss bzw. als rückzahlbares Darlehen - durch Änderung der Freigrenzen für immer mehr Menschen in weite Ferne rückt, gleichzeitig jedoch auch die Anwaltsgebühren um durchschnittlich 12 Prozent steigen, dann klafft eine noch größere Schutzlücke als bisher schon.“ Sabine Berninger kritisierte mit Blick auf „diese absehbare soziale Zuspitzung der Situation die lasche und lavierende Haltung der Landesregierung in dieser Sache“.
Die Abgeordnete kündigte an, dass die Linksfraktion die weitere Umsetzung der PKH-Reform sehr kritisch und mit Blick auf notwendige Korrekturen mit parlamentarischen Aktivitäten begleiten werde.   


Parlamentarische Anfrage eingereicht

Am 24. Juli hat Sabine Berninger eine Kleine Anfrage an die Landesregierung eingereicht unter der Überschrift „Prozesskosten- und Beratungshilfe in Thüringen - Mögliche Auswirkungen beschlossener Gesetzesänderungen“. Sie verweist dabei darauf, dass  laut Bundesregierung eine Senkung der Ausgaben für die öffentlichen Haushalte das Ziel des Gesetzentwurfs sein soll und dafür u.a. Freibeträge gesenkt, die Fristen, in denen Ratenzahlung bzw. Rückzahlung verlangt werden kann, verlängert und  die Teilaufhebung von PKH-Entscheidungen vorgeschlagen werden. Von der Landesregierung will die Abgeordnete zur Entwicklung in Thüringen genaue Angaben.
                                       

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