Nr. 15/2013, Seite 6: Im Untersuchungsausschuss liegt nunmehr der Fokus auf dem NSU-Trio selbst
Ungereimtheiten in Akten und Zeugenaussagen
Kaum ein halbes Jahr ist es her, dass der Landtags-Untersuchungsausschuss zu „Rechtsterrorismus und Behördenhandeln“ seinen Zwischenbericht vorgelegt hat. Darin hatte der Ausschuss bereits eine Bilanz des ersten Jahres seiner Tätigkeit gezogen, welches geprägt war von ausführlichen Befragungen von Zeugen aus Politik, Polizei und Verfassungsschutz zum Umgang mit rechten Strukturen und der von diesen ausgehenden Gewalt in den Neunziger Jahren. Seit März dieses Jahres liegt der Fokus des Untersuchungsausschusses im Thüringer Landtag auf dem sogenannten NSU-Trio selbst.
Der Ausschuss fragt nun vor allem danach, wie man auf die Drei aufmerksam geworden ist, wie die Garage gefunden wurde, warum es Böhnhardt, Zschäpe und Mundlos nach der Durchsuchung einer Garage in Jena im Jahr 1998 gelang, unterzutauchen und was zu ihrer Ergreifung durch die Behörden veranlasst wurde. Zu diesen Themen sieht sich der Ausschuss jedoch zunehmend mit Ungereimtheiten in Akten und Zeugenaussagen konfrontiert.
War es dem Untersuchungsausschuss noch gelungen, auf eine Reihe zentraler Fragen im Zusammenhang mit den Entwicklungen im Thüringen der Neunziger Jahre Antworten zu formulieren und eklatante Versäumnisse im Umgang mit Neonazismus durch Staat und Gesellschaft aufzudecken und zu benennen, hat er es nun mit einer Vielzahl widersprüchlicher Darstellungen der damaligen Vorgänge zu tun, die eine eindeutige Aussage zu den tatsächlichen Abläufen fast unmöglich erscheinen lassen.
Böhnhardt bereits 1997 als Bombenbastler identifiziert
Schon im Zusammenhang mit den Ermittlungen des Thüringer Landeskriminalamtes (LKA) zum Thüringer Heimatschutz und der Auflösung der hierzu eingerichteten Sonderkommission hatte es Merkwürdigkeiten und offene Fragen gegeben.
So ließ sich nicht abschließend klären, warum ausgerechnet die Bombenattrappen in Jena und Umgebung sowie der aufsehenerregende Waffenfund im Stammlokal des Thüringer Heimatschutzes „Heilsberg“ bei Saalfeld niemals Gegenstand des Verfahrens gegen eben jenen Thüringer Heimatschutz waren. Stattdessen wurde dieses Verfahren genau dann eingestellt als auf dem Jenaer Theaterplatz eine sprengfähige Kofferbombe gefunden wurde. Doch die Ungereimtheiten setzten sich nahtlos im anschließenden Verfahren gegen Jenaer Neonazis, darunter das mutmaßliche spätere NSU-Trio, fort.
Schon zum ersten Fragekomplex, dem sich der Untersuchungsausschuss im Thüringer Landtag im März zuwandte, warfen die Zeugenaussagen mehr Fragen auf als sie beantworteten. So hatte das LKA bereits im September 1997 relativ zielsicher Böhnhardt als mutmaßlichen Bombenbastler identifiziert und beantragt, eine umfassende Observation durchzuführen, um die Bombenwerkstatt und Böhnhardts Komplizen ermitteln zu können.
Fünf Varianten zur Beauftragung der Observationen
Das hauseigene Mobile Einsatzkommando (MEK) sollte hierfür einen ganzen Monat zum Einsatz kommen. Laut Aktenlage wurde jedoch lediglich an drei Tagen auch tatsächlich observiert, mit recht dürftigen Ergebnissen.
Eine weitere Observation erfolgte dann nicht, vielmehr wurde das MEK abgezogen und plötzlich ein Observationsteam des Landesamtes für Verfassungsschutz auf Böhnhardt angesetzt. Die Zeugen aus dem MEK konnten sich an wenig bis gar nichts erinnern, verwiesen auf die hohe Arbeitsbelastung damals und stellten die Beauftragung des Verfassungsschutzes als äußerst ungewöhnlich heraus.
Unklar blieb, wann und aus welchem Antrieb das Landesamt die Observation Böhnhardts begann. So erinnerte sich ein Beamter des MEK, dass eine Observation abgebrochen werden musste, weil ein Observationsteam des Landesamtes ebenfalls vor Ort war. Die Akten und hier vor allem der Observationsbericht des Verfassungsschutzes enthalten jedoch nichts hierzu und legen einen Beginn dieser Observationen erst mehrere Wochen später nahe.
Noch verwirrender ist die Situation hinsichtlich der Frage, wie das Landesamt überhaupt zu diesen Observationen beauftragt wurde. Dazu kennt der Ausschuss nach Abschluss der Zeugenanhörungen zu diesem Komplex fünf Varianten. Variante 1 ist die des ehemaligen Präsidenten des Landesamtes Helmut Roewer. Demnach hätte das Amt die Information zur Garage von einer Quelle erhalten und daraufhin Böhnhardt observiert. Hierzu findet sich jedoch nichts in den Akten. Der damalige Referatsleiter Rechtsextremismus im Thüringer Verfassungsschutz, Karl-Friedrich Schrader, hingegen äußerte gegenüber den Ausschüssen im Bund und in Thüringen, er habe den Observationsauftrag von Roewer persönlich erhalten und dieser habe vermutlich eine Anweisung aus dem Innenministerium erhalten, nach der Bombenwerkstatt zu suchen.
Die dritte Version stammt vom damaligen Vizepräsidenten des Amtes, Peter Nocken, welcher von eigenständigen Aktivitäten des Landesamtes sprach, die auf den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes zur Kameradschaft Jena fußten.
Der Ausschuss wird wohl keine befriedigende Antwort finden
Aber auch die damals befassten Polizisten haben zwei unterschiedliche Varianten vorgetragen. So sprach der schon mit dem Ermittlungsverfahren gegen den Thüringer Heimatschutz befasste Beamte Mario Melzer von einem Angebot des Landesamtes an die Polizei, diese bei Observationen zu unterstützen.
Dies sei Folge eines Treffens im Landeskriminalamt unter Beteiligung von Mitarbeitern des Verfassungsschutzes zum Bombenfund auf dem Theaterplatz gewesen. Danach sei dann das eigene Observationsteam abgezogen worden und das Landesamt habe die Observationen übernommen.
Variante 5 ist die der beiden ermittelnden Beamten Jürgen Dressler und Dieter Fahner. Sie schilderten, dass aufgrund der wenig befriedigenden Ergebnisse der Observationen durch das MEK der Entschluss gefasst wurde, das Landesamt für Verfassungsschutz um Hilfe zu bitten.
Dressler habe dann mit Schrader vom Verfassungsschutz gesprochen und dieser habe die Observation dann angeordnet. Konfrontiert mit diesen verschiedenen Varianten und einer Aktenlage, die keine Aussagen zum Ablauf der Entscheidungsprozesse trifft, dürfte es dem Ausschuss wohl schwer fallen, eine befriedigende Antwort auf die Frage des Einsatzes des Observationsteams des Verfassungsschutzes geben zu können.
Ähnlich undurchsichtig ist das Geschehen um die Durchsuchung der Garage in Jena am 26.01.1998. Auch hier gab es zu den Fragen des Ausschusses von verschiedenen Zeugen völlig unterschiedliche Antworten.
Vermieter der Garage war ein Polizist
Hatte der Umstand, dass nach Aktenlage im Vorgang der Durchsuchung nicht aufgefallen sein soll, dass es sich beim Vermieter der Garage an Beate Zschäpe um einen Polizisten gehandelt hatte, bereits für Stirnrunzeln gesorgt, wurde der Ausschuss von der Aussage eines Polizisten überrascht, der gemeinsam mit dem Leiter der Jenaer Staatschutzabteilung wenige Tage vor der Durchsuchung eben jenen Polizisten aufgesucht und zu der Garage befragt haben will.
Der Staatsschützer hat dies bestritten, auch der Vermieter der Garage will sich an ein solches Gespräch nicht erinnern. Die Zweifel des Ausschusses jedoch sind nicht kleiner geworden.
Genauso unklar ist der Ablauf der Durchsuchungen selbst. Legt man die Durchsuchungsberichte der leitenden Beamten zugrunde, so wurden an diesem Tag drei Garagen an zwei unterschiedlichen Orten durchsucht, wobei eine gleichzeitige Öffnung nicht möglich war und die Öffnung der Garage mit der Bombenwerkstatt zu einem Zeitpunkt erfolgte, als der anfangs bei den anderen beiden Garagen anwesende Uwe Böhnhardt sich bereits entfernt hatte.
Allerdings ist die Version der Akten nur schwer mit den Aussagen der Zeugen in Einklang zu bringen. So hatte ein Sprengstoffexperte des LKA ausgesagt, sie seien bereits 9:00 Uhr über den Fund von Sprengstoff in einer Garage informiert worden. Der Einsatzleiter am Ort der Durchsuchung der anderen beiden Garagen gab an, Böhnhardt sei gefahren, nachdem die erste der beiden Garagen durchsucht worden war. Legt man jedoch die Berichte zugrunde, war diese Durchsuchung erst 9:30 Uhr beendet, so dass ganz klar entweder die Zeiten falsch dokumentiert wurden oder eben Böhnhardt doch erst nach dem Sprengstofffund das Weite suchte.
In diese Richtung weisen auch die Aussagen eines ebenfalls am Einsatz beteiligten Polizeibeamten und der Mutter Böhnhardts. Während der Polizist erinnerte, bereits per Funk über die Öffnung der Garage mit der Bombenwerkstatt informiert worden zu sein, bevor Böhnhardt seinen Wagen bestieg, schilderte die Mutter eine Version der Ereignisse, wie sie sie von ihrem Sohn bei einem späteren Treffen erhalten haben will. Demnach habe Böhnhardt die Beamten nach Abschluss der Durchsuchungen in den beiden Garagen noch zur dritten Garage begleitet und sei erst nachdem ihm ein Beamter mit Festnahme gedroht habe umgedreht und davon gefahren. Auch hier steht der Ausschuss vor der Aufgabe, sich entweder für eine Variante zu entscheiden, oder festzustellen, dass sich der tatsächliche Hergang nicht mehr klären lässt.
Klar scheint hingegen zu sein, dass die Polizei im Anschluss an den Sprengstofffund viel zu viel Zeit vergehen ließ, bevor sie Fahndungsmaßnahmen einleitete. Offenbar wollte man sich bei der Staatsanwaltschaft rückversichern und verschenkte dabei wertvolle Zeit. Da der damalige Einsatzleiter jedoch nicht mehr vernehmungsfähig ist, wird wohl auch hier nicht abschließend zu klären sein, warum genau so viel Zeit verstrich, bis endlich am Nachmittag der Versuch unternommen wurde, Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe ausfindig zu machen. In den letzten beiden Beweisaufnahmen vor der Sommerpause wurde dann der Schwerpunkt auf die Zeit nach dem Untertauchen der Drei gelegt. Aber auch hier deuten sich bereits eine Reihe Merkwürdigkeiten an, deren Aufklärung von der Aussagebereitschaft der Zeugen abhängen wird. So ist die Rolle der Juliane W. unklar, die unmittelbar nach dem Untertauchen mehrfach offenkundig im Auftrag des Trios agierte, von der Polizei aber völlig unbehelligt blieb.
Erklären könnte sich dies aus der jüngst bekannt gewordenen Zusammenarbeit von Juliane W. mit dem Landesamt für Verfassungsschutz. Auch warum die eingeschaltete Zielfahndung offenbar wichtige Hinweise auf Fluchthelfer und Umfeld, die sich aus den auch nur in Teilen ausgewerteten Asservaten der Durchsuchungen ergaben, nicht erhielt, ist offen. Daher wird sich der Ausschuss nach dem Sommer intensiv den Fahndungsmaßnahmen zuwenden und im September mit den Vernehmungen von Fahndern, Staatsanwälten und verantwortlichen Mitarbeitern des Verfassungsschutzes fortsetzen. Jedoch ist die Fahndung nicht der letzte Komplex, dem sich der Ausschuss seinem Auftrag gemäß noch zu widmen hat. Der Frage, was Thüringer Behörden von den Verbrechen des NSU und dem NSU selbst wussten, wird sich der Ausschuss sogar ebenfalls im September erstmals widmen und zwei bayerische Polizisten hören, von denen einer im Juni vor dem bayerischen Untersuchungsausschuss behauptet hatte, bereits 2007 auf einer Lagebesprechung eine Information aus Thüringen zu einer Untergrundzelle namens NSU erhalten zu haben.
Bis zur Landtagswahl im nächsten Sommer stehen zudem noch die Ereignisse um den Tod von Böhnhardt und Mundlos am 4. November 2011 in Eisenach auf dem Programm. Außerdem ist der Ausschuss auch gehalten, Vorschläge zur Verbesserung der staatlichen Strukturen im Kampf gegen Neonazismus zu unterbreiten. Ob angesichts der vielen offenen Fragen und immer neuen Merkwürdigkeiten dieser Zeitplan einzuhalten sein wird, bleibt allerdings abzuwarten.
Steffen Trostorff
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