Nr. 15/2012, Seite 9: „Die Täuscher, Trickser und Tarner“

ParlamentsreportInneres

Verfassungsschutz-Debatte: LINKE will Memorandum nachrichtendienstlicher Mittel

Aus der Rede der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und innenpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Martina Renner, zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes, die von der CDU-SPD-Koalition vorgelegt und auch mit ihren Stimmen am 18. Juli im Thüringer Landtag beschlossen wurde.

Die Fraktion die LINKE hat zum Geheimdienst eine klare Position: Stilllegen, Abschalten, Auflösen. Die Vorgänge der letzten Wochen, so die Aktenvernichtung in Köln und Dresden, sprechen eine eindeutige Sprache.

Wenn selbst eine Order des Generalbundesanwaltes Missachtung findet, wie soll dann Kontrolle funktionieren? Wenn Vorschriften, Verordnungen, Leitlinien und Gesetze vom Landesamt missachtet werden, so wie wir es jetzt im U-Ausschuss erfahren haben, wie soll dann Kontrolle funktionieren?

Ohne wirksame Aufsicht durch Ministerium und Parlament

Die Täuscher, Trickser und Tarner werden alles unternehmen, um ihr Handeln zu verschleiern. Das ist doch der Kern eines Geheimdienstes, man teilt keine Informationen, sondern sammelt diese exklusiv für sich, möglichst unkontrolliert. Nicht nur bei der V-Mann-Führung wurde jedes Stoppschild überfahren, auch die Mittelverwendung erfolgte willkürlich und ohne wirksame Aufsicht durch Ministerium und Parlament. Alles war offenbar möglich. Das hatte mit Schutz der Verfassung nichts mehr zu tun, das war genau das Gegenteil, hier wurden Demokratie und Grundrechte gefährdet.
Was nutzen denn die von Ihnen vorgeschlagenen Erweiterungen der Informationsrechte bzw. -pflichten, wenn diese in der Praxis nicht wirklich durchsetzbar sind und Verstöße gegen diese Rechte bzw. Pflichten auch nicht sanktioniert werden? Etwas, was gefährlich,unkontrollierbar und rechtswidrig agiert, muss nicht besser kontrolliert werden, sondern es braucht eine demokratische, überwachbare und nachvollziehbare Alternative.

Fenster öffnen und den Mief rauslassen

Sie wollen im verdunkelten Raum eine Kerze anzünden, wir wollen die Vorhänge aufziehen, die Fenster öffnen und den Mief rauslassen.
Zugegeben, auch das Deutsche Institut für Menschenrechte weist in seiner Stellungnahme in der schriftlichen Anhörung darauf hin, dass die beiden Gesetzentwürfe (der CDU-SPD-Koalition und der Grünen, d.R.) eine Verbesserung der bisherigen Situation darstellen. Aber die „Systemfehler“ werden eben nicht behoben. Wenigstens hätten Sie sich zu einem Memorandum nachrichtendienstlicher Mittel durchringen müssen. Ein Memorandum beim Einsatz von V-Leuten gehört dazu, wenn man tatsächlich den Verfassungsschutz vorbehaltlos auf den Prüfstand stellen will.

Anzuhörende stellen die Frage, warum in der Anhörung der Gesetzentwurf der LINKE-Fraktion „Thüringer Gesetz zur Auflösung des Landesamtes für Verfassungsschutz und Neuordnung der Aufgaben zum Schutz verfassungsrechtlicher Grundwerte“ keine Rolle spielt. Sie verweisen auf die geltende Chancengleichheit der Opposition. Das Modell einer zivilgesellschaftlichen Dokumentations- und Informationseinrichtung ohne geheimdienstliche Befugnisse wäre auch nach Aussagen der politischen Gegenseite vereinbar mit den zurzeit bestehenden rechtlichen Rahmenvorgaben aus Bund und Land. Ob und wie eine offen und transparent arbeitende Informations- und Dokumentationsstelle mit zivilgesellschaftlichem Ansatz Wirkung erzielt, kann nur der Versuch lehren. Das Landesamt hat als Frühwarnsystem auf jeden Fall versagt.

Zivilgesellschaft ist oft besser informiert

In Thüringen ist es in der Vergangenheit in nicht wenigen Fällen vorgekommen, dass zivilgesellschaftliche Initiativen und Organisationen viel genauer zutreffende Informationen über rechte Aktivitäten und Strukturen hatten und geben konnten als der Verfassungsschutz. Ein Blick in den Abschnitt des VS-Berichtes 2010 zur braunen Immobilie in Guthmannshausen zeigt, dass das Landesamt auch ungeniert Informationen klaut, wo eigene Erkenntnisse fehlen.
 


Dateien