Nr. 15/2012, Seite 7: Sparkassengesetz hätte geändert werden können

ParlamentsreportHaushalt-Finanzen

MdL Ralf Kalich: Antrag der Linksfraktion zur Begrenzung der Dispozinsen abgelehnt

In Reaktion auf das von Bundesverbraucherministerin Aigner (CSU) am 19. Juli vorgestellte Gutachten zu den Dispozinsen unterstrich der haushaltspolitische Sprecher der LINKEN im Thüringer Landtag, Ralf Kalich, seine Forderungen nach einer gesetzlichen Begrenzung der Zinsen auf Überziehungskredite.  

Die Linksfraktion hatte am Vortag im Thüringer Landtag einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem die Zinsen, die Sparkassen ihren Kunden für Dispositionskredite berechnen dürfen, auf maximal fünf Prozent über dem Basiszinssatz begrenzt werden sollten. Dies wären nach aktuellem Stand insgesamt maximal 5,12 Prozent.

Der Vorstoß der Bundesverbraucherministerin wurde von Ralf Kalich ausdrücklich begrüßt. Allerdings verwundere es „doch etwas, dass unser Gesetzentwurf im Thüringer Landtag von CDU, SPD, FDP und GRÜNEN abgelehnt und nach dem Willen der Koalition nicht mal in den Ausschuss überwiesen wurde“.

Dies hätte die Möglichkeit eröffnet, auf der Grundlage des nun vorliegenden Gutachtens eine Diskussion im Sinne der Verbraucher zu führen. „Letztendlich zeigte sich im Landtag eine nicht akzeptable Ignoranz der Mehrheit gegenüber den Problemen der Menschen im Freistaat.“


Folgend Auszüge aus der Rede von Ralf Kalich im Landtag:

„Die Fraktion DIE LINKE legt das dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Sparkassen Gesetzes als Gesetzentwurf in erster Lesung vor. Wir haben festgestellt, dass die Höhe der Zinsen für Dispokredite für viele Bürgerinnen und Bürger im Land Thüringen eine problematische Rolle spielt. Der Leitzins der europäischen Zentralbank liegt momentan bei unter ein Prozent, genau bei 0,75 Prozent. Bei den Zinsen für Dispokredite ist dabei auffällig, dass Zinssätze weit über zehn nicht ungewöhnlich sind. Ein Zustand, den es im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher zu ändern gilt. Die Verantwortung dafür liegt in unserem Haus und in dem von uns beschlossenen Thüringer Sparkassengesetz vom 19.7.1994. Sicherlich trifft dieser Vorschlag unserer Fraktion nicht nur auf ungeteilte Zustimmung. Ein immer wieder gehörter Vorwurf ist, dass das Land bzw. der Staat in die Preisgestaltung eines Kreditinstitutes wie der Sparkasse eingreift, dies wurde mir angetragen.

Es wäre nicht konform mit dem Gesetz zur Wettbewerbsbeschränkung. Diesen Vorwurf gebe ich hiermit zurück, denn umgekehrt wird ein Schuh daraus. Wenn ein Kreditinstitut wie die Sparkasse in Thüringen die Zinsen für Kontokorrentkredite senken würde, wären andere Kreditinstitute gezwungen, nachzuziehen.

Es kann nicht sein, dass diejenigen, die aufgrund verfehlter Lohnpolitik hart am Existenzminimum Monat für Monat Familien ernähren müssen, genau hier doppelt bestraft werden, wenn ihnen unvorhersehbar eine teure Ausgabe ins Haus steht. In der Regel trifft dieses Problem den von mir angesprochenen Personenkreis und deren Kinder sowie eine Vielzahl von Kleinstunternehmen, die auch Monate mit wenigen Aufträgen und schlechter Zahlungsmoral überstehen müssen. Da ich selbst über viele Jahre mit meiner fünfköpfigen Familie davon betroffen war und fast zehn Jahre im Billiglohnsektor im Wachgewerbe in Thüringen mit einem Tariflohn von 4,25 Euro zum damaligen Zeitpunkt beschäftigt war, kann ich die Sorgen und Nöte sehr gut verstehen.


Wie man mit Menschen umgeht

Genau diejenigen, die sehr hart für die Ernährung ihrer Familien oft auch mit Arbeitszeiten weit über 200 Monatsarbeitsstunden arbeiten müssen, (Überstunden gingen bei 240 Stunden los) und kaum oder keine Leistungen von den Sozialsystemen abverlangen,  brauchen die Solidarität und die gesetzliche Unterstützung durch unser Hohes Haus. Denn auch sie sind Leistungsträger unserer Gesellschaft.
Ihnen ist es nicht vermittelbar, dass zum Beispiel die Sparkasse Mittelthüringen mit einem aktuellen Sollzinssatz für einen Dispositionskredit von 11,63 Prozent und einem Sollzinssatz von für eine Kontoüberziehung über die eingeräumte Dispositionslinie von 16,63 Prozent beträgt.

Unsere Sparkassen sind öffentlich rechtliche Einrichtungen. Sie leisten eine hervorragende Arbeit und betreuen mit Abstand die meisten Kunden in Thüringen. Dieser Antrag wendet sich nicht gegen die Beschäftigten, die in der Regel hochmotiviert ihre Arbeit verrichten, sondern an Sie, die darüber befinden, wie man mit einem Großteil von Menschen in unserer Gesellschaft umgeht. Solange wir nicht über einen gesetzlichen Mindestlohn garantieren können, dass sie von ihrer Hände Arbeit leben, muss auch dieses Regularium der Änderung des Thüringer Sparkassen Gesetzes von uns genutzt werden, um mehr soziale Gerechtigkeit in die Gesellschaft zu tragen.“

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