Nr. 15/2012, Seite 10: Land soll Antidiskriminierungsstelle einrichten

ParlamentsreportGleichstellung

Land soll Antidiskriminierungsstelle einrichten

Anlässlich des Christopher Street Days umfassende Gleichstellung gefordert

Anlässlich des Christopher Street Days in Erfurt hatte die LINKE die Thüringer Landesregierung aufgefordert, Diskriminierungen zu beseitigen und eine umfassende Gleichstellung  von Lesben, Schwulen und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften zu realisieren.

Im Rahmen eines Pressegesprächs verwies die gleichstellungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Karola Stange, u.a. auf solche Punkte, wie die Einführung eines Ehegattensplittings für Lebenspartnerschaften sowie die Möglichkeit der gemeinsamen Adoption von Kindern – in beiden Bereichen könnte auch auf Landesebene gehandelt werden. Sie verlangte die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle des Landes Thüringen.

In der Thüringer Verfassung findet sich in Artikel 2 Absatz 3 von Beginn an ein Diskriminierungsverbot bezogen auf die „sexuelle Orientierung“. Damit geht sie über den Wortlaut des Grundgesetzes hinaus. Für Thüringen ergibt sich also eine besondere Verpflichtung, Diskriminierungen zu verhindern bzw. zu beseitigen. Das ist aber lange Zeit nicht passiert. Die frühere CDU-Landesregierung klagte sogar vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz.

Die Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften im Thüringer Beamtenrecht erfolgte erst vor wenigen Monaten. Dem war die dringende Anfrage des Thüringer Verfassungsgerichtshofs im Rahmen einer von der LINKE-Fraktion im Sommer 2009 eingereichten Normenkontrollklage an die Landesregierung vorausgegangen, ob sie in absehbarer Zeit plane, mit Gesetzentwürfen aktiv zu werden. Die Klage wurde mittlerweile für erledigt erklärt, weil die Landesregierung Gesetzentwürfe zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Beamtenrecht (z.B. bei der Beihilfe im Krankheitsfall) in den Landtag eingebracht hatte und diese auch mehrheitlich beschlossen wurden und mittlerweile in Kraft sind.


314 Lebenspartnerschaften


Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Fraktion DIE LINKE die Verfahrenskosten erstattet bekommt. Damit steht auch fest, dass das Gericht davon ausgeht, dass die Klage der LINKE-Fraktion ohne Erledigung und bei abschließender Entscheidung durch das Gericht Erfolg gehabt hätte.

Zur Situation hinsichtlich der Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Trans- Bi- und Intersexuellen sowie gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften in Thüringen hatte die gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion verschiedene Anfragen an die Landesregierung gestellt. In den Antworten räumte diese u.a. hinsichtlich der rechtlichen Gleichstellung ein, dass noch weitere Anpassungen außer dem Beamtenrecht notwendig sind. Zu kritisieren ist, dass die Landesregierung zugibt, dass es beim Ehegattensplitting für Lebenspartnerschaften Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes gibt, dass sie aber nicht - wie z.B. im Gegensatz dazu in Berlin - von Amts wegen von den Behörden angewandt wird. Wichtig in Sachen Steuerrecht die beiden laufenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

Die Antworten zur Gleichstellung im Familienrecht fallen schwach aus. Keine Positionierung zur Frage der Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe und zur Frage der gemeinsamen Adoption von Kindern. Dabei lassen internationale Abkommen den Staaten frei, auch solche Adoptionen zu ermöglichen. Ausgehend von der Thüringer Verfassung müsste sich die Landesregierung im Bundesrat für diese Ziele einsetzen.

Zwischen September 2002 und Dezember 2010 wurden in Thüringen in kommunalen Behörden (Kreise/kreisfreie Städte) 279 eingetragene Lebenspartnerschaften begründet. Nimmt man die voraus liegende Phase ab dem 1. August 2001 unter Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes hinzu, sind es 314. Statische Daten zu Adoptionen und Adoptionsversuchen in Thüringen gibt es keine. (siehe auch Anfrage „Gleichstellung im Alltag“, Antwort Drucksache 5/4526).

Weitere Anfragen/Antworten „Organisationen und Aktivitäten zur Gleichstellung“ (Antwort: Drucksache 5/4502) und „Rehabilitierung Verurteilter“ (Antwort Drucksache 5/4535).

http://www.parldok.thueringen.de/parldok/                                               

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