Nr. 14/2017, Seite 9: Für wirklich wirksame Mitbestimmungsrechte
Aus der Landtagsdebatte zur Evaluierung des Thüringer Verfahrensgesetzes
In abschließender Beratung lag den Landtagsabgeordneten in ihrer Sitzung am 21. Juni der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid vor. Dazu Auszüge aus dem Plenarprotokoll:
Gudrun Holbe, CDU:
Das dem Gesetzentwurf zugrundeliegende Thüringer Gesetz über das Verfahren für Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerbescheid wurde von der rot-rot-grünen Koalition erst im IV. Quartal 2016 und gegen die Stimmen meiner Fraktion auf den Weg gebracht. Wir haben damals gegen das Gesetz gestimmt, da unsere umfangreichen Änderungsanträge keine Berücksichtigung fanden und die inzwischen geltenden Regelungen nicht unserer politischen Auffassung entsprechen.
Jetzt sollen wir mit dem hier und heute in zweiter Beratung aufgerufenen Änderungsgesetz handwerkliche Fehler der Linkskoalition an dem damaligen Gesetzeswerk beheben.
(Zwischenruf Wolfgang Fiedler, CDU: Niemals!)
Dies ist durchaus konsequent und auch die Anhörung der Spitzenverbände hat gezeigt, dass gegen diese Änderungen keine grundlegenden Einwände bestehen. Gleichwohl wird sich meine Fraktion zu dem Gesetzentwurf enthalten, da dieser nicht die grundlegenden Bedenken meiner Fraktion gegen das eigentliche Gesetz heilt bzw. beseitigt.
Olaf Kießling, AfD:
Die mit dem Gesetz eingeführten Stimmrechte bei Einwohneranträgen sind der Beginn einer nicht zu duldenden Entwicklung. Die politischen Belange des Gemeinwesens werden von den Staatsbürgern geregelt; eine willkürliche Beteiligung Zugereister oder vorübergehend Geduldeter ist in keiner Weise hinnehmbar. Diese Regelung widerspricht im Übrigen dem Grundgesetz. Deswegen sind diese Stimmrechte beim Einwohnerantrag zu streichen.
Dies gilt umso mehr, als dass die rot-rot-grüne Koalition als Begründung angibt, sie müsste mit wahlrechtlichen Regelungen die sogenannte Integration vorantreiben. Das geht aus der Begründung der entsprechenden Passage im Gesetzentwurf hervor, denn dort steht, dass damit bewusst auch Nicht-EU-Einwohner ein Stimmrecht erhalten. Das ist natürlich nicht hinzunehmen für die Bürger und für die echten demokratischen Volksvertreter hier in diesem Hause. Wenn Sie von Rot-Rot-Grün ihre politischen Ziele durchsetzen wollen, dann müssen Sie das schon mit den deutschen Staatsbürgern ausmachen.
(Frank Kuschel, DIE LINKE: Das ist schon tendenziell rassistisch!)
Sie können sich aber nicht einfach so mit einer Massenzuwanderung eine neue und Ihnen genehme Wählerschaft zusammenbasteln. Ich denke, das sind weitere wichtige Punkte, die zukünftig im Gesetz berücksichtigt werden müssen. Ich betone hier „müssen“.
Anja Müller, DIE LINKE:
Es geht einzig und allein darum, dass sich der Gemeinderat mit einem Thema auseinandersetzt. Was Sie da hier wieder propagieren, zeigt mir eigentlich sehr deutlich, dass Sie von diesem Gesetzentwurf keine Ahnung haben.
Nicht nur bezogen auf den vorliegenden Verfahrenspunkt, sondern für alle Inhalte dieses neuen Verfahrensgesetzes gilt, wir werden mit besonderer Aufmerksamkeit beobachten, wie sich die neuen Regelungen in der Praxis bewähren. Fest steht aber auch, dass Thüringen mit dieser jüngst durchgeführten Reform – zur direkten Demokratie auf kommunaler Ebene – eine Vorreiterrolle in Deutschland übernommen hat. Im neuesten Bürgerbegehren-Ranking des Bundesvorstands von Mehr Demokratie steht Thüringen im Bundesländervergleich auf Platz 1. Es gibt nun zum Beispiel das Ratsbegehren bzw. das Ratsreferendum.
Sehr geehrte Kollegin Frau Holbe, Sie haben eben gesagt, Sie haben unseren Gesetzentwurf beim ersten Mal abgelehnt und kurz danach auf Landesebene das Referendum ins Spiel gebracht. Von daher verstehe ich jetzt Ihre Haltung und auch die Kritik an diesem Gesetzentwurf nicht, denn wenn man das eine auf kommunaler Ebene ablehnt und auf einmal auf Landesebene voranbringt, das zeigt eigentlich, dass auch da noch großer Diskussionsbedarf innerhalb Ihrer Fraktion besteht. Thüringen ist auch das erste Bundesland, das die Verfahrensregeln für Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid übersichtlich und klar strukturiert in einem eigenen Verfahrensgesetz festgeschrieben hat.
Aber wir als Linke machen auch klar – und das gilt übrigens in der gesamten Koalition –, die direkte Demokratie auch auf Landesebene muss weiter ausgebaut werden. Denn das sogenannte Finanztabu hat noch immer die fatale Wirkung, die meisten Themen von der tatsächlichen Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger auszunehmen.
Wir haben schon in der vergangenen Wahlperiode auf positive Weiterentwicklungen in anderen Bundesländern verwiesen, dort sind zum Beispiel Volksbegehren mit finanziellen Auswirkungen anders als derzeit in Thüringen grundsätzlich zulässig. Nur zum laufenden Landeshaushalt ist kein Volksbegehren zulässig, weil in diesem Fall das Parlament beispielsweise sein Budgetrecht schon konkret ausübt. Wir diskutieren gerade sehr intensiv mit den Koalitionspartnern über eine Weiterentwicklung auch hinsichtlich der Abschaffung des Finanzvorbehalts.
Das tun wir in einer sehr intensiven Debatte, das kann man wirklich sagen. Skeptikern, die befürchten, dass bei mehr direkter Demokratie hinsichtlich Menschenrechten und Minderheitenschutz sehr problematische Entscheidungen entstehen könnten, sei gesagt, in Deutschland – damit auch in Thüringen – unterliegt die direkte Demokratie, gerade auch die Inhalte, der Kontrolle durch Verfassungsgerichte. Daher sind solche problematischen Ergebnisse praktisch ausgeschlossen.
Wie gerade gesagt, hat der Gesetzgeber die Pflicht zu tatsächlich wirksamen Mitbestimmungsrechten. Deshalb ist die kontinuierliche Evaluierung des neuen Thüringer Gesetzes über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid auch so wichtig. Die sinkenden Beteiligungsquoten bei Wahlen zeigen auch, dass die Menschen vor Ort in Sachen Demokratie endlich wirklich ernst genommen werden wollen. Sie wollen auch Sachfragen mit entscheiden und dort ihr Wissen und ihre Kompetenz mit einbringen.
Dirk Adams, GRÜNE:
Wir haben Bürgerbegehren auch in Ortsteilen und in Ortschaften möglich gemacht, wir haben Bürgerbegehren zu Beteiligungen der Gemeinde an Unternehmen möglich gemacht. Initiativen haben das Recht, sich sachkundig machen zu lassen. Sie haben ein Recht auf eine formale Beratung. Wir haben eine Informationsgerechtigkeit in das Gesetz aufgenommen, denn die Gemeinde wird ein Informationsmaterial, in dem alle Punkte benannt sind, verschicken müssen.
Wir haben Vertrauenspersonen die Möglichkeit gegeben, im Gemeinderat anwesend zu sein und dort auch sprechen zu dürfen. Der Gemeinderat kann bei einem Bürgerentscheid eine Alternative, also aus sich heraus neue Debattenpunkte, hereinbringen. Es ist also auch eine Stärkung eines parlamentarischen Ansatzes, soweit man im Gemeinderat, der ein Teil der Verwaltung ist, davon sprechen kann. Wir haben die Möglichkeit, ein Ratsreferendum durchzuführen. Wir haben die Möglichkeit geschaffen, dass man effektiv und effizient Bürgerentscheide mit Kommunalwahlen auch verknüpft und an einem Tag den Urnengang durchführt und vieles, vieles mehr.
Dennoch ist kein Gesetz davor gefeit, dass man nicht eine Regelungslücke, eine Regelungsunklarheit einfügt und diese Regelungslücke, diese Problematik lösen wir mit dieser redaktionellen Änderung. Ich freue mich, dass Kollege Fiedler nickt und dass er wahrscheinlich dann mit dafür stimmen wird, das freut mich
(Wolfgang Fiedler, CDU: Das glaube ich nicht.)
sehr und an der Stelle verbindet uns viel, den Kommunen gute Handlungsmöglichkeiten in die Hand zu geben.
Ganz anders ist das mit dem Änderungsantrag der AfD, der vor allen Dingen wieder auf einen Grundgedanken, den es offensichtlich in der AfD gibt, abstellt. Er geht nämlich also von der Ungleichwertigkeit von Menschen aus. Sie möchten Menschen, die einen anderen Pass haben, aber schon seit Jahren, vielleicht Jahrzehnten in einer Gemeinde leben und mit den Menschen zusammen das reichhaltige Gemeindeleben gemeinsam gestalten, aus ihrer absolut kleinkarierten Weltsicht heraus ausschließen. Das werden wir natürlich ablehnen, dafür gibt es keine Chance.
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