Nr. 14/2016, Seite 9: Referendum, aber dann richtig
Plötzlich entdeckt die CDU die direkte Demokratie für sich
Die CDU in Thüringen entdeckt nach jahrelangem, meist erbittertem – und nur durch Volksbegehren zu überwindendem - Widerstand in der Opposition die direkte Demokratie für sich und fordert nun sogar ihren Ausbau. Im letzten Landtagsplenum vor der Sommerpause lag den Abgeordneten eine Verfassungsänderung vor, mit der die CDU das so genannte „fakultative Referendum“ in Thüringen ermöglichen will.
Bürgerinnen und Bürger sollen mit Hilfe der Unterschriften von 50.000 Stimmberechtigten durchsetzen können, dass ein schon vom Parlament beschlossenes Gesetz für seine endgültige Anwendbarkeit nochmals in einem Volksentscheid zur Abstimmung gestellt wird.
Dieses direkt-demokratische Instrument gibt es seit langem schon in der Schweiz. Dazu Anja Müller, Sprecherin für Bürgerbeteiligung der LINKE-Fraktion, in der Landtagsdebatte: „Die Fraktion DIE LINKE befürwortet ausdrücklich die Einführung weiterer direktdemokratischer Instrumente im Allgemeinen und die Einführung des fakultativen Referendums im Konkreten – allerdings ohne Verhunzung durch einen Abgabenvorbehalt oder weitreichenden Finanzvorbehalt.“
Der Finanzvorbehalt bedeutet, dass über Gesetzentwürfe, die nicht unerhebliche Mehrkosten oder finanzielle Verschiebungen im Landeshaushalt bewirken, nicht im Wege des Volksbegehrens abgestimmt werden kann. Dieser Ausschlussgrund ist zusammen mit der Unzulässigkeit von Volksbegehren zu Abgabenfragen, zu Dienstbezügen und Personalentscheidungen in Artikel 82 der Thüringer Verfassung verankert. Damit sind zurzeit viele wichtige Themen von der direkten Demokratie in Thüringen ausgeschlossen.
Der CDU-Gesetzentwurf stützt sich für das Modell des fakultativen Referendums im Grundsatz auf die Regelung in der Schweizer Bundesverfassung. Gleichzeitig entwertet aber die CDU-Fraktion ihren Reformvorschlag in seiner Wirksamkeit, weil sie den Thüringer Finanzvorbehalt über einen Verweis in ihren Gesetzentwurf einbaut.
Dazu nochmals LINKE-Abgeordnete Anja Müller in der Landtagsdebatte: „…diesen Finanzvorbehalt wollen Sie auch in Ihrem aktuellen Entwurf nicht anrühren. Da muss ich Sie nun fragen: Haben Sie da was übersehen oder wollen Sie die Bevölkerung aktuell zu einem Volksbegehren gegen die Gebiets- und Kommunalreform aufrufen, welches die finanziellen Aspekte dieser geplanten Gesetze ausklammert? Wie Sie darauf kommen und was das für Ihre Haltung gegenüber dem souveränen und mündigen Bürger bedeutet, das müssen Sie der Bevölkerung bitte erklären. Wollen Sie wirklich eine direkte Demokratie oder nur ein wenig Demokratieshow aus aktuellem Anlass, um damit Ihre Unzufriedenheit als Oppositionspartei zu überdecken?“ Die CDU entdeckt die direkte Demokratie also auch, um sie in Sachen Gebietsreform für ihre Zwecke einzuspannen.
Heraus kommt in dem Gesetzentwurf eine Konstruktion, die mit dem „Original“ des fakultativen Referendums nichts zu tun hat. Denn in der Schweiz gibt es in Sachen direkte Demokratie keinen Finanz- und Abgabenvorbehalt. Im Gegenteil: Dort gibt es auch das „obligatorische Referendum“.
Das bedeutet: Bestimmte Gesetze und Vorhaben müssen für ihre Wirksamkeit und Umsetzung zwingend den Stimmbürgern in einem Volksentscheid zur Abstimmung vorgelegt werden - gerade auch dann, wenn es darum geht, viele Steuergelder auszugeben.
So gab es z.B. für den neuen Gotthard-Basis-Tunnel – der vor allem aus Umweltschutzgründen den LKW-Verkehr von den Alpenstraßen auf die Schiene verlagern soll – drei Volksentscheide. Zwei für Planung und Umsetzung des Großprojekts (mit 57 km längster Eisenbahntunnel der Welt) und einen zum Finanzierungskonzept, das auch Steuererhöhungen beinhaltet. Das Projekt ist nun etwas früher als geplant fertig geworden und hat den bewilligten Finanzrahmen deutlich eingehalten. Ein sehr gutes Beispiel für die positiven Wirkungen der direkten Demokratie.
Wissenschaftliche Untersuchungen über die direkte Demokratie in der Schweiz und anderen Ländern belegen: In direkt-demokratischen Entscheidungen werden genauso sinnvolle und wirtschaftlich vernünftige Entscheidungen getroffen – oft sogar vernünftigere - als in den Parlamenten. Wichtig dazu ist aber eine sachlich fundierte und umfassende Themen- und Projektdiskussion mit entsprechenden Informationen im Vorfeld einer Abstimmung.
Mittlerweile gibt es eine Form des fakultativen Referendums auch im Stadtstaat Hamburg. Also genügend Stoff und praktische Erfahrungen, um – wie vom Landtag beschlossen - den CDU-Gesetzentwurf im Innen- und im Justizausschuss mit einer Anhörung weiter zu beraten.
Sandra Steck
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