Nr. 14/2016, Seite 8: Besondere Verpflichtung für Rehabilitierung
Karola Stange plädiert für generelle Aufhebung der Paragraf-175-Urteile
„Thüringen hat für die von einer Verurteilung nach Paragraf 175 Betroffenen eine besondere Verpflichtung zur Durchsetzung einer umfassenden und zügigen Rehabilitierung für das erlittene Unrecht. Anders als in anderen Landesverfassungen enthält Artikel 2 der Thüringer Verfassung ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot bezogen auf die sexuelle Orientierung bzw. Identität“, erklärte Karola Stange, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.
Deshalb sei zu erwarten, so die Abgeordnete weiter, dass sich Thüringen dafür im Bundesrat stark mache und auch darauf dringe, dass der gesamte Zeitraum für die Rehabilitierung und Entschädigung in die von Bundes-Justizminister Heiko Maas angekündigte Neuregelung einbezogen werde, so die Abgeordnete weiter. Es sei wichtig, dass der Minister den Entwurf für das Rehabilitierungsgesetz zügig vorlege.
Mit dem Paragraf 175 des Strafgesetzbuches (StGB), der in der Bundesrepublik mit einer teilweises Reform im Jahr 1969 bis zum Jahr 1994 in Kraft war und in der DDR 1968 mit dem neuen Strafgesetzbuch wegfiel, wurden homosexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen unter Strafe gestellt. Und dies selbst dann, wenn sich die Beteiligten aus freien Stücken und einvernehmlich dafür entschieden hatten.
Angemessene Entschädigung statt entwürdigendes Almosen
In einem aktuellen Rechts-Gutachten für die Antidiskriminierungs-Stelle des Bundes wurde die Problematik nun umfassend und gesamtdeutsch für die Zeit von 1945 bis 1994 aufgearbeitet. „Das Gutachten arbeitet erstmals ausdrücklich heraus, dass der Gesetzgeber die Opfer der Strafverfolgung nicht nur rehabilitieren kann, sondern sogar muss“, sagte Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, bei der Vorstellung des Gutachtens am 12. Mai in Berlin. „Die mehr als 50.000 Opfer sind durch Verfolgung und Verurteilung im Kernbestand ihrer Menschenwürde verletzt worden. Sie müssen es ertragen, dass die Urteile gegen sie dennoch nie aufgehoben wurden. Diese Ungerechtigkeit darf der Gesetzgeber nicht länger hinnehmen.“
Nach Auffassung von Karola Stange ist das Gutachten „ein eindeutiger Beleg für die Richtigkeit der Feststellung, dass dieser Straftatbestand die Menschenwürde verletzt, ein Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte ist und die Rehabilitierung zwingend erfolgen muss“. Deshalb sei es richtig, dass sich die Justizministerkonferenz – auch unter Zustimmung Thüringens - dem Gutachten angeschlossen habe und nun entsprechende Konsequenzen daraus verlange. „Sollte es beim Rehabilitierungsgesetz aber Verzögerungen geben, sollte Thüringen im Bundesrat mit konkreten gesetzlichen Vorschlägen aktiv werden.“ Die Abgeordnete plädierte für eine generelle Aufhebung der Paragraf-175-Urteile ohne Einzelfall-Prüfung. Die LINKE hatte dazu gemeinsam mit den Grünen in der vergangenen Wahlperiode einen Antrag vorgelegt, der auch zu einem Landtagsbeschluss geführt hatte. Denn die Regelung ist schon ganz grundsätzlich als menschenrechtswidrig einzustufen.
„Wegen des schwerwiegenden Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte der zu Unrecht Verurteilten müssen die Betroffenen auch eine angemessene Entschädigung erhalten, nicht nur ein entwürdigendes Almosen, zumal wenn sie Haftstrafen verbüßen mussten“, so Karola Stange.
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