Nr. 14/2016, Seite 7: Bundesteilhabegesetz mit Nachbesserungsbedarf
Von den neuen Regelungen wären in Thüringen etwa 30.000 Menschen betroffen
„Der Entwurf für ein Bundesteilhabegesetz und die Diskussionen dazu sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu mehr Selbstbestimmung im Alltag von Menschen mit Behinderungen“, sagte Karola Stange, behindertenpolitische Sprecherin der Linksfraktion. Der Gesetzentwurf weise jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf auf, um das Selbstbestimmungsziel auch wirklich zu erreichen.
Im weiteren Gesetzgebungsprozess müsse vor allem darauf geachtet werden, dass das UN-Abkommen über die Rechte behinderter Menschen vollständig in die Praxis umgesetzt wird. „Das Gesetz ist eine sehr gute Chance, um bei dem von der LINKEN seit Jahren geforderten ‚Budgets für Arbeit‘ für Menschen mit Behinderungen – ein Projekt, das auch die rot-rot-grüne Koalition verfolgt – entscheidende Schritte voranzukommen“, so die Abgeordnete. Sie geht davon aus, „dass die Landesregierung alle Handlungsmöglichkeiten, vor allem im Bundesrat, nutzen wird, um Nachbesserungen für ein wirklich gutes Bundesteilhabegesetz zu erreichen“.
Mit dem Teilhabegesetz sollen bundeseinheitlich Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen eingeführt werden. Dazu zählt die persönliche Assistenz in allen Lebensbereichen, vor allem zur Absicherung des Zugangs zu regulärer Arbeit und einer weitgehend selbständigen Lebensführung im eigenen Wohnumfeld. Hinzu kommen finanzielle Nachteilsausgleiche, z.B. zur Anschaffung von speziellen Hilfsmitteln.
„Gemessen an diesen Maßstäben – deren Umsetzung das UN-Abkommen von Bund, Ländern und Kommunen verlangt – weist der Gesetzentwurf sehr bedenkliche Problempunkte auf. So ist der Vorrang von ‚ambulant‘ vor ‚stationär‘ nicht abgesichert, damit droht behinderten Menschen ein Verlust der eigenen Wohnung und eine Verweisung auf Heimunterbringung aus wirtschaftlichen Gründen“, kritisierte Karola Stange. Leistungen der persönlichen Assistenz seien zwar im Entwurf enthalten, aber Betroffene würden auch auf einen ‚Personenpool‘ von Assistenten verwiesen, den sie sich mit anderen teilen müssten. Für eine funktionierende Assistenz seien allerdings ein besonderes persönliches Vertrauensverhältnis und die Kontinuität der Unterstützung bei den täglichen Abläufen grundlegend.
Auch die notwendigen finanziellen Nachteilsausgleiche fänden sich im derzeitigen Entwurf so nicht. Neben der Landesregierung sollte auch der Thüringer Landtag den weiteren Gesetzgebungsprozess „aufmerksam und konstruktiv kritisch begleiten, zumal nach der Gesetzgebung auf Bundesebene die Umsetzung ansteht und das weiterhin notwendige Thüringer Behindertengleichstellungsgesetz mit Blick auf das UN-Abkommen einer umfassenden Neugestaltung unterzogen werden muss“, sagte die LINKE Gleichstellungspolitikerin.
Anfang Juli hatten auf einer Pressekonferenz des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes in Erfurt Sozialverbände ihre Befürchtungen deutlich gemacht, sollte das Gesetz in der vorliegenden Form verabschiedet werden. Der Geschäftsführer des Paritätischen Landesverbandes, Reinhard Müller, sagte, mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung würden viele Probleme von behinderten Menschen „verschlimmbessert“. Dass die große Gefahr bestehe, dass Menschen mit Behinderung keinen ausreichenden Zugang zu Hilfsleistungen mehr hätten, davor warnte die Geschäftsführerin des Thüringer Landesverbandes der Lebenshilfe, Katja Heinrich.
Nachdem das Bundeskabinett das Gesetz Ende Juni beschlossen hatte, liegt es jetzt zur Beratung dem Bundestag vor. Von den neuen Regelungen wären in Thüringen etwa 30.000 Menschen betroffen.
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