Nr. 14/2016, Seite 6: Eine Untersuchung mit begrenzter Aussage

Parlamentsreport

Torsten Wolf: Kita-Studie zeigt leider nicht die Stärken frühkindlicher Bildung

Wie viele Kinder betreut eine Kita-Fachkraft? Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind groß,  so das Ergebnis des jährlich aktualisierten Ländermonitors Frühkindliche Bildungssysteme der Bertelsmann Stiftung. Zwar haben viele Länder die Personalschlüssel verbessert, doch ein kindgerechter Standard wird bundesweit nicht erreicht. Für eine gute Betreuungsrelation für alle Kinder fehlen nach Berechnungen der Stiftung bundesweit 107.000 zusätzliche Fachkräfte.

Thüringen wird in der Studie, die  auf Daten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder und weiteren amtlichen Statistiken beruht - Stichtag  war der 1. März 2015 -, ein Mittelplatz eingeräumt. Torsten Wolf, Bildungspolitiker der Linksfraktion im Thüringer Landtag, erklärte: „Die Aussagekraft von Studien ist naturgemäß eingeschränkt, da sie immer nur einen oder wenige Aspekte eines Sachverhaltes untersuchen. So weist die neue Bertelsmann-Studie Baden-Württemberg als bestes Land aus, was die Betreuungsqualität gemessen am Verhältnis Kinder pro Erzieherin betrifft. Was die Studie nicht ausweist ist, in Baden-Württemberg ist die Betreuungsquote, gerade einmal halb so hoch wie in Thüringen.“ Auch seien die Betreuungszeiten in Thüringen, das meist eine Ganztagesbetreuung sicherstellt, höher als in den alten Bundesländern, wo Kinder meist nur einen Teil des Tages betreut werden.
Ebenfalls gibt der Abgeordnete zu bedenken, dass die Bertelsmann-Studie nicht die innere Qualität von Kitas untersuchte, „denn Thüringen ist das einzige Bundesland, in dem nach einem Bildungsplan die frühkindliche Bildung realisiert wird“. Von daher handele es sich um „eine Untersuchung mit begrenzter Aussagekraft bezüglich der Vergleichbarkeit der Bundesländer“.

 

Betreuungsquote einbeziehen

Mit 5,3 Kindern pro Erzieherin im Bereich unter drei Jahren liegt Thüringen über dem von Bertelsmann empfohlenen Betreuungsverhältnis von 1 zu 3 und auch über dem Bundesschnitt von 1 zu 4,3, aber im Vergleich der Bundesländer auf dem 11. Platz. „Bezieht man sich als zusätzliche Vergleichsvariable auf die Betreuungsquote vom Statistischen Bundesamt (Anteil der betreuten Kinder an allen Kindern in der Altersgruppe), so wird klar, dass alle im Betreuungsverhältnis vor Thüringen liegenden Länder, wie Baden-Württemberg, Bremen und Rheinland-Pfalz, etwa halb so hohe Betreuungsquoten haben. Schließlich besuchen hier mehr als die Hälfte der unter 3-Jährigen Kinder eine Kinderkrippe. Hier sei es aber „besonders wichtig, dass möglichst viele Kinder von frühkindlicher Bildung partizipieren und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausreichend Plätze zur Verfügung stehen. Daher ist es gut, dass Thüringen viel Wert auf Betreuungsquote in Verbindung mit Bildungsqualität legt, wofür der ‘Bildungsplan für Kinder bis 10 Jahre’ steht“, betonte Torsten Wolf.

Auch was die Betreuung von Kindern zwischen 3 und 6 Jahren betrifft, ist Thüringen mit einem Schlüssel von 1 zu 11,4 deutlich über dem Bundesschnitt von 1 zu 9,3 und dem von der Bertelsmann-Stiftung empfohlenen Betreuungsverhältnis von 1 zu 7,5. Bundesweit steht Thüringen hier auf Platz 12. Aber die Betreuungsquote liegt in Thüringen mit 97,2 bundesweit am Zweithöchsten und vor allen Ländern mit besserem Betreuungsverhältnis.
Bessere Beteiligung des Bundes

„Thüringen als kleines Bundesland, das durch schlechte CDU-Finanzpolitik hochverschuldet ist und mit einer unterdurchschnittlichen Steuerkraft am Tropf reicher Bundesländer sowie des Bundes und der EU hängt, ist nicht in der Lage, die von der Bertelsmann-Stiftung geforderten zusätzlichen 8.100 Erzieher einzustellen bzw. 376 Millionen Euro zusätzlich für Kitas auszugeben. Notwendig ist, dass sich der Bund deutlich stärker an den Bildungsausgaben der Länder beteiligt und dass die Thüringer Finanzministerin die vom Bund für frühkindliche Bildung zweckgebunden zugewiesenen auslaufenden Gelder des Bundesbetreuungsgeldes auch dem Bereich Kindestagesstätten zur Verfügung stellt und nicht im allgemeinen Haushalt veranschlagt. So lässt sich der Einstieg in die Gebührenfreiheit mit Verbesserungen im Betreuungsverhältnis verbinden“, ist sich Torsten Wolf sicher, der für den Bereich Bildung in der Fraktion DIE LINKE zuständig und Vertreter im Haushalts- und Finanzausschuss ist.

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