Nr. 14/2015, Seite 6: Guter Kompromiss bei nichtstaatlichen Schulen
Dem Landtag vorgelegtes Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft stärkt Bildung
Am vorletzten Plenartag vor der Sommerpause hat die rot-rot-grüne Landesregierung das bereits im Vorfeld heiß diskutierte Gesetz zur Finanzierung der 185 nichtstaatlichen Schulen in Thüringen vorgelegt. Sie sollen in diesem Jahr 12,4 Millionen Euro mehr, ein Plus von 9,3 Prozent, erhalten.
Die Einigung hatte die Vorsitzende der Linksfraktion, Susanne Hennig-Wellsow, als einen guter Kompromiss bezeichnet, „der eine deutliche Verbesserung der Situation der Schulen in freier Trägerschaft in Thüringen sichert und dabei nicht außer Acht lässt, dass 90 Prozent der Schülerinnen und Schüler im Freistaat an staatlichen Schulen lernen“. Schließlich sei es genauso Aufgabe der Landesregierung, auch dort für Verbesserungen zu sorgen.
„Die Einigung zeigt, dass Rot-Rot-Grün in der Lage ist, auch bei schwierigen Themen, bei denen die Standpunkte innerhalb der Koalition weit auseinander liegen, Kompromisse zu erreichen. Dafür ist es eben nötig, dass beide Seiten aufeinander zu gehen. Dies ist nun erfolgt und darauf setzen wir auch bei künftigen Meinungsunterschieden in der Koalition“, so die Fraktions- und Parteivorsitzende.
„Mit diesem Gesetz geht die rot-rot-grüne Koalition nach dem Bildungsfreistellungsgesetz einen weiteren wichtigen Schritt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Bildung in Thüringen“, so der bildungspolitische Sprecher der Fraktion Torsten Wolf.
Planbarkeit für die Träger und Rechtssicherheit
Er erinnerte daran, dass wie beim Bildungsfreistellungsgesetz die vorherige Landesregierung auch an der Frage der Neuregelung der Finanzierungsverhältnisse für die freien Schulen gescheitert war. Die Neuregelung sei nach einem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom Mai 2014 notwendig geworden, da das bisherige Gesetz der CDU-geführten Landesregierung den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügte. „Der aktuelle Gesetzentwurf entspricht vollkommen den Anforderungen des Landesverfassungsgerichts an die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Berechnung, er schafft Planbarkeit für die Träger und Rechtssicherheit“, so Torsten Wolf. Ein Aufwuchs auf bis 182,4 Millionen Euro im Jahr 2019 sei ein starkes Bekenntnis von Rot-Rot-Grün zur Pluralität des Schulsystems in Thüringen und zu den freien Schulen. „Dies realisiert auf längere Sicht verkraftbare Elternbeiträge und eine gesicherte wirtschaftliche Stellung der Lehrkräfte.“ Um eine zügige Behandlung des Gesetzentwurfs im Landtag zu gewährleisten, soll im Bildungsausschuss bereits Ende August die notwendige Anhörung stattfinden.
In seiner Rede im Landtag am 9. Juli hatte Torsten Wolf übrigens auch darauf verwiesen, dass viele freie Schulträger in den letzten Jahren Eigenbeiträge von ihren Lehrkräften abgefordert haben. „Die Lehrkräfte sind das mitgegangen, und ich denke, es kann nicht Ausdruck dessen sein, was wir wollen, dass eine Lehrkraft, wenn es um gute Bildung geht, um die freie Konzeptwahl, dann auch noch Geld mitbringen muss. Da sind wir auch in der Pflicht und der haben wir uns gestellt.“
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