Nr. 14/2015, Seite 5: Bildungsfreistellung für fünf Tage im Jahr
Vom Thüringer Landtag beschlossenes Gesetz stärkt die Rechte der Beschäftigten
Mit dem am 8. Juli vom Thüringer Landtag beschlossenem Bildungsfreistellungsgesetz schafft die rot-rot-grüne Koalition einen Anspruch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf berufliche Freistellung von bis zu fünf Tagen pro Jahr für die Weiterbildung.
„Das neue Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz stärkt die Rechte der Beschäftigten, mit dem Gesetz setzt die rot-rot-grüne Koalition einen wesentlichen Punkt ihrer bildungspolitischen Ziele um. Der vorhergehenden Regierung war dies trotz mehrfacher Anläufe nicht gelungen“, erklärte Susanne Hennig-Wellsow, Fraktionsvorsitzende DIE LINKE und Landesparteivorsitzende.
Das Gesetz schaffe bildungspolitische Normalität und führe Thüringen aus einem Rückstand heraus. „Die pauschale Kritik der CDU führt völlig ins Leere, denn das Gesetz berücksichtigt auch sehr weitgehend die Belange der Thüringer Unternehmen, vor allem der kleineren, insbesondere durch einen weitreichenden Überlastungsschutz. Dass die Thüringer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die im Gesetz enthaltenen Möglichkeiten auch wahrnehmen können, macht für Rot-Rot-Grün ein Stück neue Qualität im Bildungsland Thüringen aus, über das andere nur geredet haben.“ Die LINKE-Politikerin dankte allen, „die dieses wichtige Gesetz gemeinsam auf den Weg gebracht haben“.
In der Landtagsdebatte hatte für die Linksfraktion zunächst Christian Schaft gesprochen und darauf verwiesen, dass mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2016 nur noch die Länder Sachsen und Bayern kein ähnliches Gesetz vorzuweisen haben. „Auch das zeigt, dass dieses Gesetz längst überfällig war, um ein klares Zeichen an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Freistaat zu senden“.
Das Gesetz sichert einen Mindestanspruch
Der Abgeordnete weiter: „Und dieser Vorstoß der rot-rot-grünen Landesregierung kommt auch entgegen der Meinung der Opposition gut in der Thüringer Bevölkerung an. Das legen die Zahlen nahe, die heute auch im Rahmen der Insa-Umfrage veröffentlicht wurden. Demnach bewerteten die Befragten das Bildungsfreistellungsgesetz als überwiegend gut.
Und, auch das sei an dieser Stelle hervorzuheben, die Befragten stimmen dem Gesetz umso mehr zu, desto jünger sie sind. Das ist ein eindeutiges Zeichen dafür, dass vor allem Auszubil-dende und junge Arbeitnehmer dieses Gesetz begrüßen. Und das ist für uns auch ein Zeichen, dass wir damit ein wichtiges und gutes Projekt auf den Weg gebracht haben.“
Christian Schaft betonte in seiner Rede den Leitgedanken des Bildungsfreistellungsesetzes, nämlich „bessere Möglichkeiten für das lebenslange Ler-nen zu schaffen“. Den Arbeitnehmern soll die Möglichkeit eröffnet werden, „sich nicht nur in ihrem Beruf fachlich weiterzubilden, sondern eben auch, sich gesellschaftspolitisch zu infor-mieren sowie Kenntnisse zur Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit zu erwerben. Die Beschäftigten, die einen Wunsch auf Weiterbildung haben, können dank dieses Gesetzes unter Fortzahlung ihrer Bezüge vom Arbeitgeber freigestellt werden. Das Gesetz, und das ist an dieser Stelle noch einmal zu betonen, sichert einen Mindestanspruch!“
Und es „droht nicht der Untergang des Abendlandes“
„Gleichzeitig soll es die Tarifpartner ermutigen und ihnen aber auch die Möglichkeit geben, eigene Regelungen zu verabschieden, welche die Bildungsfreistellung entsprechend den Anforderungen der Branche weiter verbessert. Dabei haben auch nur tarifvertragliche Regelungen Vorrang vor dem Gesetz, die zugunsten des Arbeitnehmers ausfallen.“
In der Debatte hatte auch Torsten Wolf, Bildungspolitiker der Linksfraktion, das Wort ergriffen. Die CDU erwecke den Eindruck, als drohe mit diesem Gesetz „der Untergang des Abendlandes“, aber wie beim Mindestlohn „werden wir sehen, dass auch die Wirtschaftsvertreter ihren Frieden damit machen können“.
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