Nr. 14/2013, Seite 5: Koalition halbherzig bei der Offenlegung
Gesetzentwürfe der Koalition und der LINKEN zur Offenlegung von Nebeneinkünften
Im Juli-Plenum brachte die CDU/SPD-Koalition einen eigenen Gesetzentwurf zur Offenlegung von Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften von Abgeordneten ein. Seit November 2012 liegt ein Entwurf der LINKE-Fraktion zu diesem Thema vor und hatte im Justizausschuss schon eine schriftliche Sachverständigen-Anhörung mit viel Zustimmung.
Nachdem die Diskussion um Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte von Abgeordneten durch „akute Vorgänge“ im Bundestag 2012 wieder intensiver geworden war, stellte die LINKE-Fraktion eine aktualisierte Fassung ihres Gesetzentwurfs vom Juli 2007 erneut zur Debatte. Abgeordneter Knut Korschewsky erinnerte im Plenum daran, dass die LINKE sofort nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Offenlegung von Nebentätigkeiten aktiv geworden war – leider ohne Erfolg. Nun hat sich die CDU/SPD-Koalition bewegt.
Korschewsky verwies mit Blick auf den Koalitionsentwurf auf Übereinstimmungen und Unterschiede. Das Verbot von finanziellen Leistungen an Abgeordnete ohne Arbeitsgegenleistung findet sich im LINKE-Entwurf schon. Die Kategorien der Offenlegung sind in beiden Entwürfen sehr vergleichbar. Der CDU/SPD-Entwurf enthält auch die Offenlegung von Unternehmensbeteiligungen. Eine so weitreichende Übereinstimmung war nicht zu erwarten gewesen. Auch die Koalition will ein Verfahren zur Feststellung und Sanktionierung von Verstößen gegen Transparenzpflichten.
Doch deutliche Unterschiede sind: Die Koalition will das Stufenmodell des Bundestages in Thüringen einführen – erst ab der neuen Wahlperiode. Die Thüringer SPD, die im Herbst 2008 auch Vorschläge zur Offenlegung eingebracht hatte, bleibt damit hinter eigenen Positionen zurück. Dieses Stufenmodell ist ungeeignet – so zahlreiche Fachleute, darunter viele in der Thüringer Anhörung, z.B. Prof Morlok - zur Herstellung von Transparenz.
Stufenmodell gescheitert
„Das Stufenmodell ist Verschleierung statt Transparenz und ist daher eine Quelle des Misstrauens. Deshalb ist Offenlegung auf Euro und Cent und ohne Freigrenzen notwendig“, betonte Knut Korschewsky. Vor allem CDU und FDP verteidigen das Stufenmodell - die Freigrenzen von 1000 Euro im Monat bzw. 10.000 Euro im Jahr eingeschlossen - mit der Behauptung, das sei aus Datenschutzgründen für Selbstständige und Freiberufler notwendig. Sonst kämen diese nicht mehr in die Parlamente.
Doch: Der Landesdatenschutzbeauftragte hat den LINKE-Vorschlägen bescheinigt, dass sie allen (verfassungs-)rechtlichen und datenschutzrechtlichen Vorgaben entsprechen. Und: Das Parlament soll ein „sozialer Spiegel“ der Gesellschaft sein. Eine Erhebung, zum Bundestag zwischen 2005 und 2009 ergab: Während der Bevölkerungsanteil der Selbständigen und freien Berufe „nur“ elf Prozent ausmacht, gehörten 22,5 Prozent der Abgeordneten dieser Gruppe an. Kategorie Öffentlicher Dienst (Beamte und Angestellte): Ihr Bevölkerungsanteil macht sechs Prozent aus, im Bundestag kamen 40,2 Prozent der Abgeordneten von dort. Dagegen sind 54 Prozent der Bevölkerung Angestellte außerhalb des Öffentlichen Dienstes, aber nur 27 Prozent der Abgeordneten waren dieser Gruppe zuzurechnen.
Besonders deutlich wird das Missverhältnis bei der Gruppe „Arbeiter außerhalb des öffentlichen Dienstes“: Ihr gehören 28 Pozent der Bevölkerung an, aber nur 0,5 Prozent der Abgeordneten kamen aus dieser Gruppe. „Angesichts dieser Zahlen stellt sich nicht so sehr die Frage, ob Transparenzregelungen Zugangshürden sein könnten – was sie real nicht sind. Vielmehr ist das Problem zu lösen, dass Bevölkerungsgruppen in fast schon dramatischer Weise im Parlament unterrepräsentiert sind. Solche unsozialen gesellschaftlichen Ausgrenzungsmechanismen sind ein schwerwiegendes Defizit parlamentarischer Demokratie, das beseitigt werden muss“, so Knut Korschewsky – auch mit Blick auf Lobbygefahren. Der Koalitionsentwurf ist in den Justizausschuss überwiesen und es soll eine weitere Anhörung geben.
Sandra Steck
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