Nr. 14/2012, Seite 10: Pflegeeltern unterstützen

Parlamentsreport

Fachtagung der Linksfraktion verdeutlichte die sehr unterschiedlichen Standards

Wer sich für ein Pflegekind entscheidet, hat in der Regel den Wunsch, als Familie mit einem Kind oder Kindern zusammen zu leben. Selten ist das Ziel, psychologische, traumatherapeutische, sonderpädagogische, familientherapeutische und im Kinder- und Jugendrecht ausgebildete Fachpersonen zu werden.

Das ist aber oft die Folge der Entscheidung für ein Pflege- oder Adoptivkind. Umso mehr Unterstützung die Eltern erhalten, umso besser sind die Entwicklungschancen für das Kind. Umso wahrscheinlicher ist aber auch, dass diese Familie ein Vorbild für andere ist, die überlegen, ein Pflegekind in die Familie aufzunehmen.

Der Thüringer Landesverband hat in weit über 300 Beratungsgesprächen eine Befragung zur Unterstützung der Eltern durchgeführt. Knapp 40 Prozent empfanden die Betreuung durch das Jugendamt als sehr gut oder gut – rund 60 Prozent jedoch als lediglich befriedigend bis mangelhaft. Nur ein Drittel der Eltern fühlte sich partnerschaftlich behandelt. Selbst bei der Vermittlung eines Kindes – einer entscheidenden Phase – waren nur 44 Prozent wirklich zufrieden mit der Vorbereitung durch ihre Jugendämter. Ähnlich unzufrieden ist der Landesverband mit den unterschiedlichen Standards in Thüringen und der mangelhaften Zusammenarbeit der Jugendämter untereinander. Seine Forderungen:

 

  • Schaffung einer Dienst- und Fachaufsichtsbehörde mit Weisungsberechtigung über die Jugendämter
  • Einheitliche fachliche Standards im Kinderschutz und Pflegekinderwesen nach neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen der Bindungs- und Traumaforschung
  • Verbindliche finanzielle Rahmenbedingungen
  • Fachabteilungen in Jugendämtern und qualifizierte Mitarbeiter in der Jugendhilfe; genügend Sozialarbeiter, die vor Ort gleich Hilfe leisten
  • Überregionale Vermittlung von Pflegekindern, damit jedes Kind und jeder Jugendliche das gleiche Recht auf eine Familie hat.

Ungerecht behandelt fühlen sich die Pflegeeltern aber auch gegenüber Familien in anderen Bundesländern. In Thüringen sind die Pauschalbeträge für Vollzeitpflege durchgängig niedriger als in allen anderen Bundesländern – und das nicht nur im Vergleich zu reicheren Ländern, sondern z.B. auch im Vergleich mit Sachsen und Sachsen-Anhalt. Während sich andere Länder an die Vorschläge des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge halten, unterschreitet Thüringen diese in allen Altersstufen. So bekommen Pflegeeltern für ein dreijähriges Pflegekind in Thüringen 644 und in Sachsen 714 Euro, für ein dreizehnjähriges Kind 719 Euro in Thüringen und 875 Euro in Sachsen. Über das gesamte Kinder- und Jugendleben bis zum 18. Lebensjahr summieren sich diese Unterschiede auf 19.080 Euro. Mag sein, dass sich die Pauschalbeträge hoch anhören. Dafür brauchen Pflegekinder aber auch oft Förderkurse, Unterstützungsleistungen und Therapien, die häufig genug privat finanziert werden müssen, da die Leistungen der Jugendämter oft zeitlich eingeschränkt sind oder nur in besonders schwierigen Fällen greifen. Gemeinsame fachliche Empfehlungen und gute Standards sind genauso wichtig, wie die Gleichbehandlung der Eltern. Es gibt keinen fachlichen Grund, warum die Unterstützung für ein dreizehnjähriges Kind in Thüringen so viel schlechter ausfällt als in Sachsen. Thüringer Pflegeeltern sind nicht schlechter, brauchen nicht weniger Geld und haben es mit den gleichen Problemlagen zu tun. Nicht wenige Kinder haben Bindungsschwierigkeiten, leiden unter den Folgen von Alkohol- oder Drogenmissbrauch ihrer leiblichen Eltern, sind traumatisiert. Hier brauchen die Pflegeeltern besondere Unterstützung. Nicht einem Kind ist geholfen, wenn es im Heim bleiben oder dahin zurückkehren muss, weil die Hilfe und Unterstützung nicht ausgereicht haben.  

Gabi Ohler                

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