Nr. 13/2017, Seite 6: Zum Staatsvertrag zur Telefonüberwachung
Bedingungen sind Datenschutz, parlamentarische Kontrolle und Datensicherheit
Das Thüringer Regierungskabinett hat am 4. Juli seine Zustimmung zu einem Staatsvertrag für ein Gemeinsames Kompetenz- und Dienstleistungszentrum (GKDZ) auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung erteilt. Dazu erklärte Steffen Dittes, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion:
„Wir sind weiterhin skeptisch, auch wenn keine neuen Befugnisse vorgesehen sind und das Zentrum die ankommenden Daten nur technisch verarbeitet, während die Polizei direkt in den Ländern sie wie bisher inhaltlich auswerten soll. Zwar sieht der Staatsvertrag im Vergleich zu einem früheren Entwurf Verbesserungen beim Datenschutz vor, aber es fehlt in vielen Punkten die konkrete Umsetzung, die im Rahmen einer ‚Feinplanung‘ auf später verschoben wird.
Für die LINKE ist es wichtig, dass ein effektiver technischer Datenschutz garantiert ist und die Landesdatenschutzbeauftragten jederzeit weitgehende Kontrollrechte ausüben können. Die parlamentarische Kontrolle muss sichergestellt sein, auch dürfen weder technisch noch rechtlich ‚neue Befugnisse‘ geboren werden, und eine Nutzung des Zentrums durch Geheimdienste, wie durch den Thüringer Amtsleiter gefordert, muss explizit ausgeschlossen sein. Nur unter diesen Konditionen und der Voraussetzung, dass wichtige Dokumente, wie ein bislang unter Verschluss gehaltenes Rechtsgutachten und eine Wirtschaftlichkeitsstudie, den Abgeordneten zugänglich gemacht werden, kann die LINKE im Thüringer Landtag einem solchen Staatsvertrag zustimmen.“ Nach Artikel 77 der Thüringer Verfassung muss nicht nur die Landesregierung, sondern auch das Parlament seine Zustimmung erteilen. Sobald der Vertrag dem Landtag vorliegt, wird die Linksfraktion mit den Koalitionspartnern über einen Entschließungsantrag verhandeln.
Nur Offenheit schafft Akzeptanz
Parallel soll ein Landtagsbeschluss der aktuellen und den kommenden Landesregierungen Leitplanken bei dem sensiblen Thema der Kommunikationsüberwachung setzen und die Parlamentarierer in die Lage versetzen, ihre Kontrollfunktion auszuüben.
Die Polizei kann auf Basis der Strafprozessordnung und des Polizeirechts Telekommunikationsüberwachungen vornehmen, z.B. bei schwerer Kriminalität, dazu wird bislang im LKA eine TKÜ-Anlage betrieben. Weil der Hersteller das Produkt vom Markt nimmt und mehrere Bundesländer sich wirtschaftliche Einsparungen erhoffen, soll neue Technik im Fünf-Länderzentrum gebündelt werden. Dort sollen die Daten verwaltet werden, die hoheitlichen polizeilichen Aufgaben, wie das Auswerten oder Mithören, soll weiterhin den Polizeibehörden der Länder vorbehalten bleiben.
Steffen Dittes bekräftigte die notwendige rechtliche Zulässigkeit der Maßnahmen. „Es braucht auch technisch sicher getrennte Speicherbereiche, abgegrenzte Zugriffsrechte und sichere Verbindungen, damit z.B. die Sächsische Polizei nicht einfach auf Thüringer Telefondaten zugreifen kann.“ Der Abgeordnete forderte die Innenministerien der fünf Trägerländer zu mehr Transparenz auf. Gerade die zentralen Unterlagen, auf denen das Zentrum aufbaut, wie das Rechtsgutachten und die Wirtschaftlichkeitsstudie, sollten auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Bevölkerung habe ein Recht, zu erfahren, wie der Staat bei rechtlich zulässigen Voraussetzungen tiefgehende Eingriffe in die Grundrechte des Bürgers vornimmt. Wegen der vielen Unklarheiten hat sich die Linksfraktion seit Jahresbeginn bereits mit mehr als 60 Fragen an das Thüringer Innenministerium gewandt. „Wenn die Innenministerien ein solches Zentrum wollen, dann sind sie in der Bringepflicht gegenüber den Abgeordneten. Nur eine Kultur der Offenheit kann die nötige Akzeptanz in der Bevölkerung schaffen.“
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