Nr. 13/2017, Seite 10: Sichere Versorgung mit Arzneimitteln

Parlamentsreport

Aus der Debatte im Thüringer Landtag und dem Sofortbericht der Landesregierung

Der Landtag hatte in seiner Sitzung am 22. Juni auf Antrag der CDU-Fraktion zum Thema „Die Apotheke vor Ort erhalten – Flächendeckende Versorgung durch Apotheken in Thüringen für die Zukunft sichern“ debattiert. Für die Landesregierung hatte Staatssekretärin Ines Feierabend (LINKE) einen Sofortbericht erstattet.

Sie sagte u.a.: „Aus Sicht der Landesregierung braucht es zur Absicherung einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung in Zukunft vor allem eine Lösung für die mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs eingetretene Situation, dass inländische Apotheken zur Einhaltung der Arzneimittelpreisverordnung verpflichtet, ausländische Versender nicht mehr an den einheitlichen Abgabepreis gebunden sind. Der Europäische Gerichtshof hatte mit der Entscheidung vom 19.10.2016 festgestellt, dass die im deutschen Recht verankerte Preisbindung eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenhandels in der EU darstellt. Aus fachlicher Sicht ist daher zu befürchten, dass durch Übernahme von Marktanteilen durch ausländische Versender das bestehende System gestört wird. Es ist zu befürchten, dass die Gemeinwohlpflichten der Apotheken im Nacht- und Notdienst, die Herstellung individueller Rezepturen, aber auch die lokale Zusammenarbeit der Heilberufler nicht mehr im gewohnten Umfang geleistet werden können. Aber nicht nur das; der Mittelstand wird geschwächt, Arbeitsplätze in den Regionen gehen verloren, Steuereinnahmen sinken.

 

Inhabergeführte Apotheke

Diesen möglichen Folgen für die Arzneimittelversorgung begegnend sollte nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Rahmen eines Bundesratsverfahrens der Versandhandel auf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel beschränkt werden. Damit wäre eine Regelung analog zur der Mehrheit der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erlassen worden. Das Bundesgesundheitsministerium hatte hierzu zunächst ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren angekündigt.

Ein Gesetzentwurf ist jedoch nicht in das parlamentarische Verfahren gelangt. Der Meinungsbildungsprozess, welches der richtige Weg ist, um die Arzneimittelversorgung auch in Zukunft sicherzustellen, ist derzeit auf Bundesebene noch nicht abgeschlossen. Es bedarf aber unbedingt und schnellstmöglich einer zielführenden Diskussion, wie negative Auswirkungen der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs auf die Arzneimittelversorgung in Deutschland verhindert werden können.“

Zusammenfassend erklärte die Staatssekretärin im Sozialministerium: „Die Landesregierung steht zur inhabergeführten Apotheke als Garant für eine sichere Arzneimittelversorgung. Die Apothekenlandschaft in der derzeitigen Ausgestaltung ist für die Erfüllung der Kernaufgaben der Apotheken notwendig. Arzneimittelvergabe mit hochwertiger pharmazeutischer Beratung, auch im Notdienst, auch bei individuellen Verordnungen von Rezepturen, für eine kompetente wohnortnahe Versorgung  bei transparenter Ausgestaltung der Honorierung sind die Aufgaben für die Zukunft und hierfür setzt sich die Landesregierung auch auf Bundesebene weiter ein.“

„Da ist doch was falsch“

Der Gesundheitspolitiker der Linksfraktion, Jörg Kubitzki, gab in der Debatte übrigens auch Folgendes zu bedenken: „Der Staat hält beim Handel und Verkauf von Medikamenten die Hand auf und kassiert 19 Prozent Mehrwertsteuer. Das kann doch wohl nicht wahr sein. Letzten Endes ist das sogar Geld, das ich als gesetzlich Krankenversicherter in die Krankenkasse zahle. Die Krankenkasse bezahlt die Medikamente, ich bezahle die Zuzahlung und zusätzlich werden von meinem Krankenkassenbeitrag noch 19 Prozent Mehrwertsteuer abkassiert – das sollte schleunigst abgeschafft werden. Wenn ich für meine zwei Kater eine Futterbüchse kaufe, bezahle ich 7 Prozent Mehrwertsteuer. Da ist doch was falsch hier in diesem Land. Das kann es doch nicht sein.“                                                              

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