Nr. 13/2016, Seite 5: Das ist Integrationsverweigerung per Gesetz

Parlamentsreport

Sabine Berninger: „Damit werden Vorbehalte und Vorurteile befördert und verfestigt“

„Integration, so schreibt es die Bundesregierung im Gesetzentwurf, sei Aufgabe nicht nur jedes einzelnen nach Deutschland kommenden Menschen, sondern auch Aufgabe des Staates und der Gesellschaft. „In der Schule könnte man sagen: Thema verfehlt, setzen. Für dieses Gesetz muss man konstatieren, dass es durch seine disziplinierende und pauschal mangelnden Integrationswillen unterstellende Ausrichtung gesellschaftlich desintegrierend wirkt, Vorbehalte und Vorurteile befördert und verfestigt. Exakt das Gegenteil von dem, was man vorgibt, erreichen zu wollen“, fasste Sabine Berninger, Sprecherin der Thüringer Linksfraktion für Flüchtlings- und Integrationspolitik, die Kritik am jetzt beschlossenen so genannten Integrationsgesetz zusammen.

In ein Integrationsgesetz gehörten solche Maßnahmen, wie Orientierungs- und Sprachkurse von Anfang an, um das Ankommen zu erleichtern. Oder die Unterstützung bei der Übernahme von Aufwendungen für Übersetzungen, um, wie im Referentenentwurf noch argumentiert, eine Ungleichbehandlung gegenüber freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgerinnen und -bürgern aufzuheben.

„Tatsächlich integrationsfördernde Regelungen machen aber nur einen Bruchteil der im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen aus“, kritisierte die Abgeordnete. Es überwiegen Ausgrenzung, Einschränkungen sowie Verbote und Strafen. Sabine Berninger verwies darauf, dass Geflüchtete in langen Asylverfahren und sogar aus Herkunftsländern, für die die Schutzquote bei über 75 Prozent liegt, weiterhin von Ausbildungsbeihilfen sowie von Deutsch- und Integrationskursen und berufsqualifizierenden Maßnahmen ausgeschlossen werden. Kontraproduktiv sei auch die Verkürzung der Anspruchszeit auf Integrationskurse, und die Vergrößerung der Teilnehmerzahlen in Integrationskursen erschwere das Lernen und Lehren in diesen Kursen. Ebenso abzulehnen sei z.B. das Verbot, seinen Wohnsitz frei wählen zu können.

 

Unvereinbarkeiten mit völkerrechtlichen Vorgaben

Als Ziel hatte die Bundesregierung schwerpunktmäßig eine - bezogen auf den Fachkräftebedarf - dem deutschen Arbeitsmarkt gerecht werdende Qualifizierung der Menschen beschrieben. „Das ins Gesetz umgesetzt, hätte aber auch Verbesserungen bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen bedeuten müssen und die Einbeziehung langjährig geduldeter Flüchtlinge und Schutzsuchender auch aus so genannten sicheren Herkunftsländern in die integrationsfördernden Regelungen“, sagte die LINKE-Politikerin. So aber sei „ein ausschließendes, diskriminierendes Gesetz – bestehend aus Zwangsmaßnahmen und Sanktionsandrohungen - beschlossen worden, mit ausgrenzender Signalwirkung“. Konstruktive Vorschläge der angehörten Fachverbände, auch des Bundesrates, wurden ebenso ignoriert wie verfassungsrechtliche Bedenken. Dazu nannte Sabine Berninger beispielsweise den Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz bezüglich der abgesenkten Aufwandsentschädigung für ‘Ein-Euro-Jobs‘, die für Geflüchtete nun ‘80-Cent-Jobs‘ sein werden.

Zudem bestünden ganz offensichtliche Unvereinbarkeiten mit völkerrechtlichen Vorgaben, wie sie die Wohnsitzauflage hinsichtlich der EU-Qualifikationsrichtlinie - sie garantiert in Art. 33 Freizügigkeit - und der Genfer Flüchtlingskonvention (Art. 26) darstellt. Pro Asyl hatte in seiner Stellungnahme mit Verweis auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs darauf hingewiesen, dass „integrationspolitische Gründe die Wohnortzuweisung nur rechtfertigen könnten, wenn sie keine Ungleichbehandlung zu anderen MigrantInnen-Gruppen bedeuten würde“.

„Besser als dieses Des-Integrationsgesetz zu installieren wäre es, unter Mitwirkung aller maßgeblichen Akteure ein tatsächliches Integrationskonzept zu entwickeln. Auf Thüringer Ebene ist dieser Prozess angestoßen worden. An r2g (Rot-Rot-Grün) ist es nun, alle Gestaltungsmöglichkeiten auszunutzen, um die Mängel des Bundesgesetzes auszugleichen. Wir wollen integrationspolitisch besser sein als der Bund“, betonte  Sabine Berninger.      

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