Nr. 13/2016, Seite 10: Ballstädt-Verfahren darf nicht gefährdet werden

Parlamentsreport

Die Nebenkläger im so genannten Ballstädt-Verfahren haben Klage gegen den Thüringer Verfassungsschutz eingereicht, weil dieser trotz mehrfacher Aufforderung durch das Landgericht Erfurt für das Verfahren benötigte Telefonüberwachungsmitschnitte nicht übermittelt hat.

Steffen Dittes, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion: „Wenn wie die Verabredung einer gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung durch Neonazis als Audio-Mitschnitt vorliegt, dieser aber auch mehr als zwei Jahre nach Beginn des Verfahrens und mehrere Monate nach Prozessbeginn dort nicht eingeführt wird, dann ist der Vorwurf einer Aufklärungsverhinderung nachzuvollziehen. Ich erwarte, dass die Behörde schnellstens ihrer gesetzlichen Verantwortung gerecht wird und liefert.“

Mehrere Untersuchungsausschüsse hatten bei der Aufarbeitung von möglichem Fehlverhalten der Sicherheits- und Justizbehörden im Zusammenhang mit der NSU-Mordserie auf Mängel hingewiesen, weil vielfach der Quellenschutz der Nachrichtendienste eine effektive Strafverfolgung verhinderte. „Dass sich auch nach vier Jahren offenbar nicht viel geändert hat, ist bezeichnend. Bereits nach der geltenden Rechtslage im Thüringer Verfassungsschutzgesetz (§21) müsste der Nachrichtendienst die ihm bekannt gewordenen Daten zur Verfolgung von Staatsschutzdelikten und Straftaten gegen Leib und Leben auch übermitteln. Eine fest installierte G10-Telefonüberwachungsanlage in den abgeschlossenen Räumen des Amtes für Verfassungsschutz wird sich nach einer Übermittlung der Daten an das Gericht wohl kaum Sorgen um die eigene Gesundheit, Zukunft und mögliche Anfeindungen machen müssen, wie in der Vergangenheit regelmäßig als Begründung im Zusammenhang mit V-Leuten angeführt wurde. Wenn das technische Gerät bereits, nur schwer vorstellbar, von Racheaktionen betroffen sein kann, bleibt fraglich, warum die Mitschnitte trotz der monatelangen Anfragen nicht übermittelt werden.“

Das Allgemeininteresse einer effektiven Strafverfolgung bei solch schweren Straftaten sollte höher wiegen als andere Erwägungen, die aus Sicht von Nachrichtendiensten einer Übermittlung entgegenstehen. „Andernfalls besteht die Gefahr, dass Aufarbeitung, Aufklärung und Entschädigung für die Betroffenen des Übergriffs in Ballstädt verhindert werden und die Täter keine Konsequenzen erfahren, das wäre ein fatales Signal an neonazistische Gewalttäter. Um das Verfahren zu Ende zu bringen, muss der Verfassungsschutz die Daten liefern. „Probleme wie diese machen deutlich, dass die Thüringer Expertenkommission, die sich mit der Notwendigkeit und möglichen Befugnissen eines Verfassungsschutzes beschäftigt, zeitnah eingesetzt werden muss“, so Dittes.   

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