Nr. 13/2015, Seite 7: Bürgerbeteiligung in Kommunen stärken

Parlamentsreport

Thüringer Bündnis für mehr direkte Demokratie wartet mit neuen Vorschlägen auf

„Demokratie ist kein Sofa“, so lautete das Motto der Veranstaltung, zu der sich am 23. Juni etwa 100 Mitglieder und Sympathisanten des Bündnisses „Mehr Demokratie in Thüringen“ im Erfurter Landtag getroffen hatten. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow, selbst Mitglied von „Mehr Demokratie in Thüringen“, unterstrich in seinem Grußwort, wie wichtig es ist, „die demokratischen Grundrechte der Menschen zu stärken“ und „das Regelwerk für mehr direkte Demokratie zu schärfen“. Die Demokratie sei „keine Schönwetter-Veranstaltung“.

Seit dem Jahr 2009 sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Thüringen leichter möglich – die direkte Demokratie ist auch auf Landkreisebene angekommen. Eine große und wichtige Reform, die seinerzeit von 235.530 Thüringerinnen und Thüringern angestoßen und dann vom Landtag verabschiedet wurde.

Nun ist es Zeit, Bilanz zu ziehen und Korrekturen beziehungsweise Anpassungen an der Reform von damals vorzunehmen. Bei der Veranstaltung, der nunmehr schon fünften ihrer Art gemeinsam mit dem Bündnis, wurde erstmals über die Vorlage für einen Gesetzentwurf diskutiert, die Vertreter von LINKE, SPD und GRÜNEN zusammen mit dem Bündnis „Mehr Demokratie in Thüringen“ unter Leitung von Ralf-Uwe Beck erarbeitet haben.

Ziel ist es, insbesondere die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene durch die Möglichkeit von Bürgerbegehren auch in Ortsteilen und Ortschaften zu erweitern. Auch die Beteiligung einer Gemeinde an einem Unternehmen soll für Bürgerbegehren zugänglich sein. Gemeinderäte sollen in Zukunft bei einem Bürgerentscheid alternative Vorlagen mit zur Abstimmung stellen und selbst Bürgerentscheide angehen können. Vorausgegangen sind dem in Arbeit befindlichen Gesetzentwurf intensive Gespräche mit Verbänden und Initiativen, die dem Bündnis „Mehr Demokratie in Thüringen“ angehören.

Die mit großer Diskussionsfreude und sehr engagiert geführten Beratungen am 23. Juni haben weitere Impulse und Anhaltspunkte für die Fertigstellung des Gesetzentwurfs gegeben. Besonders intensiv wurde über den Vorschlag diskutiert, dass über ein Bürgerbegehren auch die Abwahl eines Bürgermeisters beantragt werden könnte, allerdings mit einem sehr hohen Quorum von 25 Prozent anstatt der üblichen sieben Prozent.

Das Vorhaben, wonach Gemeinderäte mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit selbst ein Bürgerbegehren ansetzen können, „gibt es bereits fast überall in Deutschland, nur in zwei Bundesländern nicht - und Thüringen gehört dazu“, sagte Ralf-Uwe Beck. Dabei werde vor allem auch vor Gemeindefusionen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Zudem sollen Gemeinderäte bei Bürgerbegehren eine Alternativvorlage mit zur Abstimmung stellen können, dies verhindere Frontenbildung und fördere die Diskussion um die beste Lösung. Dazu gehört ebenfalls die Einführung einer Fairnessklausel, damit z.B. im „Abstimmungskampf“ gleiche Bedingungen für Gemeinde und Bürgerbegehrensinitiative bestehen. Auf jeden Fall gefördert wird der Dialog zwischen Bürgerschaft, Gemeindevertretung und -verwaltung.

Susanne Hennig-Wellsow, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, hatte unterstrichen: „Demokratie ist keine Nebensache, sondern die Grundlage unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts. Jeder und jede ist aufgefordert, Demokratie zu leben. Wir wollen das wesentlich erleichtern und deshalb die gesetzlichen Bedingungen der kommunalen Demokratie überarbeiten.“

Ausführliche Berichte zur Veranstaltung in einer der nächsten Ausgaben des Parlamentsreports.

 

A. Rudolph

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