Nr. 13/2012, Seite 6: Auch Minister sollen für Fehler haften
Gesetzesinitiative: Linksfraktion will Ministeranklage in Thüringen möglich machen
„Nach vielen Skandalen, Affären und Versäumnissen von Ministern in Thüringen ist eine solche Regelung wie die Ministeranklage sehr angebracht“, betonte Knut Korschewsky, Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE. Zur Einführung der Ministeranklage sei eine Verfassungsänderung nötig. Der Entwurf der Linksfraktion sieht vor, dass grobe Fahrlässigkeit sowie die Verletzung von Verfassungsnormen und anderen Gesetzen als Eingriffskriterien gelten.
Neue Bundesländer bisher ohne gesetzliche Regelung
In den alten Bundesländern, z. B. Baden-Württemberg, Bayern und Hessen, gibt es in den Verfassungen Bestimmungen darüber, dass der Landtag mit einem Antrag beim jeweiligen Verfassungsgericht des Landes eine „Ministeranklage“ erheben kann, um festzustellen, dass ein Minister in Ausübung seines Amtes vorsätzlich, in manchen Ländern reicht auch fahrlässiges Handeln aus, gegen Gesetze verstoßen hat. Thüringen kennt bisher keine Regelungen zur Ministeranklage. Auch in anderen Staaten gibt es die Ministeranklage, z.B. Österreich oder den USA.
Verfassungsänderung notwendig
Nach vielen Skandalen von Ministern in Thüringen (Stichworte: Pilz-Verfahren, CD-Affäre im Innenministerium, Verfassungsschutzskandale, Lobbyproblemen, z. B. Congress Centrum Suhl, Dom-Hotel) wären Regelungen über ein stärkeres Maß an Verantwortlichkeit und Sanktionen der Ministerinnen und Minister für ihre Amtsführung nach Ansicht der LINKE-Fraktion notwendig.
Zur Einführung der Ministeranklage ist eine Verfassungsänderung notwendig, da ohne verfassungsrechtliche Norm ein solcher Eingriff in die Amtsausübung und in das Persönlichkeitsrecht der Funktionsträger durch den Landtag nicht legitimiert wäre. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die mögliche Konsequenz aus einer erfolgreichen Ministeranklage - nämlich die Aberkennung des Amtes. Möglich wären dann auch die Kürzung oder der vollständige Wegfall der Bezüge.
Man muss nicht immer „das Rad neu erfinden“. Daher stützten sich die Gesetzentwürfe auf schon geltende Vorschriften in einem anderen Bundesland, im vorliegenden Fall in Baden-Württemberg.
Als Quorum für die Antragstellung wurde ein Drittel der Landtagsmitglieder festgeschrieben, so dass kaum der Fall eintreten kann, dass eine Regierungsmehrheit die Antragstellung blockieren kann. Im Gegenzug ist für den Beschluss zur Anklageerhebung eine Zweidrittelmehrheit notwendig, um für ein so weitreichendes Verfahren gegen eine Person vor dem Verfassungsgerichtshof ein ausreichendes „Legitimationsniveau“ zu bekommen.
Ausschussberatung abgelehnt
Die Ministeranklage „hat eine wichtige Korrektivfunktion in der repräsentativen Demokratie“, unterstrich Knut Korschewsky zur ersten Lesung. Am Ende der Debatte wurde die Weiterberatung im Ausschuss durch die Mehrheit von CDU und SPD abgelehnt.
Sandra Steck/Diana Glöckner
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