Nr. 1/2018, Seite 2: Keine Chance für Lobbyismus

Parlamentsreport

Rot-Rot-Grün will die Gesetzgebung im Landtag transparenter machen

Im Dezember haben die Fraktionen von DIE LINKE, SPD und Grünen im Thüringer Landtag einen Gesetzentwurf zu einem „Beteiligtentransparenzregister“ vorgelegt. Zukünftig können Interessierte in einer Datenbank des Landtags nachlesen, welche Organisationen und Einzelpersonen mit welchen Mitteln und Inhalten versucht haben, auf parlamentarische Initiativen und Gesetzgebungsverfahren Einfluss zu nehmen. Lobbykritische Organisationen, wie zum Beispiel „Lobbycontrol“, nennen die umfassende Offenlegung von Lobby-Aktivitäten einen „legislativen Fußabdruck“.

Dieser „Fußabdruck“ macht es leichter durchschaubar und so auch kritisierbar, wenn Regelungen und Gesetze zugunsten bestimmter Interessengruppen wirken und dabei den berechtigten Belangen anderer Gruppen schaden. Ein solches Transparenzregister hatte DIE LINKE schon in der 5. Wahlperiode mit ihrem Gesetzentwurf für ein Antikorruptionsgesetz vorgeschlagen. Doch die Landtagsmehrheit hatte den Entwurf damals als „überflüssig“ und „hysterisch überzogen“ abgelehnt, obwohl in Thüringen immer wieder Korruptionsprobleme bekannt wurden.

Nun kann DIE LINKE als Teil der rot-rot-grünen Koalition ihre Vorschläge gegen Korruption und Lobbyismus in Thüringen umsetzen. Ein wichtiger Baustein ist das Register zur „Lobbytransparenz“ beim Landtag. Im bundesdeutschen Vergleich legt die Koalition sehr weitegehende Regelungen vor, zum Beispiel weil bei Vorlagen der Regierung Einflussnahmen in deren Arbeitsbereich vom Register erfasst und Verstöße gegen die Eintragungspflichten ins Register mit deutlichen Ordnungsgeldern belegt werden. Die Eintragungen erfolgen „von Amts wegen“ durch den Landtag. Die Landesregierung und die jeweiligen Organisationen und Einzelpersonen sind über den gesamten Arbeitsverlauf zu vollständigen und aktuellen Angaben verpflichtet. Das sind zum Beispiel auch Informationen darüber, ob der jeweilige Beitrag – etwa ein Gutachten - gegen Bezahlung erstellt wurde und wie hoch diese ist.

In der Debatte im Thüringer Landtag lehnte die CDU den Gesetzentwurf zur Lobby-Kontrolle ab: Das Gesetz sei lediglich „eine neue Art von Bürokratie und staatlicher Kontrolle“. Zudem sei die Kritik an Lobbyismus und Korruption überzogen, behauptete die CDU - es werde gar „ein Lobbyismus-Popanz aufgebauscht“. Der Abgeordnete der Linksfraktion Knut Korschewsky hielt mit deutlichen Worten dagegen und erinnerte an die Zustände in Thüringen unter den CDU-Regierungen: „Kollege Scherer, es hätte mich verwundert, wenn Sie etwas anderes gesagt hätten. Es ist jedem klar (…) warum Sie das so sagen. In den letzten 27 Jahren hier in Thüringen hat es die CDU immer wieder geschafft, bestimmten Lobbygruppen Lobbyinteressen in diesem Landtag durchzusetzen - das nicht der Öffentlichkeit mitzuteilen, sondern hinter verschlossen Türen. Genau das wollen Sie: dass das auch weiter so möglich ist. Wir wollen das nicht. Wir wollen, dass jeder Bürger und jede Bürgerin ganz deutlich sieht, wer sich an einem Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Es geht nicht darum, irgendjemanden auszuschließen oder einem Verdacht zu unterstellen. Politisch interessierte Menschen sollen in Zukunft nachvollziehen können, wer mit welchen Inhalten auf diese Initiativen Einfluss genommen hat.“ Der Gesetzentwurf wird nun vom Justizausschuss des Landtages weiter beraten. Dort findet eine voraussichtlich im Februar eine öffentliche Anhörung statt.

Sandra Steck

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