Nr. 12/2016, Seite 9: Mehr Leistungskraft und Bürgernähe

Parlamentsreport

Von Frank Kuschel, kommunalpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE

Selbst die Kritiker der von Rot-Rot-Grün geplanten Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform leugnen nicht die Notwendigkeit der Veränderungen in der Landes- und Kommunalverwaltung. Im Fokus steht also nicht das Ob sondern das Wie der Reform. Die aktuelle Umfrage des MDR belegt, wie schwierig es ist, für ein solches komplexes Reformvorhaben erfolgreich zu werben. Hier muss Rot-Rot-Grün die Kommunikationsstrategie weiter verbessern, Reserven sind da unverkennbar.

Die Reform wird nur dann von den Bürgerinnen und Bürgern mitgetragen, wenn die bisherigen Entwicklungshemmnisse der Landes- und Kommunalverwaltung erkenn- und erlebbar überwunden werden. Es geht also aus Bürger-Sicht um einen höheren Gebrauchswert von Verwaltungshandeln.

Im Zentrum der Reform stehen die Thüringer Kommunen. Diese sollen durch die Übertragung weiterer Aufgaben gestärkt werden. Zudem geht es um die Sicherung der finanziellen Leistungskraft und die Erhöhung der Bürgernähe.

Die Forderung der CDU und einiger Bürgermeister, Verwaltungsgemeinschaftsvorsitzenden und Landräte in Thüringen, die Reform zu verschieben, kann keine Alternative sein. Jede weitere Verzögerung kostet das Land und die Kommunen eine Menge Geld. Zudem würden Landes- und Kommunalverwaltung der rasanten Entwicklung in der Gesellschaft und in der Wirtschaft immer hinterherlaufen.

Drei „Baustellen“ muss die Reform bearbeiten

Seit 2004 hat die CDU die notwendigen Reformen verzögert und jetzt beklagt sie den Zeitdruck. Auch das ausschließliche Setzen auf Freiwilligkeit ist nicht die Lösung. Diese Freiwilligkeit hat in den letzten Jahren zu erheblichen Fehlentwicklungen gerade im Umland der Städte geführt. Hierfür trägt allein die CDU die Verantwortung. Rot-Rot-Grün wird diese Fehlentwicklungen stoppen und umkehren. Nicht zuletzt geht es uns dabei um die Stärkung der Städte, denn davon profitieren alle Gemeinden in der jeweiligen Region. Bei der Reform gilt es, drei Baustellen zu bearbeiten. Da ist zum Ersten die mittlere Verwaltungsebene des Landes, also der dreistufige Verwaltungsaufbau. In den rund 50 Landesbehörden arbeiten 18.500 Beschäftigte, die rund 23.500 Aufgaben umsetzen. Diese Behörden sind nur ganz schwer steuer- und kontrollierbar.

Zudem entwickeln diese Behörden ein erstaunliches „Eigenleben“. Sie sehen gegenüber den Bürgern, der Wirtschaft und den Kommunen nicht die Dienstleistungs-, sondern die Aufsichtsfunktion als Schwerpunkt. Diese Dreistufigkeit verursacht Zusatzkosten allein schon deshalb, weil die drei Verwaltungsebenen ständig untereinander agieren. Durch den Übergang zur Zweistufigkeit entfallen diese Strukturkosten in erheblichem Maße. Zudem liegt der Schwerpunkt bei der Zweistufigkeit im Bereich der Dienstleistung und nicht vorrangig bei der Aufsicht.

Die Fehler bisheriger Kommunalisierungen von Landesaufgaben wird Rot-Rot-Grün vermeiden. So soll künftig die Aufgabenerfüllung in voller Verantwortung der Landkreise erfolgen und eben nicht nur als Auftragsverwaltung ausgestaltet sein.

Die Landkreise können also ohne ständige Einbeziehung des Landes die Aufgaben wahrnehmen. Dies stärkt die kommunale Verantwortung und spart erhebliche Kosten, weil die Einbeziehung der Landesbehörden entfällt.

Kein Bürger muss mehr ins Landratsamt

Kommunalisierung muss auch nicht in jedem Fall bedeuten, dass die Aufgaben gleichermaßen auf alle Landkreise verteilt werden. Vielmehr können Landesaufgaben auch künftig zentral wahrgenommen werden, aber eben in kommunaler Zuständigkeit.

Die zweite „Baustelle“ sind die Landkreise. 1994 hat hier die CDU die Ausgleichs- und Ergänzungsfunktion der Kreise abgeschafft. Seitdem sind die Landkreise nur noch Verwaltungsebene. Gerade einmal ein Prozent der Landkreisaufgaben betreffen die freiwilligen Ausgaben. Von Selbstverwaltung kann da ernsthaft nicht gesprochen werden. Für 85 Prozent der Landkreisaufgaben sind nicht die Kreistage zuständig, sondern nur die Verwaltung.

60 Prozent der Ausgaben betreffen Leistungsgesetze im Sozial- und Jugendhilfebereich. Auch hier haben die Landkreise kaum Gestaltungsmöglichkeiten. Die kreisangehörigen Gemeinden müssen das über die Kreisumlage bezahlen.

Durchschnittlich müssen die Gemeinden die Hälfte ihrer Steuereinnahmen an die Landkreise abführen. Rot-Rot-Grün wird diese „Konstruktionsfehler“ der Kreise nicht einfach durch Vergrößerung beheben, sondern die Aufgaben und die Finanzierung der Kreise ändern. Bisherige Landkreisaufgaben mit örtlichen Bezug, wie die Baugenehmigungen, das Gewerbewesen, das Wohngeld, die Kfz-Zulassung oder das Führerscheinwesen, sollen auf die Gemeinden übertragen oder in Bürgerservicebüros angeboten werden.

Dadurch sind die Landratsämter künftig keine Publikumsbehörden im klassischen Sinne mehr. Kein Bürger muss mehr ins Landratsamt, sondern kann alle kommunalen Angelegenheiten in der Gemeinde erledigen lassen. Für die Bürger werden also Verwaltungswege kürzer.

Für den Übergang das Angebot der Großen Landgemeinde

Als dritte „Baustelle“ sind die Verwaltungsgemeinschaften (VG) zu nennen. Über 600 Gemeinden sind hier zusammengefasst, die Mehrzahl mit weniger als 1.000 Einwohnern. Hier wird die Finanzkraft völlig zersplittert. Für jede Gemeinde müssen alle Satzungen, im Durchschnitt 13, vorgehalten werden. Dies bindet erhebliche Verwaltungskapazitäten. Bisher haben die Verwaltungen meist weniger als 15 Beschäftigte und junge Fachkräfte finden hier kaum keine Perspektive. Der Rechnungshof hat an vielen Einzelbeispielen nachgewiesen, dass die VG ihre Aufgaben nicht in der erforderlichen Qualität wahrnehmen können. Deshalb will Rot-Rot-Grün die 69 VG in Einheits- und Landgemeinden umwandeln.

Für die Übergangsanpassungsphase gibt es das Angebot der „Großen Landgemeinde“. 2011 hat die CDU die Abschaffung der VG im Landtag beschließen lassen und 2014 wollte die CDU innerhalb von 100 Tagen ein Gesetz zur Auflösung der VG beschließen. Jetzt fordert die CDU den Erhalt dieser ineffizienten Verwaltungsstruktur - was für ein Beispiel für politischen Populismus!

Durch den Ausbau des Ortsteils- und Ortschaftsrecht bleibt die Identität der bisherigen Gemeinden auch in größeren und leistungsfähigeren Verwaltungsstrukturen erhalten. Die Aufhebung der Kreisfreiheit berührt die Identifikation der betreffenden Städte auch nicht. Im Gegenteil, die Städte haben mehr Geld für die klassischen städtischen Aufgaben, weil die Landkreisaufgaben auf den Landkreis übergehen und dort von allen Landkreisgemeinden finanziert werden.

Weimar hat keine 250.000 Euro für das jährliche Kulturfest, aber gibt ohne zu zögern jährlich rund acht Millionen Euro für Landkreisaufgaben aus. Und rund 20 Kilometer weiter, in Apolda, gibt es für die Landkreisaufgaben die gleiche Ämterstruktur.

Der Abbau dieser Doppelstrukturen in einer Region ist im Interesse der Bürger und der Wirtschaft und setzt Gelder für Investitionen und Zuschüsse an Vereine, Verbände, an Kultur und Jugendeinrichtungen frei.         

                                                                                                         

 

 

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