Nr. 12/2016, Seite 5: Damit Thüringen zukunftsfest wird

Parlamentsreport

Der Landtag beschloss das Vorschaltgesetz für eine Gebietsreform im Freistaat

Mit der Verabschiedung des Vorschaltgesetzes hat der Thüringer Landtag am 23. Juni den Weg für eine Gebietsreform in Thüringen frei gemacht. Nach langer intensiver öffentlicher Diskussion, einem umfänglichen Anhörungs- und Abwägungsprozess wird nun ein maßgeblicher Baustein des von der rot-rot-grünen Koalition geplanten Reformprozesses gesetzt.

Vervollständigt wird das Reformwerk mit dem Grundsätze-Gesetz zur Funktional- und Verwaltungsreform, das den Übergang vom dreistufigen zum zweistufigen Verwaltungsaufbau, eine umfassende Kommunalisierung von Aufgaben und die Einräumigkeit der Verwaltung skizziert.

Entgegen allen Unkenrufen hält die rot-rot-grün Koalition den Fahrplan, die Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform im Freistaat nimmt mit der ab 1. Juli beginnenden Freiwilligkeitsphase für Gemeindeneugliederungen konkrete Konturen an. Das Grundsätze-Gesetz wurde in erster Lesung debattiert und soll nach den Beratungen in den Ausschüssen im Herbst verabschiedet werden.

Es geht vor allem um die dauerhafte Leistungsfähigkeit

Bei der Abstimmung im Landtag votierten 47 Abgeordnete von Rot-Rot-Grün sowie ein fraktionsloser Abgeordneter für das Vorschaltgesetz, 42 dagegen. Das Gesetz sieht vor, dass Gemeinden künftig mindestens 6.000 Einwohner haben sollen, Kreise wenigstens 130.000 und kreisfreie Städte 100.000 Einwohner. Das Land stellt Finanzhilfen von 155 Millionen Euro für stark überschuldete Gemeinden und freiwillige Fusionen, die bis Ende Oktober 2017 möglich sind, zur Verfügung.

Die mehr als sechsstündige Debatte zum Vorschaltgesetz hatte mit dem Bericht des Innenausschusses zu den Gesetzesberatungen begonnen. Gehalten wurde er von dessen Vorsitzenden, Steffen Dittes (LINKE). Er betonte das hauptsächliche Ziel der Reform: Die Sicherung der dauerhaften Leistungsfähigkeit der Gemeinden und Landkreise in Thüringen vor dem Hintergrund deutlich zurückgehender Einwohnerzahlen und Finanzzuweisungen. Die Neugliederungsmaßnahmen müssten schon aus Gründen des öffentlichen Wohls vorgenommen werden. Dann ergriff Ministerpräsident Bodo Ramelow das Wort. Er bezog sich auf eine Rede seiner CDU-Amtsvorgängerin Christine Lieberknecht, die vor sechs Jahren schon auf die Notwendigkeit von Reformen angesichts der demografischen Entwicklungen hingewiesen hatte.

Die Reform sei dringend notwendig, um Thüringen zukunftsfest zu machen. „Wir bekommen keine höhere Einnahmequote“, machte der MP auch die finanzielle Situation deutlich und betonte die Tatsache, dass Thüringen das Bundesland mit der höchsten Zahl der Bediensteten im öffentlichen Dienst sei. Zugleich sinke die Einwohnerzahl seit Jahren. So hat Thüringen seit Beginn der 1990er Jahre 450.000 Einwohner verloren und jetzt noch 2,16 Millionen. Bis 2035 werde die Bevölkerungszahl  unter zwei Millionen sinken mit der Folge auch niedrigerer Steuereinnahmen.

Längst geht es nicht mehr um das  Ob der Reform

Während die CDU-Opposition Rot-Rot-Grün vorwarf, sie wollten eine Reform auf Biegen und Brechen, stellte die LINKE in der Debatte klar, dass es längst nicht mehr um das Ob der Reform geht, sondern um das Wie. „Viele Gemeinden stehen schon in den Startlöchern, um sich nach dem Vorschaltgesetz neu zu gliedern“, sagte der Kommunalpolitiker Frank Kuschel. Aber die CDU sei im Alten verhaftet und wolle Stillstand. Mit Bezug auf den von der CDU vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung von fakultativen Referenden (siehe nebenstehenden Kommentar), wonach die Bürger über vom Landtag beschlossene Gesetze abstimmen und diese kippen können, erinnerte die Vorsitzende der Linksfraktion, Susanne Hennig-Wellsow in ihrer Rede zur Beschlussfassung des Vorschaltgesetzes an die bisher vor allem ablehnende Haltung der CDU zum Ausbau der direkten Demokratie in Thüringen und sprach von einer „Alibiveranstaltung, um die eigene Schwäche in der Opposition zu verklären“.

Gegner sammeln Unterschriften

Der Trägerverein „Selbstverwaltung für Thüringen“ hatte noch vor der Landtagsdebatte angekündigt, voraussichtlich Mitte August eine Unterschriftensammlung für einen Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens gegen das Vorschaltgesetz zu starten. Innerhalb von sechs Wochen müssen für diesen ersten Schritt 5.000 Unterschriften gesammelt werden. Danach prüft der Landtagspräsident den Antrag und entscheidet, ob das Volksbegehren zulässig ist.

(siehe auch Thema-Seite 9)            

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