Nr. 12/2013, Seite 10: Breitbandiges Internet (Kopie 1)
Der Fortschritt im Breitbandausbau in Thüringen „ist, vorsichtig ausgedrückt, ernüchternd“, stellte Katharina König, netzpolitische Sprecherin der Linksfraktion, nach dem Breitbandgipfel am 17. Juni fest.
Zwar habe der Ausbau der Netz-Infrastruktur auch im letzten Jahr einige bisher weiße Flecken auf der Landkarte geschlossen, „zufriedenstellen kann dies allein jedoch nicht“.
Immer noch sind in Thüringen 99.900 Haushalte und 300 Orte von der Grundversorgung mit breitbandigem Internet abgeschnitten. Leistungs- und zukunftsfähiges Internet mit 100 Mbit/s ist lediglich in 46 Städten und Gemeinden verfügbar. „Es nützt nichts, wenn der Wirtschaftsminister Machnig jedes Jahr wiederholt, dass erheblicher Nachholbedarf besteht. Da muss schon etwas mehr passieren“, forderte Katharina König.
Die Bundesrepublik hinkt hier hinter vielen anderen Ländern hinterher. „Die Zuversicht, bis ins Jahr 2020 eine Versorgung mit 50 Mbit/s flächendeckend zu gewährleisten, könne sie nicht teilen. Zwar wäre dies eine enorme Verbesserung zum heutigen Stand, man würde aber bereits im Jahr 2020 erneut hinter notwendigen Versorgungsstandards zurückbleiben. „Eigentlich wären dann schon 100 Mbit/s notwendig“, erklärte die Netzpolitikerin. Es sei „wenig befriedigend“, wenn der Telekomvertreter erklärt, dass man sich nicht in der Lage sehe, den Ausbau im notwendigen Maße voranzutreiben. „Einerseits zahlt die Telekom seit Jahren hohe Renditen an ihre Anteilseigner aus, andererseits fehlt ihr für das Nötigste nun angeblich das Geld. Ein breitbandiges Internet gehört heute zur Grundversorgung, nicht nur für den Wirtschaftsstandort Thüringen, sondern gerade auch für Thüringen als Kultur- und Lebensraum.“
Auch das allseits vorgebrachte Lob der LTE-Technologie (Long Term Evolution)-Versorgung abgelegener Gegenden ist kritisch zu sehen. Nicht nur sind die Verbindungsraten dort extrem abhängig von der Zahl der Nutzer. Bei LTE handelt es sich auch um einen Mobilfunk-Standard, entsprechend sind häufig die Tarife gestaltet. Hier wird als Internet verkauft, was gar keines ist, denn bestimmte Dienste, wie etwa peer-to-peer und Voice over IP, stehen oft nicht zur Verfügung. „Das ist nicht hinnehmbar. Auch in abgelegene Gebiete muss ein echtes Internet geliefert werden“, monierte die Abgeordnete der LINKEN und verwies erneut auf die Notwendigkeit, Netzneutralität endlich gesetzlich festzuschreiben. „Begrüßenswert ist das Bekenntnis des Thüringer Wirtschaftsministers zur Netzneutralität - doch auch hier müssen Taten folgen“, stellte die Abgeordnete fest und verwies erneut auf entsprechende Anträge für die Juni-Landtagssitzung.
Weiter Widerstand gegen Telekom-Pläne
Bereits am 12. Juni hatte Katharina König in Reaktion auf Ankündigungen der Telekom, ihre Internetzugänge bei Überschreitung einer gewissen Datenmenge nun etwas weniger verlangsamen zu wollen, untermauert: „An einer gesetzlichen Verankerung der Netzneutralität darf kein Weg mehr vorbeiführen.“ Zwar sei der öffentliche Widerstand an der Telekom nicht spurlos vorbei gegangen, „doch die Zugeständnisse an die Kritiker sind bei weitem nicht ausreichend. Und an der Tatsache, dass der Konzern aus Bonn die Netzneutralität aufheben will, ändern sie nichts! Solange der Internet Service Provider bestimmte Dienste bevorzugen will, kann nicht von Netzneutralität gesprochen werden - und davon rücken die Magentafarbenen auch mit den neuen Ankündigungen kein Stück ab“.
Dass jetzt die Drosselung ein wenig geringer ausfallen soll, könne daher höchstens als Ablenkungsmanöver gesehen werden. Es ändere aber nichts an der Tatsache, dass es immer noch um einen Verstoß gegen die Grundstruktur des Internets geht. Die nun angestrebte Drosselgeschwindigkeit entspreche nicht zufällig dem für Breitband-Internet vorgegebenen Maß. Die Abgeordnete vermutet, dass so der Gesetzgeber im Bund beschwichtigt werden soll.
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