Nr. 12/2012, Seite 9: Debatte um „Abgeordnetenüberprüfung“

Parlamentsreport

Kuschel: Zusammenarbeit mit MfS war „persönlicher politischer Fehler“

Mit dem brisanten Thema „Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS)“ begann am 1. Juni 2012 die Plenarsitzung. Hier hatte Landtagspräsidentin Birgit Diezel (CDU) die Aufgabe, als „Vorsitzende des erweiterten Gremiums“ dessen Feststellungen bekanntzugeben.

Der Beschluss des Geheimgremiums, das die Linksfraktion vor Monaten wegen seiner politischen Instrumentalisierung unter Protest verlassen hatte, war freilich schon vorher in den Medien breit kolportiert worden. Diezels Bekanntgabe der Ergebnisse der so genannten „Abgeordnetenüberprüfung“ erfolgte somit wenig überraschend: „Das erweiterte Gremium stellt mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner stimmberechtigten Mitglieder folgendes fest: Aufgrund der Überprüfung steht zur gesicherten Überzeugung der stimmberechtigten Mitglieder des erweiterten Gremiums fest, dass der Abgeordnete Kuschel wissentlich als inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit zusammengearbeitet hat und er deshalb unwürdig ist, dem Thüringer Landtag anzugehören.“

Überprüfungsverfahren

Das Überprüfungsverfahren habe „von allen Beteiligten unbestritten eine politische Dimension, juristische Fragen sind im Verfahren eher vernachlässigungswürdig“, betonte Frank Kuschel zu Beginn seiner persönlichen Stellungnahme. Zur politischen Verantwortung habe sich seine Partei seit 1990 mehrfach geäußert und sich zu den Verfehlungen und Verwerfungen in der DDR bekannt. Dieser Verantwortung schließe er sich an. Zu seiner persönlichen Verantwortung habe er sich seit 1990 ebenfalls vielfach in der Öffentlichkeit geäußert.

Kuschel bezeichnete die Zusammenarbeit mit dem MfS als einen persönlichen politischen Fehler, „resultierend aus meinem unkritischen Vertrauen in das Sicherheitskonzept der SED und der DDR“. Der Umgang mit den so genannten Ausreisewilligen habe im Widerspruch zum eigenen sozialistischen Gesellschaftsanspruch gestanden, insbesondere die Kriminalisierung der Antragsteller sei ein „klarer Verstoß gegen internationale, selbst nationale anerkannte Regelungen“ gewesen. Kuschel weiter: „Ich hatte damals nicht den Mut, dagegen offen vorzugehen, sondern habe vielmehr die Versetzung in eine andere Stadt vorgezogen. Auch dies ist als persönlicher politischer Fehler z­u bewerten.“ Er habe politische Fehler begangen und könne nicht ausschließen, dass in der Folge seiner Zusammenarbeit mit dem MfS auch Menschen zusätzlicher Schaden entstanden sei. „Dafür kann ich nur um Entschuldigung bitten und mein Bedauern erklären.“

Nur wer frei von Schuld sei, werfe den ersten Stein, forderte anschließend Astrid Rothe-Beinlich von Bündnis 90/Die Grünen, die sich seit 1987 in der kirchlichen Umweltbewegung in der DDR engagiert hatte und 1989 zu den Besetzern der Bezirksverwaltung Erfurt der DDR-Staatssicherheit gehörte. Dies und die Ankündigung der Grünen, eine Gesetzesnovellierung vorzulegen, welche die Feststellung der „Parlamentsunwürdigkeit“ hinterfragen, die umstrittene Abgeordnetenüberprüfung neu regeln und den ohnehin vom Landesverfassungsgericht für nichtig erklärten Mandatsverlust aus dem Gesetz entfernen soll, führte zu aufgeregten, teils hysterischen Wortmeldungen aus FDP, CDU und SPD.

Als wenig an christlichen Normen orientiert (Rothe-Beinlichs Forderung stammt aus dem Johannes-Evangelium und wird dem Religionsstifter Jesus von Nazareth direkt zugeschrieben) zeigten sich CDU und FDP. Für beide Fraktionen redeten nur Abgeordnete, die in der DDR entweder Mitglied einer Blockpartei waren (Barth: LDPD, Fiedler: DDR-CDU) oder in einer staatlich-sozialistischen Massenorganisation eine herausgehobene Position innehatten (Mohring). Bemerkenswert: dieser Fakt spielte in der Medienberichterstattung keine Rolle.

CDU-Blockflöten ertappt?

Die Grünen hätten sich „das Recht abgesprochen, für die Bürgerrechtsbewegung das Wort zu ergreifen“, hieß es anmaßend ausgerechnet aus der CDU Thüringen, einst aus der DDR-Staatspartei CDU hervorgegangenen. Gut möglich, dass sich manche CDU-„Blockflöte“ wegen einer Ankündigung von Bündnis 90/Die Grünen ertappt fühlte, denn dort war ausdrücklich formuliert worden: „Darüber hinaus gilt es, umfassend und differenziert auch über Geheimdienste hinaus zu betrachten, wer an welcher Stelle und mit welchen Methoden Verantwortung für 40 Jahre Diktatur in der DDR getragen hat“.

Jeder Mensch, der auf der Liste der LINKEN aufgestellt wurde, habe seine Biographie offen gelegt, sich einer demokratischen Wahl gestellt und sei von den Wählerinnen und Wählern beauftragt, „mit uns gemeinsam hier politisch mitzuwirken“, hob Bodo Ramelow, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, hervor. Deswegen sei für ihn auch Frank Kuschel ein Demokrat. Den Gedanken von Astrid Rothe-Beinlich aufgreifend, stellte LINKE-Fraktionschef Ramelow in Richtung CDU und FDP fest: „Sie wollen doch gar nicht über Vergangenheit reden. Sie wollen doch nur Steine in eine Richtung werfen, damit die Schuldfrage geklärt ist.“

Stefan Wogawa


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