Nr. 11/2017, Seite 7: Eine Reformdiskussion

Parlamentsreport

Demokratie-Tagung 2017 im Landtag: Wählen demokratischer machen - aber wie?

„Mehr Demokratie beim Wählen“, so das Motto der Demokratie-Tagung 2017, die am 8. Juni stattfand. Wie bisher schon wurde die Tagung von den Fraktionen LINKE, SPD und GRÜNE zusammen mit dem Bündnis „Mehr Demokratie in Thüringen“ veranstaltet.

Prof. Hermann Heußner von der Hochschule Osnabrück gab den Einstieg unter dem Titel „Die Krise der repräsentativen Demokratie – Wie weiter?“ Sinkende Wahlbeteiligungen sind nicht nur schlecht für die Demokratie, sondern auch ein Problem für den Sozialstaat, so eine Kernthese. Die sinkende Wahlbeteiligung betrifft vor allem die sozial nicht so gut gestellten Bevölkerungsschichten – auch weil diese sich in weiten Teilen „abgehängt“ sehen. Eine Folge: Sozial besser gestellte Wähler können ziemlich erfolgreich ihre Interessenpolitik durchsetzen. Der Prozess des „Abgehängtsein“ verstärkt sich für Betroffene noch. Heußner stellte die provokante These auf, dass mit der Einführung einer Wahlpflicht dieser Teufelskreis durchbrochen werden könnte. LINKE-Fraktionsvorsitzende Susanne Wellsow gab zu bedenken: „Noch wichtiger ist, dass die Leute dann auch wirklich etwas entscheiden dürfen.“
Der Referent verfocht auch die Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre und ein umfassendes Migranten-Wahlrecht. Diese Ausweitung des Wahlrechts muss verbunden werden mit einer möglichst frühzeitig beginnenden Demokratieerziehung und -schulung (Stichwort Lehrpläne). Die Gefahr, dass Leute „rechten Rattenfängern“ auf den Leim gehen, sinkt damit deutlich. Der  - auch vom Thüringer Behindertenbeauftragten in einem Diskussionsbeitrag monierte - Wahlrechtsausschluss für Menschen mit Behinderungen bzw. in gesetzlicher Betreuung sollte abgeschafft werden. Denn er ist ein Verstoß gegen die Vorgaben des UN-Abkommens über die Rechte behinderter Menschen.

Ralf-Uwe Beck, Sprecher des Vereins Mehr Demokratie e.V., und Dr. Björn Benken von der „Aktion Wahlreform“ sprachen mögliche Reformbausteine an. Beck erläuterte das Kumulieren, also die Vergabe von mehreren Stimmen an einen Kandidaten, und das Panaschieren, also das „Zusammenschreiben“ von verschiedenen Kandidatenlisten auf eine einzige Liste. Er machte den Vorschlag, dass bei Landtagswahlen jeder Wähler 21 Stimmen vergeben können soll, indem er bis zu drei Stimmen auf verschiedene Bewerber verteilen kann. Hier gab es Einwände aus dem Publikum: Diese „Verkomplizierung“ produziere mehr ungültige Stimmen und schrecke Leute vom Wählen ab. Außerdem zeigten Erfahrungen aus anderen Ländern, dass dann die Stimmzettel  schon vor der Wahl nach Hause geschickt werden müssten.

Anja Müller, Sprecherin für Bürgerbeteiligung der LINKE-Fraktion, gab zu bedenken, dass mit diesen Instrumenten auch eine starke Personalisierung und „Popularisierung“ der Wahlentscheidung entsteht. Inhaltliche Ausrichtungen der Wahllisten würden  in den Hintergrund gedrängt.

Eher ungeteilte Zustimmung gab es für den Vorschlag von Benken nach dem Vorbild Frankreich und Italien auch in Deutschland den Wählern zu ermöglichen, eine „Enthaltungsstimme“ abzugeben.  

Wie mehr Frauen über die Kandidatenaufstellung in die Parlamente kommen können, stellte Prof. Silke Laskowski in ihrem Beitrag vor. Sie verwies auf die „Parité“-Gesetzgebung in Frankreich und erste praktische Erfahrungen damit.

Im Abschluss-Podium mit Susanne Hennig-Wellsow (LINKE), Dorothea Marx (SPD), Dirk Adams (GRÜNE) und Ralf-Uwe Beck (Mehr Demokratie e.V.), war man sich einig, dass in Thüringen als ein wichtiger Schritt der Wahlrechts-Demokratisierung die Einführung von Parité-Regelungen angegangen werden sollte. Auch andere Diskussionsinhalte der Tagung sollen hinsichtlich Reformbedarf und Umsetzungsmöglichkeiten geprüft werden.                        

 

Sandra Steck

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