Nr. 11/2016, Seite 1: Zur kommunalen Demokratie der beste Gesetzentwurf
„Die Koalitionsfraktionen im Landtag haben mit ihrem Gesetzentwurf zum Ausbau der direkten Demokratie in Thüringer Kommunen bei der Anhörung des Innenausschusses am 12. Mai breite Unterstützung gefunden“, so Anja Müller, Sprecherin für Bürgerbeteiligung der Linksfraktion. Mehrere Anzuhörende – besonders mit bundesweiten Erfahrungen, wie Prof. Theo Schiller aus Marburg – betonten, dass der Gesetzentwurf der modernste und beste ist, den es derzeit zur direkten kommunalen Demokratie in Deutschland gibt.
In seiner Stellungnahme unterstrich der Bürgerbeauftragte des Freistaates Thüringen, Dr. Kurt Herzberg, das Ziel des Gesetzentwurfs, die Stärkung des Dialogs zwischen Mandatsträgern und Bevölkerung, „dieses Ziel ist aus meiner Sicht uneingeschränkt zu begrüßen“. Insbesondere die Einführung des Alternativvorschlags biete eine geeignete Grundlage, im Entscheidungsprozess den konstruktiven Dialog zu führen. Auch die Ermöglichung von Bürgerbegehren in Ortsteilen und Ortschaften fand seine Zustimmung.
Ralf-Uwe Beck, Sprecher des Thüringer Landesverbandes von Mehr Demokratie e.V., hatte mit Blick auf die Abwahl eines Bürgermeisters darauf hingewiesen, dass neben der bereits jetzt schon über ein Bürgerbegehren bestehenden Möglichkeit, die Abwahl eines Bürgermeisters oder Landrates zu beantragen, „nunmehr auch denen dieses Recht zugestanden werden soll, die ihren Bürgermeister oder Landrat direkt gewählt haben, den Bürgerinnen und Bürgern“. Und was die Einführung eines Ratsbegehrens betreffe, mit dem der Gemeinderat den Bürgern einen Beschluss zur endgültigen Entscheidung per Bürgerentscheid vorlegen kann, so hätten sich in Thüringen bereits 2013 über 100 Gemeinde- und Stadträte sowie Mitglieder von Kreistagen dafür ausgesprochen. „Da es bisher die Möglichkeit nicht gab, haben Stadträte ersatzweise Befragungen angesetzt, um den Bürgerwillen zu ergründen. Nur sind diese Befragungen eben nicht verbindlich“, heißt es in der Stellungnahme des Mehr-Demokratie-Landesverbandes.
Ein äußerst zukunftsweisendes, sehr gut anwendbares Gesetz
Übrigens erklärte der Schwesterverband von Mehr Demokratie e.V. aus Bayern: „In der Gesamtschau handelt es sich (…) um ein äußerst zukunftsweisendes und sehr gut anwendbares Gesetz.“ Und obwohl die Regelungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Bayern ebenfalls sehr gut seien, weise der Thüringer Entwurf eine ganze Reihe von Punkten auf, die „die direkte Demokratie in Bayern ein gutes Stück weiterentwickeln“ würden und „nicht zuletzt dringend nötig“ seien.
Auch aus dem Staatsministerium Baden-Württemberg kam für die Anhörung Ermutigendes: „Grundsätzlich ist die Absicht, die Regelungen für Bürgerentscheide auf allen kommunalen Ebenen und für Einwohneranträge in einem einzelnen Gesetz zu fixieren, positiv zu bewerten. Dies erleichtert die Anwendung und fixiert deutlich die Regelungen mit den einzelnen Verfahrensschritten, auch in ihren Details.“
Dr. Volker Mittendorf vom Institut für Partizipations- und Demokratieforschung der Uni Wuppertal erklärte, der Gesetzentwurf senke die Anzahl der missverständlichen Regelungen auf ein Minimum. „Alle jetzt zugelassenen Materien sind jeweils mindestens in einem Bundesland zulässig, ohne dass es bisher (…) zu Problemen bei der ordentlichen Geschäftsführung der Kommunen gekommen wäre (…) Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird erstmals eine Entschädigungsregelung festgelegt, mit der es auch ressourcenschwachen Initiativen ermöglicht wird, ihre Interessen wirksam öffentlich zu thematisieren.“
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- 2016 P01 S01
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