Nr. 11/2015, Seite 5: Unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit

Parlamentsreport

AfD-Fraktionsvorsitzender Parteigänger extrem rechter, revanchistischer Auffassungen

Zu Meldungen, wonach der Fraktionsvorsitzende der AfD, Björn Höcke,  die Strafrechtsparagraphen 130 und 86 infrage gestellt habe, erklärte die Sprecherin für Antifaschismus der Linksfraktion, Katharina König:

„Wer die Abschaffung der Paragraphen zu Volksverhetzung und zu verfassungsfeindlichen Symbolen will, dem muss man unterstellen, sich selbst als Parteigänger extrem rechter und revanchistischer Auffassungen zu offenbaren.“

Ähnlich wie Höcke argumentierten auch bekennende Neonazis, wie unlängst bei einer Thügida-Veranstaltung der Gebietsleiter der Europäischen Aktion, Axel Schlimper, der die Abschaffung des Volksverhetzungsparagraphen forderte. Der NPD-Fraktionschef im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Udo Pastörs, bezeichnete in seiner Rede zur Begründung eines Antrags auf Abschaffung des § 130 StGB diesen als totalitäre und dogmatische Einschränkung der Meinungsfreiheit. Höcke müsse sich genau wie dieser entgegenhalten lassen, was die damalige Präsidentin des Schweriner Landtags, Sylvia Bretschneider, im Namen aller übrigen Fraktionen ausführte: „Das, was Sie mit Ihrem Antrag wollen, legt die Axt an zentrale Werte unserer Gesellschaft. Sie wollen entweder selbst oder stellvertretend über Ihnen nahe stehende Gruppen diese Werte mit Füßen treten.“

Die derzeitige Fassung des Volksverhetzungsparagraphen und der Regelung zum Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Symbole fuße maßgeblich auf den Erfahrungen mit den Verbrechen des Nazi-Regimes und sorge dafür, dass deren Verherrlichung oder Propagierung menschenfeindlicher und rassistischer Anschauungen nicht geduldet und mit Strafe bedroht werde. „In der Tat ist politisch motiviertes Strafrecht abzulehnen, wer aber unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit Naziorganisationen verherrlicht oder die Shoa leugnet, der will Opfer verhöhnen und Hass schüren. Das soll und wird strafrechtlich geahndet werden“, betonte Katharina König.

Da waren´s nur noch acht: Bereits drei Abgeordnete haben AfD-Landtagsfraktion verlassen
Höckes Äußerungen reihten sich nahtlos ein in die vorangegangenen zumeist als Entgleisungen oder Missverständnisse apostrophierten Vorfälle um den AfD-Fraktionsvorsitzenden, sei es geäußertes Verständnis für NPD-Mitglieder oder sei es ein Interview in ausgewiesenen Publikationen der sogenannten „Neuen Rechten“.

„Inzwischen sollte jedes Mitglied der Thüringer AfD und deren Landtagsfraktion erkannt haben, wes Geistes Kind Herr Höcke ist. Wer an dieser Stelle nicht die entsprechenden Konsequenzen zieht, muss sich nicht wundern, in Zukunft in eine Reihe mit Holocaustleugnern und Neonazis gestellt zu werden“, sagte die Abgeordnete der Linksfraktion.

Der AfD-Bundesvorstand hatte entschieden, den Thüringer Landes- und Fraktionsvorsitzenden seiner Parteiämter zu entheben. Der dazu gefasste Beschluss werde jetzt an das Landesschiedsgericht übermittelt, hieß es. Anlass für das Vorgehen waren Höckes Äußerungen, wonach nicht jedes NPD-Mitglied als extremistisch eingestuft werden könne. Am 29. Mai hatte mit Jens Krumpe bereits der dritte AfD-Landtagsabgeordnete die Fraktion verlassen, sodass von den ursprünglich elf Abgeordneten der Fraktion jetzt noch acht übrig sind. Ein entsprechender Antrag sei im Landtag eingegangen, hatte Landtagspräsident Carius bestätigt. Als Begründung gab Krumpe an, dass Fraktionsvorsitzender Höcke autoritär herrsche und eine rechtsnationale Neuausrichtung der Partei betreibe.

Bereits im April war Siegfried Gentele aus der AfD-Fraktion ausgeschlossen worden.  Am 26. Mai hatte Oskar Helmerich gegenüber der Landtagsverwaltung seinen Austritt erklärt. Auch er galt als Kritiker des nationalkonservativen Fraktionschefs. Die drei ehemaligen Mitglieder der AfD-Fraktion sitzen nun als fraktionslose Abgeordnete im Landtag. Würde die Geschäftsordnung entsprechend geändert, könnten sie als Gruppe anerkannt werden, so ein Landtagssprecher.   

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