Nr. 11/2014, Seite 5: Für ein Prüfrecht, dem Konsequenzen folgen - Zum Tätigkeitsbericht des Thüringer Beauftragten für den Datenschutz
Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Dr. Lutz Hasse, hatte kürzlich Bilanz seiner Arbeit der vergangenen zwei Jahre gezogen und als Schwerpunkte u.a. die Affäre um ungesicherte Akten in Immelborn, die Datenschutzverstöße in der Polizeischule in Meiningen sowie die Video-Überwachung in Firmen und im öffentlichen Raum genannt.
„Umfang und Inhalt des Tätigkeitsberichts des Datenschutzbeauftragten sind eindrucksvoller Ausdruck dafür, dass ein ausreichendes Verständnis für den Datenschutz in Thüringen nicht durchgängig vorhanden ist. Dieser wird allzu oft eher als lästiges Übel, denn als notwendige Umsetzung eines verfassungsrechtlich garantierten Grundrechts angesehen“, so Sabine Berninger, Sprecherin für Datenschutz der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, in Reaktion auf den Datenschutzbericht.
Die öffentliche Verwaltung mache hier keine Ausnahme. „Die rechtswidrige Datenerhebung im Zuständigkeitsbereich der Thüringer Polizei in den letzten zwei Jahren – angefangen bei der Videoüberwachung im Landeskriminalamt über die auch technische Überwachung von Beamten bis hin zum Auslesen von Kommunikations- und Inhaltsdaten von Personalräten, Abgeordneten und Journalisten – ist keine Aneinanderreihung unglücklicher Umstände. Sie ist Ausdruck eines mangelnden Verständnisses darüber, was Staat oder Dienstherr unter welchen Voraussetzungen tatsächlich dürfen. Die öffentliche Verwaltung, sehr viel mehr noch die Polizei, muss Vorreiter für einen verfassungsrechtlich konformen Datenschutz sein. Dies ist bislang aber nicht der Fall“, betonte die Abgeordnete. Sabine Berninger kündigte an, die fehlenden Sanktionsmöglichkeiten des Datenschutzbeauftragten gegenüber Behörden zu prüfen. Bislang dürfe der Datenschutzbeauftragte lediglich eine eher folgenlose Beanstandung aussprechen, nicht aber selbst Anordnungen oder Ersatzvornahmen verhängen.
Sabine Berninger: Minister vollführt Kompetenzstreit
„Wir brauchen die Diskussion, ob dem Prüfrecht auch unmittelbar Konsequenzen folgen sollten. Damit würde sichergestellt, dass Datenschutzverstöße sich nicht als 'Dauerbrenner' durch mehrere Tätigkeitsberichte ziehen.“ Die Datenschutz-Politikerin der Linksfraktion sieht eine Tendenz, dass immer leichter handhabbare und kostengünstigere Möglichkeiten der Datenerhebung, zum Beispiel durch den Einsatz von Videoüberwachungstechnik, auch genutzt werden. „Insbesondere im nicht-öffentlichen Bereich der Unternehmen muss gegengesteuert und der Arbeitnehmerdatenschutz gestärkt werden. Angesichts der Übertragung der Kontrollbefugnisse an den nicht-öffentlichen Bereich ist für die kommenden Jahre zu prüfen, ob die Institution des Datenschutzbeauftragten gemessen an dem erforderlichen Aufgabenumfang ausreichend strukturell ausgestattet ist. Wir haben hier begründete Zweifel.“
In der Affäre um die ungesicherten Akten in Immelborn (Wartburgkreis) hatte der Datenschutzbeauftragte angekündigt, die Polizei auf Amtshilfe verklagen zu wollen. Er werde Anfang Juni beim Verwaltungsgericht in Weimar Klage einreichen. Es geht dabei um das Sortieren und Sichern von rund 250 000 Akten. Die von Lutz Hasse angeforderte Hilfe durch Polizeibeamte war von Innenminister Jörg Geibert wiederholt abgelehnt worden. Zunächst sei eine einstweilige Anordnung des Gerichts notwendig, da die zuständige Bank angekündigt hatte, die Halle, in der die Akten lagern, versteigern zu wollen.
„Es ist vollkommen unverständlich, dass das Thüringer Innenministerium bislang nicht bereit gewesen ist, einen unterstützenden Beitrag zur Herstellung eines datenschutzgerechten Zustandes zu leisten. Eigentlich ist doch zu erwarten, dass das Innenministerium das Anliegen des Datenschutzbeauftragten unterstützt. Stattdessen vollführt der Minister einen Kompetenzstreit, in dessen Ergebnis ein datenschutzwidriger Zustand länger als notwendig fortbesteht“, lautete die Kritik von Sabine Berninger.
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