Nr. 11/2013, Seite 10: Rehabilitierung verlangt
Internationale Menschenrechtsregelungen verlangen die Rehabilitierung der wegen Paragraf 175 strafrechtlich verfolgten homosexuellen Menschen, und zwar aller bis 1994 in beiden deutschen Staaten verurteilten Betroffenen, handelt es sich doch hier klar um einen Verstoß gegen Menschen- und Grundrechte.
Thüringen hat wegen des in der Landesverfassung verankerten Diskriminierungsverbots bezogen auf die sexuelle Orientierung eine besondere Verpflichtung. „Umso problematischer und entlarvender ist, dass CDU und SPD sich einem gemeinsamen Antrag verweigern“, so Karola Stange gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.
Als Hintergrund ist zu berücksichtigen, dass es wegen § 175 StGB (Strafbarkeit einvernehmlicher homosexueller Beziehungen unter erwachsenen Männern) in der DDR - dort war die Regelung von 1949 bis 1968 in Kraft - zu ca. 1300 nachweisbaren Verurteilungen kam und in der Bundesrepublik bzw. den westdeutschen Bundesländern - dort galt die Vorschrift von 1949 bis 1994 - zu ca. 50.000 Verurteilungen. Diese Zahlen lassen sich nach Information von Karola Stange auch aus einer Antwort vom Juni 2012 auf eine von ihr gestellte Anfrage entnehmen. Der gemeinsame Antrag sei, so Stange, „die logische Fortsetzung dieses Themen- und Aktivitätenfadens, zumal die LINKE-Fraktion auch im Einklang ist mit Initiativen der PDS bzw. LINKEN im Bundestag seit den 90er Jahren“.
„Eine Festveranstaltung zu Ehren von Rudolf Brazda - so wichtig ein solcher öffentlicher Festakt ist - kann und darf daher nicht die einzige Antwort auf die Thematik sein", so die LINKE-Gleichstellungspolitikerin. Gerade angesichts der auch von der Landesregierung mitgeteilten Daten und mit Blick auf menschenrechtliche und verfassungsrechtliche Verpflichtungen „müssen auch der Landtag und das Land Thüringen alles für eine umfassende Rehabilitierung der nach 1945 bzw. 1949 in beiden deutschen Staaten Betroffenen tun“.
„Dazu gehört zwingend eine öffentliche Entschuldigung des Landtags bei den Betroffenen. Dazu zählt vor allem auch die Ausschöpfung aller Handlungsmöglichkeiten - vor allem auf Bundesebene, um die Urteile, die nachweislich alle Menschen- und Grundrechte verletzen, durch Nichtigerklärung aus der Welt zu schaffen. Genauso wichtig ist, eine Entschädigung für das erlittene Unrecht durchzusetzen“, unterstreicht die Landtagsabgeordnete der Linksfraktion.
Karola Stange fordert, „dass auch derzeit noch wegen der sexuellen Identität bestehende Diskriminierungen ebenfalls abgeschafft werden müssen. Daher sollte es bei der Thüringer CDU z.B. mit Blick auf die ,Homo-Ehe' nicht nur bei den netten Worten der Ministerpräsidentin bleiben, es müssen auch Taten folgen“.
100. Geburtstag von Rudolf Brazda
Am Sonntag, den 23. Juni, findet im Nationaltheater Weimar eine Gedenkveranstaltung für die NS-Opfer aus Anlass des 100. Geburtstages von Rudolf Brazda, der als letzter Überlebender des KZ Buchenwald, der wegen seiner Homosexualität verfolgt worden war galt, statt.
Rudolf Brazda, der in Meuselwitz aufgewachsen war, geriet zwischen März 1933 und September 1935 ins Visier der Nazi-Behörden und wurde nach Paragraf 175 StGB in der Fassung vor 1935 angeklagt. Das Amtsgericht Altenburg verurteilte ihn zu sechs Monaten Gefängnis. Nach der Haftentlassung wurde er aber als „vorbestrafter Ausländer“ in die Tschechoslowakei abgeschoben. Nach dem Einmarsch der Deutschen wurde er 1941 erneut verhaftet und als „Wiederholungstäter“ zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt. Als er die Strafe im Sommer 1942 verbüßt hatte, deportierte ihn die Nazis ins Konzentrationslager Buchenwald.
Nach der Befreiung 1945 ging Rudolf Brazda nach Frankreich, wo er 1950 die Liebe seines Lebens kennenlernte: Eddi, mit dem er bis zu dessen Tod im Jahr 2003 zusammenlebte. Rudolf Brazda starb am 3. August 2011.
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