Nr. 10/2016, Seite 9: Populistischer und völkischer AfD-Antrag

Parlamentsreport

Sabine Berninger in der Debatte zur „Festschreibung der Landessprache Deutsch“

Die AfD-Fraktion will mit einem Gesetzentwurf die „verfassungsrechtliche Festschreibung der Landessprache Deutsch“. Selbstverständlich gehe es ihr dabei „nicht um Ideologie, sondern um ausdrückliche Wertschätzung (…) des Gutes der deutschen Sprache“, wie Stephan Brander, stellvertretender AfD-Fraktionsvorsitzender, in der Begründung am 21. April im Landtag betonte. Gerade in Zeiten „zunehmender gesellschaftlicher Fragmentierung, in Zeiten eines rapiden Verlusts der Sprachkultur in den Schulen, in den Medien (…), aber auch in Zeiten der Zuwanderung gerade fremdsprachiger Menschen ist es geboten, sich des Wertes und der Bedeutung der deutschen Sprache für unser Zusammenleben bewusst zu werden“, meinte Brandner. Für die Linksfraktion ergriff in der Debatte deren flüchtlingspolitische Sprecherin Sabine Berninger das Wort. Folgend Auszüge aus ihrer Rede:

Meine sehr geehrten Damen und Herren der demokratischen Fraktionen, sehr geehrter Herr Präsident!

 

(Zwischenruf Björn Höcke, AfD: Der deutschen demokratischen Fraktionen!)

 

Ich beginne mit einem Zitat: „Die politisch Rechtsgläubigen ahnen natürlich, was jetzt dräut“, sagte gestern Martin Debes in seiner TA-Kolumne zur Debatte um diesen Deutschantrag voraus: „Das allversagende Altparteienkartell wird die Verfassungsänderung als populistische und völkische Propagandaaktion diffamieren, begleitet von fanatischen Linkskommunisten, die ihre Rassismus-Cocktails werfen, derweil die von der Kanzlerdiktatorin ferngesteuerten Medien vor sich hinlügen. Einige besonders Verblendete dürften womöglich sogar darauf hinweisen, dass die freistaatliche Ausländerquote bei 2,6 Prozent liegt. Oder sie könnten legalistisch beckmessern, dass Deutsch als Amtssprache längst gesetzlich festgeschrieben sei.“

Sollen damit letztlich andere Sprachen verboten werden?

 

Bis auf den Hinweis mit der Ausländerquote hat Herr Debes recht mit seiner Vorhersage, zumindest was die Ablehnungsgründe betrifft, die ich für DIE LINKE benennen werde. Wobei es aber keine Diffamierung ist, diesen Verfassungsänderungsantrag als populistisch und völkisch zu bewerten.

Der Antrag aber ist in der Tat völkisch und populistisch. Populismus definiert der Duden als „von Opportunismus geprägte, volksnahe, oft demagogische Politik, die das Ziel hat, durch Dramatisierung der politischen Lage die Gunst der Massen (im Hinblick auf Wahlen) zu gewinnen“. Dramatisiert wird die Situation, in der sich angeblich die deutsche Sprache befindet – „Drama“ kommt übrigens aus dem Altgriechischen. Der Antrag suggeriert – das kommt von „suggestio“, lateinisch für jemanden beeinflussen, um ihn oder sie zu einem gewünschten Verhalten zu veranlassen –, die deutsche Sprache sei gefährdet und bedürfe des Schutzes durch die Verfassung.

Ich halte die deutsche Sprache tatsächlich für gefährdet, allerdings durch Leute, die eine geschlechtergerechte Sprache als Vergewaltigung der deutschen Sprache bezeichnen, und durch solche, die in das NS-Sprech des vorigen Jahrhunderts verfallen und damit Demagogie – aus dem Griechischen für Volksverführung – und Hetze betreiben. „Höcke klaut bei Goebbels“, habe ich neulich auf einem Plakat gelesen.

Die Mär von dem dramatischen Ansehensverlust und Bedeutungsschwund der deutschen Sprache erzählte schon der Verein Deutsche Sprache e. V. (VDS) in seiner Petition an den Bundestag vor einigen Jahren. Daran knüpft die rechtspopulistische AfD an, neben dem oder anschließend an das Schüren von Ängsten vor angeblicher Überfremdung, das so vortrefflich zum Anstacheln rassistischer Ressentiments und Vorurteile geeignet ist. Daran knüpft die AfD an, wenn sie die Festschreibung „gerade in Zeiten der Globalisierung und internationaler Migrationsströme“ als unbedingt notwendig postuliert.

Herr Debes sagt in seiner – wie ich finde sehr gelungenen und treffenden Kolumne – noch „das legalistische beckmessern, dass Deutsch als Amtssprache längst gesetzlich festgeschrieben sei“ voraus – „legalistisch“ kommt im Übrigen von Legalität aus dem Lateinischen, „beckmessern“ ist ein tatsächlich deutsches Wort, es kommt nämlich von Wagners Meistersingern.

Das stimmt natürlich: Das Gerichtsverfassungsgesetz bestimmt in § 184 Deutsch als Gerichts- und das Verwaltungsverfahrensgesetz in § 23 Deutsch als Amtssprache. Wenn aber Gesetze den Gebrauch einer bestimmten Amtssprache regeln, dann geht es um Sprache als Kommunikationsmittel zwischen Bürgerinnen – großes „I“ – und staatlichen Stellen. Hier sind solche Regelungen richtig und notwendig, um Verwaltungs- und Rechtsvorgänge transparent und auch effizient gestalten zu können. Doch selbst hier ist eine Amtssprache Deutsch kein absolutes Gebot, da auch fremdsprachige Texte mit Übersetzung bei Rechts- oder Anerkennungsverfahren eingereicht werden können. (...) Die rechtspopulistische AfD nun will die deutsche Sprache in Artikel 44 festschreiben, bei den Symbolen des Freistaats. Sprache allerdings ist eben kein Symbol wie zum Beispiel die Landesfarben Rot-Weiß, die sich nicht entwickeln, vielleicht nachdunkeln oder gar Brauntöne annehmen, wie das vielleicht einige hier im Haus möchten. Oder das Wappen, der Löwe mit seinen acht Sternen, der aus der Thüringer Geschichte entstanden ist und sich ebenfalls nicht mehr entwickeln wird. Sprache aber entwickelt sich. Der Wortschatz verändert sich,

 

(Stefan Möller, AfD: Bei euch!)

 

überholte Begriffe und Redewendungen verschwinden, moderne kommen hinzu.
(Volker Emde, CDU: Das Thüringer Wappen hat sich auch verändert!)
Wer Sprache als Symbol festschreiben will – darauf weist auch der Zwischenruf gerade hin –, muss sich fragen lassen, ob damit letztlich andere Sprachen verboten werden sollen oder ob das Verbot einer modernen Entwicklung einer sich ständig verändernden deutschen Sprache beabsichtigt ist, die schon immer von neuen kulturellen Einflüssen profitiert hat. (...)

Man braucht nur Herrn Höcke zuzuhören

Bloß, meine Damen und Herren der CDU, weil ich die Farben und das Wappen als Symbole bezeichne, werte ich sie nicht ab. Ich werte auch nicht die Identität ab, die Ihnen offenbar so wichtig ist. Aber Sprache ist kein Symbol. Der letzte Satz der Begründung, dass „eine Festschreibung des Deutschen als Landessprache gerade in Zeiten der Globalisierung und internationaler Migrationsströme mehr als ein symbolischer Akt“ ist, verdeutlicht die Absichten, die tatsächlich verfolgt werden. Genauer nachzulesen im Entwurf für das Grundsatzprogramm der AfD.

Dort wird ein Aktionsplan gefordert und es soll „allen Tendenzen strikt (entgegengetreten werden), die deutsche Sprache auf Behörden, in universitären Studiengängen und in der Binnenkommunikation von Firmen im Sinne einer falsch verstandenen ‚Internationalisierung‘ durch das Englische zu ersetzen oder zu ‚gendern‘“. Oder man braucht gar nichts zu lesen, man braucht nur Herrn Höcke zuzuhören – Zitat: „Erfurt ist schön deutsch und schön deutsch soll Erfurt auch bleiben.“

 

(Björn Höcke, AfD: Bravo!)

 

Eine Festschreibung der deutschen Sprache in Grundgesetz oder Landesverfassung abzulehnen, heißt nicht, die deutsche Sprache abzulehnen. Ich persönlich liebe meine Muttersprache. So mancher – großes R – in meiner Fraktion wird mich sogar als „Sprachfreak“ bezeichnen. Mir ist ein gutes Deutsch wichtig. Ich mag, wie sich Sprache verändert und ich bin auch ein wenig eingebildet, dass ich Grammatik und Orthografie ganz gut beherrsche.

Eine Partei ohne Namen und Inhalt

Ich weiß zum Beispiel, dass zu dem Wort „Bedeutung“ der Artikel „die“ gehört und merke beim ersten Lesen, dass „angesichts der Bedeutung, den die deutsche Sprache für das Zusammenleben und die individuellen Lebenschancen hat“ dieser Satz grammatikalisch falsch ist. Solche Fehler in einem verfassungsändernden Antrag, der die Bedeutung der deutschen Sprache betonen möchte, würden auch künftig nicht vermieden, schriebe man die deutsche Sprache in die Verfassung.

Zum Schluss noch eins zur antragstellenden Fraktion selbst: Das Wort „Alternative“ stammt, so das Herkunftswörterbuch der deutschen Sprache, das Frau Marx schon benannt hat, aus dem Lateinischen und gelangte über Frankreich im 17. Jahrhundert in den deutschen Sprachraum, über Migrantinnen und Migranten also. Das Wort „für“ kommt, so haben Jacob und Wilhelm Grimm im Deutschen Wörterbuch geschrieben, aus dem althochdeutschen „furi“ und brauchte mehrere Wendungen bis ins 18. Jahrhundert, um in seiner heutigen Form und Bedeutung zu existieren. Und der Begriff „Deutschland“, das werden Sie wissen, ist bis heute auch ein Synonym für verschiedenste vorstaatliche und staatliche Einheiten und insbesondere unterschiedliche und sich beständig wandelnde Kulturräume. Was Deutschland sei oder ist oder wofür es steht, wird eigentlich seit dem 11. Jahrhundert permanent neu besprochen und definiert. Es ist einem ständigen Wandel unterworfen und die verschiedensten Menschen fühlen sich auf die verschiedensten Weisen an den verschiedensten Orten mit diesem Begriff verbunden. Folgt man daraus ableitend den Intentionen und Absichten des Antrags der rechtspopulistischen AfD, dann bliebe von ihr nur das, was sie hier schon zu oft präsentiert hat – eine Partei ohne Namen und Inhalt.                                                                 

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