Nr. 10/2016, Seite 8: Verbesserungen bei Behindertengleichstellung
Außerparlamentarisches Bündnis zur Umsetzung der UN-Konvention tagte im Landtag
Das außerparlamentarische Bündnis für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen hatte am 2. Mai im Landtag in Erfurt getagt. In diesem Zusammenhang betonte Karola Stange, behindertenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, dass die Landesregierung Verbesserungen im Gleichstellungsgesetz und bei den Nachteilsausgleichen für Sinnesbehinderte unterstützt und die Arbeit des Bündnisses kritisch-konstruktiv begleitet.
„Die Rückkopplung der rot-rot-grünen Landesregierung in Sachen Behindertengleichstellungsgesetze in die außerparlamentarischen Organisationen und Selbstvertretungen der Menschen mit Behinderungen ist unerlässlich, denn Gesetze am ‚grünen Tisch‘ ohne die Betroffenen funktionieren nicht wirklich“, so die Abgeordnete weiter.
Ganz abgesehen von der Arbeit an einem Teilhabegesetz auf Bundesebene, habe das Land in Sachen Nachteilsausgleiche wegen Vorgaben in der Landesverfassung eigene Verpflichtungen. „Daher müssen die Nachteilsausgleiche für sinnesbehinderte Menschen dringend und zeitnah weiterentwickelt werden. Thüringen braucht auch entsprechende Nachteilsausgleiche für gehörlose und taubblinde Manschen, und auch das Blindengeld muss aufgestockt werden, damit die Betroffenen ihren Lebensalltag auch wirklich selbstbestimmt leben können“, unterstrich Karola Stange auch mit Blick auf die Demonstration des Gehörlosenvereins Erfurt am Rande der Tagung vor dem Landtag in Erfurt (siehe Foto).
Nicht zuletzt müsse das UN-Abkommen über die Rechte behinderter Menschen auf allen Ebenen und in allen Bereichen bis in die Kommunen hinein verwirklicht werden.
„Daher muss auch ein modernes Gleichstellungsgesetz für Thüringen erarbeitet werden, um die Verpflichtungen der UN-Konvention umzusetzen. Eine wichtige Rolle nehmen hier Nachteilsausgleiche ein, z.B. für den Bereich Mobilität und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Diese Nachteilsausgleiche sollen dann nicht nur Sinnesbehinderten, sondern auch anderen Gruppen von Menschen mit Behinderungen zugute kommen“, so die LINKE-Behindertenpolitikerin.
Ziel sei, die Hauptverpflichtung des UN-Abkommens, selbstbestimmt leben in allen konkreten Lebenssituationen, umfassend zu verwirklichen und dabei die gleiche Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen sicherzustellen. „Bei den Reformen in Thüringen muss ein Grundsatz unbedingt beachtet werden: Keine der Gruppen von Menschen mit Behinderungen darf gegenüber einer anderen Behindertengruppe benachteiligt werden“, sagte Karola Stange.
Als weiterer Schritt sollte das derzeit noch getrennt geplante Sinnesbehindertengesetz in das Gleichstellungsgesetz integriert werden. „Es ist klar, dass ein veränderter Gesetzestext allein nicht ausreicht, aber er ist ein unverzichtbarer Baustein. Dieser muss dann durch haushalterische Gestaltung, durch Aktionspläne für alle Bereiche und durch Schulung der an der Umsetzung Beteiligten in den konkreten Lebensalltag der Menschen mit Behinderungen getragen werden“, so die LINKE-Politikerin.
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