Nr. 10/2015, Seite 5: Erfreuliche Stabilisierung der Einnahmeprognosen

Parlamentsreport

Regionalisierte Mai-Steuerschätzung/Koalitionsausschuss zum Finanzausgleich

Die von Finanzministerin Heike Taubert am 12. Mai vorgelegten Ergebnisse der regionalisierten Mai-Steuerschätzung bewertete der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und haushalts- und finanzpolitische Sprecher der Linksfraktion, Mike Huster, als „erfreuliche weitere Stabilisierung der Einnahmeprognosen für das Land und seine Gemeinden“.

Mit den Prognosen werde auch der strategische Ansatz der Landesregierung beim Haushalt 2015 bestätigt, nämlich einen klugen Mix aus politischer Gestaltung, Konsolidierung mit Abbau von Altverbindlichkeiten sowie der Risikovorsorge dem Haushaltsgesetzgeber vorzuschlagen. Dies sei angesichts sinkender Einnahmen aus dem Solidarpakt und steigender Ausgabenotwendigkeiten im Land und in den Kommunen aber auch notwendig.

Die vorgelegte Schätzung erhöhe dennoch die Chancen, „dass sozial und ökologisch nachhaltige Zukunftsinvestitionen und haushalterische Vernunft miteinander stärker als in den letzten Jahren in Einklang gebracht werden können“, betonte Mike Huster.

Wie die Finanzministerin informiert hatte, kann Thüringen im laufenden Jahr im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf 2015 mit zusätzlichen Steuereinnahmen von 59 Millionen Euro rechnen. In der aktuellen Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten aus der Frühjahrsprojektion 2015 der Bundesregierung zugrunde gelegt. Danach wird die Prognose für das reale Wirtschaftswachstum im laufenden sowie im kommenden Jahr auf 1,8 Prozent angehoben. „Die Anpassungen erfolgten insbesondere bei der Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer infolge weiter steigender Lohneinkommen und Unternehmensgewinne“, so Heike Taubert.

Susanne Hennig-Wellsow: „Finanzielle Solidarität zwischen Land und Kommunen“

„Trotz der positiven Entwicklung besteht kein Grund zu ausgelassener Freude. Im Haushaltsentwurf 2015 sind noch 724 Millionen Euro an Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen wegen teilungsbedingter Lasten eingestellt. Im Haushalt 2019 werden es nur noch 300 Millionen Euro sein. Im Jahr 2020 laufen die Hilfen aus dem Solidarpakt II vollständig aus. Für Thüringen geht es um wichtige Finanzmittel, die dringend gebraucht werden. Deshalb werden wir uns in die aktuell laufenden Verhandlungen der künftigen Bund-Länder-Finanzbeziehungen  mit unseren Forderungen nachdrücklich einbringen“, sagte die Ministerin.

Am 17. Mai hatte der Koalitionsausschuss der die Landesregierung tragenden Parteien sich zu seiner zweiten Sitzung getroffen und erklärt, dass sie den vom vormaligen Finanzminister Wolfgang Voß (CDU) verantworteten bisherigen Kommunalen Finanzausgleich für keine geeignete Grundlage halten, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen zu sichern.

Sie haben die Ergebnisse der vom Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales vorgenommenen Evaluation zur Kenntnis genommen, nach denen das geltende Gesetz für 2016 eine Finanzausgleichsmasse im Volumen von lediglich 1,6028 Milliarden Euro zulässt. Die Koalitionspartner sind sich in dem politischen Ziel einig, dass die regelgebundene Finanzausgleichsmasse in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 jeweils 1,9 Milliarden Euro nicht unterschreiten soll. Die Entlastungsmittel des Bundes für die Grundsicherung im Alter und die Eingliederungshilfe werden vom Land vollständig an die Kommunen durchgereicht. Die Landesregierung macht Vorschläge, um den Investitionsbedarf in den Kommunen als Maßstab für die Höhe der Zuschüsse aus dem Finanzausgleich stärker zu berücksichtigen.

Die Fraktionsvorsitzende der LINKEN im Thüringer Landtag und Landesvorsitzende der Partei, Susanne Hennig-Wellsow, dazu: „Rot-Rot-Grün steht zu seinem Wort. Der neue Kommunale Finanzausgleich wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der kommunalen Familie sichern. Die Thüringer Kommunen erhalten für das Jahr 2016 mindestens 300 Millionen Euro mehr, als ihnen das Voß-Gesetz zugestanden hätte. Damit setzt die Koalition ein klares Zeichen für die finanzielle Solidarität zwischen Land und Kommunen.“ 

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