Nr. 10/2014, Seite 9: Damit sich Menschen dem Ehrenamt stellen - Debatte zum Gesetz zur Demokratisierung der Kommunalpolitik
In erster Beratung hatte der Thüringer Landtag am 10. April einen Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Demokratisierung der Kommunalpolitik debattiert und ihn zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Folgend Auszüge aus dem Plenarprotokoll:
Begründung des Gesetzentwurfs durch Sabine Berninger, DIE LINKE:
Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf die Arbeit der Kommunalvertretungen stärken. Dafür haben wir eine ganze Reihe Änderungen an gesetzlichen Bestimmungen aufgeschrieben, die wir mit Ihnen diskutieren möchten. Das sind Änderungen, die sich auf die Thüringer Kommunalordnung und das Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit beziehen. (…) Kernpunkte unseres Gesetzentwurfs sind einmal die Stärkung der Kommunen gegenüber dem Land, zum Zweiten die Stärkung der Rolle der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte und nicht zuletzt die Stärkung der Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner. Wir haben schon eine sehr ausführliche Diskussion in unserer Partei, mit unseren kommunalen VertreterInnen, GemeinderätInnen, OberbürgermeisterInnen etc. hinter uns.
Gudrun Holbe, CDU:
Wenn ich mir jetzt den Gesetzentwurf der Linken anschaue, dann sollen ja insbesondere die Beteiligungsrechte auf kommunalpolitischer Ebene für die Bürgerinnen und Bürger weiter ausgeweitet werden,
(Zwischenruf Frank Kuschel, DIE LINKE: Richtig erkannt.)
ein Ansinnen, das im Wesentlichen auf den Verein „Mehr Demokratie e.V.“ zurückgeht. Wir sind der Auffassung, dass die Beteiligungsrechte der Bürger im Rahmen der Kommunalordnung hinreichend gestaltet und geregelt sind und daher keiner Novellierung bedürfen. Insbesondere sehe ich auch in einigen Regelungsvorschlägen die Gefahr, dass die frei gewählten kommunalen Entscheidungsträger entweder in eine Art Gleichgültigkeit oder Verantwortungslosigkeit verfallen können, da letztlich die Bürger selbst die Geschicke der Kommune aktiv lenken können, da gewählte Stadt- und Kreisräte in ihren Entscheidungsbefugnissen stark beschnitten werden, und ich denke, das kann weder gewollt noch angestrebt sein. Gleichwohl enthält der Gesetzentwurf noch zahlreiche weitere inhaltliche Änderungsvorschläge, deren politische aber auch fachliche Bewertung im Rahmen einer umfangreichen Debatte im Innenausschuss erfolgen soll.
Dirk Bergner, FDP:
Der Gesetzentwurf enthält viele Punkte, die die Fraktion DIE LINKE auf die eine oder andere Art und Weise schon einmal in das Plenum eingebracht hat und die somit schon diskutiert und oft zu Recht abgelehnt wurden. Jetzt versucht die Linke, alle ihre Vorhaben noch einmal in ein Gesetz zu packen und ich bin mir nicht sicher, was das soll. Aber letztlich macht es das Paket auch ganz bestimmt nicht besser. Auch wenn wir bestimmt wieder zu hören bekommen, dass angeblich bei den Linken keine Dogmatiker sind, stellt sich mir die Frage, warum es
(Frank Kuschel: Wieso angeblich? Das ist Fakt.)
- auch das werden wir dann sehen -, stellt sich mir wieder die Frage, warum es dann auf diesem Weg probiert wird.
Matthias Hey, SPD:
Es lohnt sich durchaus, einzelne Regelungen hier genauer anzusehen. (…) In Absatz 3 wird der Satz 5 wie folgt neu formuliert: „Ein Bürgerbegehren über Abgaben oder privatrechtliche Entgelte der Gemeinden muss einen Vorschlag für die Deckung der Kosten der verlangten Maßnahmen enthalten.“ So steht das da drin. Ich stelle mir das relativ lustig vor, Herr Kuschel. Wenn Sie den Abgabenvorbehalt in dieser Form aus dem kommunalen Gesetz streichen wollen, dann heißt das, die Bürger können auf eigene Ideen kommen, wie sie die Abgabenlast verringern oder wegfallen lassen können und sie können eigene Vorschläge bringen. Sie können nicht nur, sie müssen sogar. Jetzt frage ich mich aber, wie soll dieses Verfahren denn eigentlich aussehen?
Dirk Adams, B90/DIE GRÜNEN:
Es ist doch eins ganz klar, Herr Kollege Hey, Demokratie, das kostet Geld, Demokratie, das macht Arbeit. Die ganze Entwicklung unseres parlamentarischen Systems, unserer Demokratie wäre doch undenkbar vor dem Hintergrund, dass wir an jeder Entscheidungsschwelle immer wieder gesagt hätten: Wie, das jetzt auch noch? (…) Deshalb ist das keine schlechte Initiative, die die Fraktion DIE LINKE hier vorbringt. Wir wollen mehr Demokratie wagen und wir sind auch der Meinung, sehr geehrte Frau Holbe, dass es natürlich notwendig ist, die Thüringer Kommunalordnung immer wieder kritisch zu hinterfragen und sie natürlich weiterzuentwickeln.
Frank Kuschel, DIE LINKE:
(…) Hinzu kommt: Wir haben am 1. Juli 20 Jahre Thüringer Kommunalordnung und das ist ein wichtiges Jubiläum. Das Kommunalrecht hat viel Bedeutung auf Landesebene, es ist eines der wenigen Rechtsgebiete, wo das Land im Rahmen des Föderalismus noch eine fast ausschließliche Zuständigkeit trägt. Wir stellen das jetzige Konstrukt der Thüringer Kommunalordnung überhaupt nicht infrage(…) Wir sind aber davon überzeugt, dass wir im Verhältnis Bürgerschaft zur Gemeinde, im Verhältnis Gemeinderat - Bürgermeister, im Verhältnis kommunale Gemeinschaftsarbeit und im Verhältnis Kommune zum Land auf neue Herausforderungen als Gesetzgeber eine Antwort geben müssen.
Nicht von ungefähr wird es immer schwieriger, Menschen zu finden, die sich dem Ehrenamt stellen. Es hat aber auch etwas mit den Grenzen im Kommunalrecht zu tun. Ich will Ihnen das an dem Beispiel der Sitzung der Ausschüsse mal verdeutlichen. Die kommunalen Ausschüsse tagen nicht öffentlich. Es gibt aber ein hohes Bedürfnis bei der Bevölkerung, schon frühzeitig in Entscheidungsprozesse mit einbezogen zu werden. Das beginnt immer mit Information und Transparenz. Insofern schlagen wir vor, dass die Ausschüsse grundsätzlich öffentlich tagen. Jetzt heißt der Grundsatz Nichtöffentlichkeit und wir wollen die Öffentlichkeit.
Das schränkt aber doch nicht die Rechte des Gemeinderats oder des Bürgermeisters ein, sondern, wir sind überzeugt, es ist ein Zugewinn, es ist ein Zugewinn für alle Beteiligten. Dinge, die wir aufgreifen, sind nicht ausschließlich Forderungen der Linken, insbesondere was das Verhältnis der Bürgerinnen und Bürger zur Gemeinde betrifft. Dort haben wir auf dem Forderungskatalog der Initiative „Mehr Demokratie“ zurückgegriffen. Herr Hey, nach meinem Kenntnisstand ist die SPD auch Mitglied in diesem Bündnis und trägt auch diesen Forderungskatalog mit, hat aber signalisiert, weil es nicht Bestandteil des Koalitionsvertrags ist, werden sie jetzt dort nicht selbst tätig. Das schließt aber nicht aus, dass Sie als Partei und als Landesverband sehr wohl auch die Forderungen von „Mehr Demokratie“ mittragen. Insofern ist auch hier der eine oder andere Hinweis, dass wir möglicherweise überziehen, nicht sachgerecht und müsste auch noch mal innerhalb der SPD diskutiert werden. (…)
Oder, dass wir sagen - Herr Hey hat das gefragt, was das mit dem Abgabenvorbehalt betrifft. Hier darf ich nur noch mal darauf verweisen: Wir haben jetzt eine Regelung, dass die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines Bürgerentscheids nicht entscheiden können, ob eine Abgabe abgeschafft oder erhoben wird. Sie können aber entscheiden, wie sie erhoben wird.
Wir wollen jetzt auch das „ob“ abschaffen und damit eine Regelung herbeiführen, die in Bayern schon seit 1995 gilt. Wir haben festgestellt, dass es in Bayern nicht einen Bürgerentscheid gab, wo sich die Bevölkerung von einer Abgabe einfach so befreit hat. (...)Nein, die Bürgerinnen und Bürger sind sehr verantwortungsbewusst damit umgegangen. Wir haben bewusst gesagt: Wenn im Rahmen einer Initiative eine Abgabe verändert werden soll, muss ein Finanzierungsvorschlag her, um zu verhindern, dass sich die Bürgerinnen und Bürger von Abgaben befreien können.
Jörg Geibert, Innenminister:
Durch eine gesetzliche Verpflichtung zur Mindestausstattung der Fraktionen oder der Kostenerstattungsregelung bei Bürgerbegehren entstehen den Kommunen erhebliche Mehrausgaben, die durch das angestrebte Mehr an direkter demokratischer Teilhabe oder Transparenz kaum zu rechtfertigen sind. Wesentliche vorgeschlagene Gesetzesänderungen werden zudem bereits von den bestehenden Regelungen erfasst. (…) Auch das Thema Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Kommunen war in dieser Legislaturperiode in unterschiedlichsten Varianten immer wieder Thema im Thüringer Landtag. Im Ergebnis dieser Auseinandersetzung mit den bestehenden Vorschriften sehe ich zwar einen Prüf-, aber keinen zwingenden Regelungsbedarf, da die bestehenden Regelungen, wie die durchgeführten Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zeigen, durchaus praktikabel und umsetzbar sind, sollten sie erst nach sorgfältiger Prüfung des Änderungsbedarfs überarbeitet werden. (…)
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