Nr. 10/2014, Seite 5: Keine belastbaren Gründe für Geheimdienst - Anhörung zu Verfassungsschutz-Reformversuchen von Landesregierung und Grünen

Parlamentsreport

Nachdem der Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Abschaffung des Landesamtes für Verfassungsschutz und seine Ersetzung durch eine Informations- und Dokumentationsstelle schon vor geraumer Zeit durch die Landtagsmehrheit abgelehnt worden war, befinden sich jetzt Gesetzentwürfe der Landesregierung und der Fraktion  Bündnis90/Die Grünen im parlamentarischen Verfahren. Am 16. Mai fand dazu eine öffentliche Anhörung des Innenausschusses im Landtag in Erfurt statt.

Ein Geheimdienst könne keinen rechtsstaatlichen Ausgleich erzielen, indem er einmal Frühwarnsystem für Gefahren für eine demokratischen Gesellschaft sein soll und andererseits die demokratischen Grundrechte schützen, so lautete  bei Katharina König, Mitglied des Innenausschusses für DIE LINKE, das Resümee der Anhörung. Keiner der Sachverständigen habe eine belastbare Begründung für die Notwendigkeit eines Geheimdienstes vortragen.
„Was geäußert wurde, wie durch den ehemaligen Berliner Innensenator Dr. Erhart Körting, lässt sich darauf reduzieren, dass der Staat nicht auf dieses Mittel verzichten solle. Dass Bundesrichter a.D. Dr. Schäfer in Bezug auf den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gar als Argument anführte, ‚der Zweck heiligt die Mittel‘, lässt mich am demokratischen und rechtsstaatlichen Verständnis zweifeln“, sagte Katharina König. „Nachrichtendienstliche Befugnisse und die Bevorratung mit anlasslos erhobenen Informationen sind kein rechtsstaatlich belastbarer Grund für eine derartig tief- und weitgehend in die Grundrechte eingreifende Behörde, deren Handeln keiner ausreichenden rechtsstaatlichen Kontrolle unterliegt.“ So hatte die Vertreterin vom Republikanischen AnwältInnenverein, der von der Linksfraktion für die Anhörung im Erfurter Landtag vorgeschlagen wurde, darauf verwiesen, dass eine solche Kontrolle bei einer geheim agierenden Behörde auch schlicht ausgeschlossen ist.

„Nachrichtendienst ist Fremdkörper in einer demokratischen Gesellschaft“

Auch mit Blick auf die bestehenden Staatsschutzabteilungen bei der Polizei - und das Beispiel Österreich - bestünde keine Notwendigkeit für den Verfassungsschutz. Ein Nachrichtendienst sei „eigentlich ein Fremdkörper in der demokratischen Gesellschaft“, betonte die Vertreterin des Anwaltsvereins.

Harsche Kritik am Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz übten die Sprecher der Vernetzung der Thüringer Bürgerbündnisse, Initiativen und Netzwerke gegen Rechts,  Madeleine Henfling und Harald Zeil. Noch kurz vor der Enttarnung des NSU habe der damalige VS-Chef betont, dass das Landesamt auf der Grundlage der Extremismustheorie arbeite. Daran habe sich bis heute nichts geändert, sie haben „nichts gelernt“, so Harald Zeil. Zu jedem Rechtsextremisten werde ein Linksextremist konstruiert. Und was im Zusammenhang mit dem Terrornetzwerk NSU ans Tageslicht gekommen sei, „war nicht Pleiten, Pech und Pannen“, es sei vielmehr, „und jedenfalls in der Wirkung“, eine bewusste Strategie gewesen, demokratisches Engagement niederzuhalten und rechtsextremistische Strukturen im Aufbau zu unterstützen.

Immer, wenn es brenzlig werde,  Neonazis beispielsweise Immobilien erwerben, „dann bekommen wir die Hinweise nicht vom Verfassungsschutz“, so  Madeleine Henfling namens der Thüringer Bürgerbündnisse, Initiativen und Netzwerke gegen Rechts - „da haben wir andere Stellen, die besser arbeiten“. Dazu gehöre übrigens auch die Polizei.
Abschließend sei noch einmal Katharina König zitiert: „Ein demokratisch kontrollierter und rechtsstaatlich überprüfbarer Geheimdienst ist kein Geheimdienst mehr. Durch die Abschaffung des Verfassungsschutzes würde auch keinesfalls eine Lücke in der Sicherheitsarchitektur entstehen. Gerade die vorgeschlagene Konzentration auf gewaltorientierte Bestrebungen würde eher zu einer Doppelstruktur mit dem Gefahrenabwehrrecht der Polizei führen, alles andere aber ist Gesinnungsschnüffelei.“

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