Nr. 10/2013, Seite 5: Neue Wege bei Kontrolle polizeilicher Tätigkeit - Linksfraktion mit umfangreichen Änderungen zum Thüringer Polizeiaufgabengesetz
Am 21. November 2012 hatte der Thüringer Verfassungsgerichtshof auf Klage mehrerer Rechtsanwälte hin geurteilt, „dass die Änderung des Polizeiaufgabengesetzes im Jahr 2008 mit der Thüringer Verfassung überwiegend nicht vereinbar ist“.
Durch das Änderungsgesetz vom 16. Juli 2008 wurden insbesondere die Befugnisse der Polizei zur heimlichen Erhebung von Daten neu geregelt, wie der Einsatz verdeckter Ermittler, das Abhören von Telefonaten sowie die optische und akustische Überwachung von Wohnungen. Das Verfassungsgericht hatte den Landtag aufgefordert, das Polizeiaufgabengesetz bis zum September 2013 verfassungskonform zu ändern.
„Wenn die Landesregierung jetzt ihren Gesetzentwurf zur ersten Beratung einbringt, legt die Fraktion DIE LINKE alternativ einen umfangreichen Änderungsentwurf vor. Während sich die Landesregierung allein auf die vom Verfassungsgericht explizit genannten Vorgaben bezieht, halten wir es für notwendig, den gesamten Bereich der polizeilichen Gefahrenabwehr einer grundlegenden Überarbeitung zu unterziehen“, betonte die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion Martina Renner. Schwerpunkte der Novellierungsvorschläge der Fraktion DIE LINKE sind die Anhebung der polizeilichen Eingriffsschwellen insbesondere für schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte, Streichung der Befugnisse zur sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung und zum Einsatz sogenannter IMSI-Catcher, Stärkung der Rechte der von polizeilichen Maßnahmen betroffenen Personen und Erweiterung der Auskunftsrechte von Betroffenen.
Außerdem will die Linksfraktion eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte gesetzlich verankern, um Kontrolle und Transparenz polizeilichen Handelns künftig zu stärken. Dabei werden bei der Art der Kennzeichnung begründete Schutzinteressen von Polizeibeamten berücksichtigt, die in geschlossenen Einheiten agieren.
„Ganz neue Wege wollen wir bei der Kontrolle der polizeilichen Tätigkeit gehen. Insbesondere die Befugnisse zur verdeckten Datenerhebung, also quasi geheimdienstliche Befugnisse zur Gefahrenabwehr, erfordern eine weitestgehende parlamentarische Kontrolle, die bislang nicht gewährleistet ist. Dazu schlagen wir neben einer Polizeibeschwerdestelle die Bildung eines parlamentarischen Polizeiausschusses mit Kontrollrechten und -befugnissen vor“, sagte Martina Renner.
Sie verwies darauf, dass in den letzten Jahren im Schatten der Debatte um Terrorismusabwehr und Geheimdienstkontrolle die Befugnisse der Polizei in einem bislang kaum kontrollierbaren Bereich permanent auch über die Grenzen des verfassungsrechtlich Zulässigen ausgeweitet wurden.
Erst durch Entscheidungen der Verfassungsgerichte wurde der Staat wieder in seine verfassungsmäßigen Grenzen verwiesen, wie im Falle des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes auch. „Nun komme es darauf an, dass das Parlament selbst wieder die Gestaltungshoheit über grundrechtsrelevante Eingriffsbefugnisse der Sicherheitsbehörden an sich nimmt und einen bürgerrechtlich verantwortlichen Ausgleich zwischen Sicherheitsinteressen einerseits und dem Anspruch an eine freie Gesellschaft andererseits vornimmt“, betonte die Innenpolitikerin der Linksfraktion.
Die Thüringer Rechtsanwaltskammer hatte in der Woche vor der Landtagssitzung verschiedenen Änderungsbedarf angemeldet. Zum Beispiel müsse deutlicher geregelt werden, wie der persönliche Kernbereich und die Intimsphäre bei Überwachungen geschützt werden können.
Kritisiert wurde explizit, dass nach den Vorschlägen der Landesregierung bei Demonstrationen zur Gefahrenabwehr für drei Tage das Abschalten von Funkzellen für den Mobilfunk möglich sein soll, erst dann müsste ein Richter hinzugezogen werden. Besser geschützt werden müssten Juristen oder Journalisten als berufliche Geheimnisträger.
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