Nr. 1/2017, Seite 5: Für einen leichteren Zugang zum Landtag
Änderungen der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags auch zum Nutzen der Bürger
Dass Änderungen der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (GOLT) keine reine „Selbstbeschäftigung“ sind, zeigt deren im Dezemberplenum verabschiedete Überarbeitung. Eine Landtags-Geschäftsordnung soll zwar vorrangig interne Arbeitsabläufe des Parlaments möglichst transparent und konfliktfrei regeln, daher beziehen sich viele Änderungen auf diese „Logistik“. Doch einige Neuerungen weisen über den Bereich der „Binnenregelungen“ hinaus und bringen Bürgerinnen und Bürgern leichteren Zugang zum Landtag und Verbesserungen bei der Bearbeitung ihrer Anliegen.
Nach Landtagswahlen wird künftig der neue Petitionsausschuss schon in der ersten Sitzung des „neuen“ Landtags nach der Landtagswahl gebildet. Innerhalb eines Monats hat der Petitionsausschuss dann seine praktisch-inhaltliche Arbeit aufzunehmen.
Denn das Recht, Petitionen an den Landtag zu richten, ist nach Artikel 14 der Landesverfassung ein Grundrecht. Es gilt jederzeit ohne Rücksicht auf Wahlen. Bei vielen Petitionen kommt es darauf an, dass sich der Landtag zügig um die Angelegenheit der Betroffenen kümmert, soll wirksame Hilfe tatsächlich noch möglich sein. Der rot-rot-grünen Koalition ist es daher besonders wichtig, dass es nicht mehr zu den zu Recht kritisierten Verzögerungen kommt wie im Herbst 2014. Nach der alten Geschäftsordnung war der Petitionsausschuss für die laufende 6. Wahlperiode zusammen mit den anderen Fachausschüssen und erst in zeitlicher Nähe zur Regierungsbildung vom Landtag eingesetzt worden. Das führte zu einem massiven Bearbeitungsstau bei Petitionen.
Als weitere Änderung wurde auch das Online-Diskussionsforum des Landtages – zu finden auf dessen Internetseite – in der GOLT verankert. In diesem Forum können Bürgerinnen und Bürger mit eigenen Beiträgen und Vorschlägen Stellung nehmen zu Gesetzgebungsverfahren und Gesetzentwürfen, die der Landtag in Arbeit hat.
„Baustelle“ generelle Öffnung der Ausschusssitzungen
In der Plenardebatte bezeichnete André Blechschmidt, Parlamentarischer Geschäftsführer der LINKE-Fraktion, diese Änderung als wichtigen Baustein, gab aber zu bedenken, dass die neue Regelung auch weiter mit Leben gefüllt werden müsse. Noch mehr Menschen als bisher müssten durch Information und Werbung motiviert werden, sich an der Diskussion im Online-Forum zu beteiligen. Dieser inhaltliche Austausch zwischen parlamentarischem und außerparlamentarischem Bereich ist wichtig für eine praktisch wirksame Gesetzgebung.
In Sachen Transparenz und Öffentlichkeit bleibt aber noch die „Baustelle“ der generellen Öffentlichkeit von Ausschuss-Sitzungen. Dazu ist eine Änderung des Artikels 62 der Landesverfassung notwendig und damit eine Zweidrittel-Mehrheit. Die LINKE wird innerhalb der Koalition dieses Thema weiterverfolgen.
Beteiligung an Verfahren vor dem Verfassungsgericht
Eine dritte Neuerung betrifft die Beteiligung des Landtages an Verfahren vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht. Bisher war es üblich, dass die Frage, ob und welche Stellungnahme vom Landtag in solchen Verfahren abgegeben wird, allein im Arbeitsbereich des Landtagspräsidenten geregelt wird. In anderen Landtagen wie dem bayerischen ist das gesamte Parlament in das Verfahren eingebunden.
Dies auch mit Blick darauf, dass eine Stellungnahme in einem Gerichtsverfahren immer als Äußerung des gesamten Gremiums gilt. In der neuen Geschäftsordnung findet sich nun ein vergleichbares Verfahren. Der Justizausschuss als für Verfassungsfragen zuständiger Ausschuss begleitet die verfassungsgerichtlichen Verfahren inhaltlich mit und das Plenum ist informatorisch angeschlossen. Der Landtagspräsident vertritt dann den Landtag als Gesamtgremium wie bisher vor Gericht, wobei die Neuregelung der GOLT eine Begleitung durch andere Abgeordnete in „beratender Funktion“ ermöglicht.
Sandra Steck
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