Nr. 1/2016, Seite 6: Für eine humanitäre Flüchtlingspolitik
MdL Sabine Berninger: Freiwilligen Ausreisen vor Abschiebung den Vorzug geben
Nachdem der Thüringer Migrationsminister Dieter Lauinger angekündigt hatte, dass bis Anfang Januar ein so genannter „Weihnachtsfriede“ gelte und während dieser Zeit keine Abschiebungen durchgeführt würden, hatte die Abgeordnete der Linksfraktion Sabine Berninger erklärt: „Das ist eine humanitäre Geste, an der der humanitäre Anspruch, den Rot-Rot-Grün sich auf seine flüchtlingspolitische Fahne, sprich, in den Koalitionsvertrag, geschrieben hat, aber nicht enden kann.“
Die Flüchtlingspolitikerin unterstützte „ganz ausdrücklich die deutlichen Worte, die die Flüchtlingsbeauftragte Mirjam Kruppa zur Frage nächtlicher Abschiebungen oder der Abholung von Kindern aus der Schule gefunden hat. Auch wenn der Freistaat Thüringen mit dem menschenrechtlich begründeten flüchtlingspolitischen Anspruch an bundespolitisch eng gesetzte Grenzen stößt, so muss für uns doch Artikel 1 des Grundgesetzes mit dem Bekenntnis zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten Handlungsmaxime bleiben: ‚Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt‘.“
Das gilt nach Ansicht Sabine Berningers für das gesamte Asylverfahren, auch für die Frage der Organisation der Ausreise nach Beendigung und negativem Entscheid. „Deshalb halte ich den Weg, den die Landesregierung bisher gegangen ist, freiwilligen Ausreisen den Vorzug zu geben vor dem häufig erneut traumatisierenden Weg der zwangsweisen Rückführung, für richtig.“
Die Flüchtlingspolitikerin weiter: „Wenn nun Migrations- und Innenministerium gemeinsam an einem Erlass arbeiten, mit dem die bundesgesetzlich eng gesetzten Spielräume ausgelotet und im Sinne der betroffenen Menschen, im Sinne der Wahrung europäischer Konventionen und der Menschenwürde ausgereizt werden können, dann kann ich das nur uneingeschränkt gut heißen.“
Sorgfältige Einzelfallprüfung durch Ausländerbehörden
Für die Abgeordnete bedeutet dies, dass Rückführungen nur dann stattfinden, wenn Flüchtlinge zuvor die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise ausdrücklich angeboten bekommen haben und im Rahmen einer Beratung vor einer bevorstehenden Rückführung unmissverständlich auf die daraus erwachsende Konsequenz der zwangsweisen Abschiebung hingewiesen worden sind. „Hier sollte Thüringen nicht hinter der Praxis beispielsweise in Nordrhein-Westfalen zurückbleiben.“
Ferner müsse „mindestens sichergestellt sein, dass nicht Kinder in der Nacht von Polizeibeamten aus den Betten geholt werden.“ Und insbesondere während der Wintermonate sei durch eine sorgfältige Einzelfallprüfung bei vorgesehenen Rückführungen auszuschließen, dass Flüchtlinge in die Obdachlosigkeit, in zum Beispiel für Roma aus struktureller Diskriminierung erwachsende besondere Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit sowie für die Würde des Menschen abgeschoben werden. „Diese Einzelfallprüfungen müssen bereits die Ausländerbehörden vornehmen, bevor sie die für zwangsweise Rückführungen vorgesehenen Menschen an die zentrale Abschiebestelle melden.“
Die Abgeordnete der Linksfraktion hatte außerdem betont, sie hoffe, dass der von Innen- und Migrationsministerium diskutierte Erlass spätestens zum Ende des Weihnachtsfriedens umgesetzt wird. „Damit die betroffenen Menschen, aber auch die zahlreichen Unterstützerinnen und Unterstützer, die sich während der letzten Wochen solidarisch mit den Flüchtlingen und kritisch zur Abschiebepraxis geäußert haben, wenigstens Verfahrenssicherheit haben und nicht die allabendliche Angst vor nächtlicher Abschiebung bleibt.“
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