Nr. 09/2015, Seite 5: „Frisches“ Geld für die Thüringer Kommunen
Rot-rot-grüne Koalition im Landtag beschließt Kommunalfinanzübergangsgesetz 2015
Mit den Stimmen der rot-rot-grünen Koalition hat der Thüringer Landtag in seiner Sitzung am 30. April das Kommunalfinanzübergangsgesetz 2015 beschlossen. Mit diesem Gesetz erhalten die Thüringer Kommunen zusätzliche 102,4 Millionen Euro „frisches“ Geld aus Landesmitteln.
„Die Botschaft, welche mit der heutigen Beschlussfassung von diesem Hause ausgeht, heißt: Diese rot-rot-grüne Koalition nimmt Anhörungsverfahren ernst, hört zu und bewegt sich dann auch“, sagte Ralf Kalich, Sprecher für Kommunalfinanzen der Fraktion DIE LINKE, zu Beginn der abschließenden Diskussion im Landtag.
102,4 Millionen Euro kommen aus Landesmitteln
Mit dem jetzt gefundenen Kompromiss erhalten die Thüringer Städte und Gemeinden im Jahr 2015 zur Verbesserung ihrer Finanzausstattung zu den bisher zugesagten Geldern weitere 24,4 Millionen Euro aus Landesmitteln.
So können die Kommunen in diesem Jahr mit 102,4 Millionen Euro „frischem“ Geld aus Landesmitteln rechnen. In Auswertung der schriftlichen und mündlichen Anhörung der kommunalen Spitzenverbände zum Kommunalfinanzübergangsgesetz 2015 habe sich die Koalition zu diesem Schritt entschieden. Die Koalitionsfraktionen seien sich einig gewesen, insbesondere Investitionen zu fördern, weshalb die zugesagten Investitionspauschalen für Städte und Gemeinden und die Schulträgerkommunen noch etwas aufgestockt wurden.
Gleichzeitig wird deren Verwendung aber flexibler gestaltet, damit auch klamme Gemeinden das Geld nutzen können. Auch das war eine wesentliche Forderung aus dem Anhörungsverfahren.
Sechs Millionen Euro mehr für Schulinvestitionspauschale
Die zusätzlichen Hilfen des Landes sind durch Entnahmen aus der Rücklage und durch Steuermehreinnahmen des Landes solide finanziert. Die Kommunen können mit der Änderung auch zusätzliche Mittel für ihren Verwaltungshaushalt bekommen.
Die zentralen Eckpunkte der erfolgten Ergänzungen des kommunalen Finanzpakets der rot-rot-grünen Koalition bestehen in folgenden Punkten:
Die Gesamtmittel, die für die zusätzliche Investitionspauschale für die Städte und Gemeinden vom Land zur Verfügung gestellt werden, sollen von 30 Millionen Euro auf 40 Millionen Euro ansteigen.
Damit erhöht sich die je Einwohner zu zahlende Investitionspauschale von 13,88 Euro auf nunmehr 18,51 Euro. Zudem wird auf Anregung des Gemeinde- und Städtebundes die Verwendung der Mittel flexibler gestaltet. Die geplante Schulinvestitionspauschale wird um sechs Millionen Euro auf 36 Millionen Euro angehoben. Von ihr profitieren insbesondere die Landkreise und die kreisfreien Städte.
„Mit dieser Beschlussfassung hält diese Koalition Wort“
Im Jahr 2015 werden zu den von der schwarz-roten Koalition bereits zugesagten 30 Millionen Euro für ergänzende Bedarfszuweisungen für Haushaltsnotlagegemeinden 18 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus wird das Land die hundertprozentige Kofinanzierung des Kommunalinvestitionsförderungsfonds des Bundes sicherstellen. Dafür werden ca. 8,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
In der Debatte stellte Uwe Höhn, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, in Richtung CDU die Frage: „Welche Alternativen haben sie eigentlich aufzuweisen?!“ Damit reagierte er auf die Tatsache, dass die CDU als größte Oppositionsfraktion keine Änderungsanträge im Zuge der Beratungen auf den Tisch gelegt hat.
„Mit der heutigen Beschlussfassung hält diese Koalition Wort und setzt die im Koalitionsvertrag zugesagten Dinge für das Übergangsjahr 2015 um“, betonte Ralf Kalich in seiner Rede abschließend.
Matthias Gärtner
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