Nr. 09/2014, Seite 8: Direkte Demokratie weiter ausbauen

Parlamentsreport

Bodo Ramelow: Hürden für mehr Bürgerbeteiligung müssen aus dem Weg geräumt werden
Der Ausbau der direkten Demokratie, der mit dem erfolgreichen Volksbegehren „Mehr Demokratie in Thüringen“ begann, war vor fünf Jahren auf kommunaler Ebene fortgesetzt worden.

Die Verbesserungen bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden, die das Demokratie-Bündnis durchgesetzt hatte (u.a. mit der Senkung der Quoren, der Ausweitung der Beteiligungsrechte auf die Kreisebene) waren ein wichtiger Schritt zur Reform der direkten Demokratie in Thüringen. „Aber da ist auch noch viel Luft nach oben“, erklärte Bodo Ramelow, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, u.a. mit Blick auf die Beteiligungsrechte, die in Bayern gelten. Die in Thüringen vorhandenen Hürden seien immer noch viel zu hoch.

Vor fünf Jahren, am 7. Mai 2009, gab es allen Grund zum Feiern: Das Volksbegehren für „Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen“ war am Ziel und ein Gesetzentwurf für deutlich bürgerfreundlichere Beteiligungsrechte trat in Kraft. Das Volksbegehren des Bündnisses für mehr Demokratie in Thüringen hatten mehr als 235.000 Menschen mit ihrer Unterschrift unterstützt. Seit Jahren steht die LINKE an der Seite des Bündnisses für Mehr Demokratie und ist von Beginn an Mitglied im Trägerverein. Vor fünf Jahren hatte die Linksfraktion auch im Parlament maßgeblich daran mitgewirkt, Hürden für mehr Bürgerbeteiligung endlich abzubauen und ein neues Gesetz zu verabschieden.

Die Reform der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene hat vor allem auch bei der Nutzung der Bürgerbergehren auf Kreisebene schon zu Erfolgen geführt, so z.B. beim Erhalt einer Grundschule in Stützerbach und mit Blick auf die Abfallentsorgung in kommunaler Hand im Ilmkreis. Wichtig an der Reform ist auch die Ausweitung des Themenkatalogs. So können nun Bürgerinnen und Bürger auch viel weiter gehender über Planungsvorhaben mitentscheiden. Wichtige Punkte im Sinne der Entwicklung der demokratischen Beteiligungsrechte waren auch die Ausweitung des Bürgerantrags zu einem Einwohnerantrag und die Senkung der Altersgrenze auf 14 Jahre.

Doch auch diese erfolgreiche Reform muss - nicht nur nach Ansicht der LINKE-Fraktion - noch weiter entwickelt werden. „Hier gibt es mindestens zwei wichtige Reformpunkte, die auch langjährige Forderungen des Bündnisses für Mehr Demokratie in Thüringen sind“, betonte Bodo Ramelow. Zum einen sollen die Kommunalparlamente strittige Fragen im Zuge eines Bürgerentscheids der Bevölkerung vor Ort zur endgültigen Entscheidung vorlegen können (im Zuge eines Ratsbegehrens). Zum anderen müssen die Möglichkeiten, auf kommunaler Ebene auch über Abgaben und vergleichbare finanziell relevante Fragen abstimmen zu können, noch erheblich ausgeweitet werden. „Für eine reformorientierte Regierung mit der LINKEN stünde dieses Thema weit oben auf der Agenda“, erklärte Bodo Ramelow.

Anlässlich des Thüringer Jubiläums hatte der Fraktionsvorsitzende gegenüber dem MDR auch die Einführung bundesweiter Volksbegehren gefordert und gesagt, Deutschland sei dafür reif. Die jahrzehntelangen Erfahrungen mit Volksbegehren in Kommunen und Bundesländern zeigten, dass die Bürger sehr verantwortungsbewusst damit umgingen. Der MDR verwies auch auf den Erfurter Professor für Öffentliches Recht und Neuere Rechtsgeschichte, Manfred Baldus, der dies  ähnlich sehe.

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