Nr. 09/2014, Seite 10: Aktionsplan Inklusion

Parlamentsreport

Anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am  5. Mai hatte Bodo Ramelow erklärt: „Fünf Jahre nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland werden Menschen mit Behinderung leider noch immer ausgegrenzt, ihre Bedürfnisse als Randerscheinungen behandelt und ihre Verbände und Vereine hingehalten. Die von der Koalition versprochenen Fortschritte sind weitgehend ausgeblieben.“

Der Fraktionsvorsitzende verwies auf die zwar im Koalitionsvertrag angekündigte, aber fünf Jahre später nicht realisierte Novelle des Thüringer Behindertengleichstellungsgesetzes.

„Das Gesetz wartet weiterhin auf eine ernsthafte und dringend notwendige Überarbeitung, die vor allem den inklusiven Gedanken der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stärkt. Hier ist das Thüringer Sozialministerium keinen Schritt vorangekommen. Beim Blindengeld hält Thüringen noch immer die rote Laterne, von der Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktes sind wir weit entfernt und bei der inklusiven Beschulung wirkt die Landesregierung schlicht hilflos. In all diesen Bereichen gab es in den vergangenen Jahren wiederholte Vorstöße meiner Fraktion, die jedoch zum Nachteil der Betroffenen weggebügelt wurden.“

Aus Sicht des LINKE-Politikers ist es dringend erforderlich, entschiedene Schritte zu gehen: „Thüringen muss den Aktionsplan Inklusion umsetzen und ihn zusammen mit allen Beteiligten und vor allem den Betroffenen selbst weiterentwickeln und fortlaufend evaluieren. Wir brauchen auch das Budget für Arbeit, um Menschen mit Behinderungen eine dauerhafte Brücke in den Arbeitsmarkt zu bauen. Dafür sind die notwendigen finanziellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe muss für alle Menschen gewährleistet werden.“

Seine volle Unterstützung für die Demonstration in Berlin am 5. Mai unter dem Motto „Ohne Bundesteilhabegesetz keine Inklusion“ hatte Maik Nothnagel, inklusionspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, erklärt. Die Reaktionen Thüringer Bundestagsabgeordneter im Rahmen einer Postkartenaktion zum Teilhabegesetz hätten gezeigt, dass der Wille für ein Bundesteilhabegesetz in der Koalition sehr unterschiedlich ausgeprägt ist. „Für CDU-Abgeordnete scheint ein solches Gesetz nicht vor Ende der laufenden Legislatur spruchreif zu sein, auch wenn es im Koalitionsvertrag verankert ist“, kritisierte Maik Nothnagel. Die berechtigte Forderung der Menschen mit Behinderung nicht nur am Europäischen Protesttag laute deshalb, ein Bundesteilhabegesetz jetzt zu verbschieden, nicht irgendwann, und bedarfsgerecht, einkommens- und vermögensunabhängig und nicht irgendwie.

Umfassende Teilhabe am Leben

„Ein weiteres Hinausschieben bedeutet, Behinderung macht weiter arm. Behinderung ist bekanntlich ein großes Armutsrisiko. Ist man in Folge einer Behinderung auf Assistenzleistungen angewiesen, ist die Armut für viele Menschen in der Regel vorprogrammiert. Ein Leben lang. Auch Lebenspartner und nahe Angehörige sind mitbetroffen. Selbstbestimmtes Leben und umfassende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sind aber mit einem ‚Existenzminimum‘ plus ‚Schonvermögen‘ nicht möglich. Deshalb ist ein bedarfsgerechtes sowie einkommens- und vermögensunabhängiges Bundesteilhabeleistungsgesetz dringend notwendig. Nur so können wir in Deutschland die Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen, wie sie in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben sind, verwirklichen“, so Maik Nothnagel.

Auch die Thüringer Landesregierung müsse endlich die Umsetzung der UN-Konvention in Angriff nehmen. Bis heute gibt es in Thüringen kein Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen, welches den Anforderungen der UN-Konvention gerecht wird. Bisher blieb es leider nur bei Ankündigungen und Beruhigungen.

Es ist Zeit, dass sich die Thüringer Landesregierung ihrer Verantwortung für Menschen mit Behinderungen endlich bewusst wird. Das gilt auch für den Thüringer Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN-Konvention. Zwei Jahre nach seiner Verabschiedung sollten seine Wirkung analysiert und die 285 Einzelmaßnahmen überprüft bzw. überarbeitet werden.

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