Nr. 08/2015, Seite 8: Keine Unterstützung fürs Vorratsdatenspeichern
Leider ist Bundesjustizminister Heiko Maas „umgekippt und setzt Bürgerrechte aufs Spiel“, kommentierte Katharina König, netzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, den sogenannten Kompromiss zur Vorratsdatenspeicherung vom 15. April.
Die Abgeordnete verwies darauf, dass es kürzlich noch hieß, man werde im Alleingang nichts unternehmen, ehe nicht auf EU-Ebene eine neue Richtlinie erlassen wurde. „Nun wird offenbar im Eiltempo an der Umsetzung der anlasslosen Massenüberwachung gearbeitet. Dass die SPD im Bund ihre letzte Glaubwürdigkeit in Bürgerrechtsfragen verspielt, ist ihre Sache. Aber betroffen sind die Menschen in diesem Land, denen weitere Grundrechte eingeschränkt und genommen werden sollen. Das darf nicht hingenommen werden“, betonte Katharina König.
DIE LINKE im Bund und auch in Thüringen lehnt nach wie vor die Vorratsdatenspeicherung als ungeeignetes Mittel gänzlich ab. Als „völlig ungeeignet, auch nur einen rudimentären Schutz der Bürgerrechte zu gewährleisten“, bezeichnete die Abgeordnete dabei die als Kompromiss dargestellten Ausnahmeregelungen, die für bestimmte Fälle gelten sollen. „Weder die kürzeren Speicherfristen, noch die Beteuerungen, dass es keine Profilbildung geben soll, können darüber hinwegtäuschen, dass es sich um eine massenhafte Identitätsfeststellung handelt, die ohne jeden Anlass jede und jeden unter Generalverdacht stellt.“
Dass die Sammlung der Daten ohne Anlass erfolgt, war einer der Kritikpunkte, die die Gerichte dazu veranlassten, das vorangegangene Gesetz und die dazu gehörende EU-Richtlinie als Grundrechtsverstöße einzuordnen und diese aufzuheben. „Darüber hinaus sind die Hinweise bezüglich der verbotenen Profilbildung auch äußerst unglaubwürdig, denn wenn man auf eine große Liste von Verbindungsdaten einer Person schaut, ergibt sich ein gewisses Profil von allein“, stellte Katharina König fest.
Ganz unklar sei auch, wie man sich manche Ausnahmen vorstellen soll. „Sollen etwa Berufsgeheimnisträger, wie zum Beispiel Ärzte, Anwälte und Journalisten, jedes Kommunikationsmittel bei einer staatlichen Stelle anmelden, damit sie wieder aus der anlasslosen Überwachung ausgeschlossen werden kann? Dafür müssten sie sich im Prinzip ebenso bloßstellen, als seien sie von der Massenüberwachung wie jeder andere erfasst.“
Mit Verweis auf den rot-rot-grünen Koalitionsvertrag in Thüringen erklärte die LINKE Abgeordnete: „Ich bin sehr froh, dass sich zumindest die Thüringer SPD im Rahmen der Koalition dazu entschließen konnte, die Vorratsdatenspeicherung klar auszuschließen. Die Regierungsparteien in Thüringen haben deshalb im Koalitionsvertrag vereinbart, alle ihnen möglichen Schritte zu gehen, um die Einführung dieses Überwachungsinstruments zu verhindern. Das scheint nun leider schneller nötig, als vermutet.“
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