Nr. 08/2013, Seite 7: Gleichstellungsgesetz wirkt wie „Türöffner“

Parlamentsreport

Gesetzentwurf der LINKEN schreibt konkrete Nachteilsausgleiche für Behinderte fest

Als „Türöffner“ für die Änderung auch anderer Landesgesetze bezeichnete Karola Stange das von der Linksfraktion dem Landtag jetzt vorgelegte  Behindertengleichstellungsgesetz,  das die Abgeordnete bei einem Pressegespräch am 15. April im Landtag in Erfurt vorgestellt hatte.

Das UN-Abkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist auch in Deutschland ratifiziert und damit im Rang eines Gesetzes verbindlich für alle staatlichen Ebenen, so die Abgeordnete. Daraus ergebe sich die Pflicht, das Abkommen auch in allen gesellschaftlichen Bereichen wirksam umzusetzen. Die Ansätze der Thüringer Landesregierung schätzte die Politikerin der Linksfraktion aber als „veraltet“ ein. Das derzeit gültige Gesetz verletze geradezu die UN-Abkommen.

Der neue Gesetzentwurf der LINKEN schreibe demgegenüber zahlreiche Rechte, Leistungen und Verpflichtungen fest. Als konkrete Nachteilsausgleiche nannte Karola Stange, gleichstellungs- und behindertenpolitische Sprecherin,  ein erhöhtes Blindengeld, ein Gehörlosengeld und ein Taubblindengeld.

Prinzip der Inklusion muss konsequent verfolgt werden

Die PDS- bzw. LINKE-Fraktion hatte bereits in der dritten und vierten Wahlperiode Gesetzesinitiativen in den Landtag eingebracht, abgestimmt mit den Verbänden und Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen. Es besteht eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Thüringer außerparlamentarischen Bündnis.

Entsprechend dem UN-Abkommen ist die Gleichstellung behinderter Menschen nun eine umfassende gesetzliche Pflichtaufgabe und muss in ihrer wirksamen Umsetzung sowohl personell, sächlich als auch finanziell abgesichert werden. Das ist für weite Bereiche staatlichen Handelns in Deutschland ein Paradigmenwechsel. Allerdings ist Thüringen schon seit Inkrafttreten der Landesverfassung wegen des Gleichstellungsgebots aus Artikel 2 Absatz 4 zu solchen Maßnahmen verpflichtet. Das UN-Abkommen konkretisiert die Verpflichtungen für alle Bereiche der Gesellschaft sehr handfest. Das gibt der praktischen Umsetzung einen weiteren wichtigen Schub. Konsequent muss das Prinzip der Inklusion verfolgt werden, d.h. alle sind anders und doch gleich und gehören von Anfang dazu, genießen gleiche Teilhabe in allen Bereichen. Diese Gleichstellung bemisst sich an der tatsächlichen Alltagssituation und geht damit über eine formal-rechtliche „Gleichberechtigung“ weit hinaus.

Außerdem ist das UN-Abkommen stark vom Prinzip der „Selbstvertretung“ von Menschen mit Behinderungen („Empowerment“) geprägt. Der Gesetzentwurf der Thüringer Linksfraktion sieht neben den genannten konkreten Nachteilsausgleichen, zu denen auch das Gebot der Förderung behinderter Frauen und das Recht auf Assistenzleistungen gehören, vor, dass der Landesbehindertenbeauftragte vom Landtag gewählt wird und weit reichende Kompetenzen erhält, z.B. ein Beanstandungsrecht bei Mängeln im Verwaltungshandeln.

Fraktionsdiskussion wird per Livestream übertragen

In kreisfreien Städten und Landkreisen sollen  hauptamtliche Behindertenbeauftragte arbeiten, außerdem können Beiräte berufen werden. Wichtig sind die Selbstvertretung der Menschen mit Behinderungen über Mitwirkungsrechte (z.B. Stärkung des Landesbehindertenbeirats) und die Stärkung der Netzwerkstrukturen (z.B. Fördergebot für Beratungsstellen).

Die LINKE erwartet, dass der Gesetzentwurf im Ausschuss beraten wird und dort auch eine öffentliche Anhörung mit Fachleuten und Verbänden stattfindet. Sollte es nicht dazu kommen, wird die Fraktion eine eigene öffentliche Anhörung durchführen.

Zudem wird eine „Miterarbeiterin“ des UN-Abkommens in der Sitzung der Linksfraktion am 8. Mai und anlässlich des Europäischen Aktionstages der Menschen mit Behinderungen zum Thema sprechen. Die Diskussion kann auch wieder per Livestream im Internet unter www.die-linke-thl.de verfolgt werden.

Die Fraktion wird außerdem die Realisierung des Maßnahmeplans zur Umsetzung des UN-Abkommens in Thüringen kritisch begleiten und auch weiterhin alles daransetzen, dass der Maßnahmeplan offizieller Arbeitsgegenstand des Landtags und seiner Fachausschüssen wird, was bisher noch nicht der Fall ist.

Sandra Steck                       

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