Nr. 08/2012, Seite 7: „Es war die SPD, die dann umgefallen ist“

ParlamentsreportGleichstellungSoziales

Dr. Thomas Hartung, SPD:

Es ist auf jeden Fall so, dass wir als SPD-Landtagsfraktion, als Landes-SPD, uns keinen Nachhilfeunterricht abholen müssen, denn wir haben schon 2006 einen Antrag zur Verbesserung der Kooperation zwischen Bund und Ländern eingebracht. Wir haben dort ganz konkrete Forderungen gestellt, nämlich damals schon die Streichung des geplanten Kooperationsverbotes aus dem Grundgesetz, die Beibehaltung der gemeinsamen Bildungsplanung

(Unruhe DIE LINKE)

sowie Zuständigkeit des Bundes bei der Entwicklung und Durchsetzung der nationalen Bildungsstandards (…) das Festhalten am Kooperationsverbot in der Bildung ist für uns auch nicht weiter hinnehmbar. Es ist auch im Sinne der Haushaltslage immer schwieriger umsetzbar. (…) Und ich bin auch optimistisch, dass über kurz oder lang beim Koalitionspartner ein Umdenken einsetzt und die Aufhebung des Kooperationsverbots endlich diskutiert werden kann. Bis dahin gilt aber auf jeden Fall der im vergangenen Frühjahr getroffene Landtagsbeschluss zur intensiven Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Bildungs- und Wissenschaftspolitik. Wir brauchen keine Handlungsanweisungen und wir werden den GRÜNEN-Antrag und den der FDP ablehnen.

 

Dr. Karin Kaschuba, DIE LINKE:

Ja, ich finde das wirklich nett, das war jetzt hier ein bisschen kurzschlüssig. Aber, Sie haben ja noch mal gesagt, Sie brauchen keine Handlungsanweisungen. Das würde ich jedem auch zugestehen, dass er die nicht braucht. Aber, ich glaube, zur Aufhebung des Kooperationsverbots muss man natürlich sehr genaue Vorstellungen haben, in welchen Punkten man es auch aufgehoben haben möchte. Da dieser Flickenteppich, der sich da entwickelt hat über den Föderalismus in der Bildungspolitik auf allen Ebenen, ja sehr bunt ist, vielleicht könnten Sie die Frage wenigstens dahin gehend beantworten, ob Sie diese konkreten Punkte schon festgemacht haben, die man jetzt verhandeln muss. Frau Schavan hat ja Vorschläge unterbreitet, die beziehen sich ja nur auf Teilbereiche.

 

Dr. Thomas Hartung, SPD:

Festgemacht sind die Punkte in dem Moment, indem wir uns mit dem Koalitionspartner auf eine einheitliche Haltung geeinigt haben.

 

Astrid Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Allerdings fehlt allein der SPD die Handlungsfähigkeit, weil offenkundig die Verabredung der Koalition ist, nicht zu handeln, wenn man sich nicht einig wird.

 

Bodo Ramelow, DIE LINKE:

Keine Sorge, es äußert sich nicht ein Bildungsexperte, aber jemand der 2005 im Bundestag war und nachdem ich jetzt eine Rede eines neusozialdemokratischen Mitglieds gehört habe, wollte ich doch wenigstens auf ein paar historische Tatsachen hinweisen. 2005 galt das Kooperationsverbot im Grundgesetz überhaupt nicht, da stand es überhaupt nicht im Grundgesetz drin. 2005 gab es eine Föderalismuskommission I, bei der alle ostdeutschen SPD-Bundestagsabgeordneten die SPD-Führung gebeten haben, das Kooperationsverbot nicht aufzunehmen, und eine klare Botschaft an ihre eigene Fraktion gegeben haben, dass es ein schwerer Fehler ist, wenn man das Kooperationsverbot ins Grundgesetz aufnimmt. Zu dieser Zeit gab es auch in der Christdemokratischen Union einige Stimmen, die gesagt haben, es ist ein Fehler. Es ist aus wahlkampftaktischen Gründen aus Hessen, Baden-Württemberg und Bayern durchgesetzt worden, dass das Kooperationsverbot in den Föderalismusvertrag I hineingenommen wurde, nachdem es in der Legislatur vorher gescheitert war. Und dann war es die SPD, lieber Kollege Matschie und Landesvorsitzender der SPD, es war die Gesamt-SPD, die dann umgefallen ist. Wir haben jetzt mit dem Problem zu kämpfen, dass wir mühselig das wieder bereinigen müssen, wo ihr aus machtpolitischen Gründen einfach in die Knie gegangen seid.

Denn tatsächlich unter Rot-Grün - aber das kann das Neumitglied der SPD, Herr Dr. Hartung, nicht wissen, denn da war er noch in unserer Partei zu der Zeit und war noch sehr auf Opposition gebürstet -, das Gesamtschulprojekt wurde von Rot-Grün als gesamtdeutsches Projekt gefördert. Das hat die drei Ministerpräsidenten von Hessen, Baden-Württemberg und Bayern so geärgert, dass sie dieses Projekt unter allen Umständen kaputtmachen wollten. Deswegen kam das Kooperationsverbot ins Grundgesetz, gegen die Kinder in ganz Deutschland. Deswegen, glaube ich, ist die Diskussion jetzt dringend notwendig. Ich freue mich, dass nun ausgerechnet ein CDU-regiertes Bundesland, Schleswig-Holstein, sagt, das geht so nicht weiter, weil wir Politik gegen unsere Kinder machen. In diesem Sinne, Herr Dr. Hartung, willkommen in der SPD, die dann immer umfällt, wenn es gegen bestimmte Grundsätze geht, aber

(Unruhe SPD)

machtpolitisch die Dinge so abfrühstückt, Schuldenbremse und andere Sachen, anschließend ins Grundgesetz schreibt, um dann zu wissen, dass sie nie wieder davon wegkommen und hinterher nicht daran beteiligt gewesen sein wollen, dass sie diesen ganzen Mist mit eingeführt haben.

Dateien