Nr. 08/2012, Seite 5: Diskriminierende Gesinnungsschnüffelei
<xml></xml>Hier weht nicht nur der kalte Wind einstiger Systemauseinandersetzung durch die Thüringer Ministerialbürokratie, sondern es regiert auch der Wunsch, jede und jeden, die konservativen Politikern politisch nicht passen, von einer Anstellung im öffentlichen Dienst fernzuhalten“, so kommentierte Martina Renner, innenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion DIE LINKE, einen bereits seit 1992 in Thüringen geltenden Runderlass zur Prüfung der persönlichen Eignung von Bewerbern für den öffentlichen Dienst.
Auch die Volkssolidarität wird zum Problem
Gemäß dieses Runderlasses werden alle Bewerber für ein Beamten- oder Angestelltenverhältnis einer Art „Gesinnungstest“ unterzogen. Man wird schriftlich nicht nur über Verfassungstreue belehrt, sondern muss auch eine Liste mit wichtigen Massenorganisationen bzw. gesellschaftlichen Organisationen der DDR und von der Landesregierung als „extremistisch“ oder „extremistisch beeinflusste“ deklarierte Organisationen einsehen und sodann schriftlich eine Erklärung u. a. darüber abgeben, ob eine Mitgliedschaft bestand oder eine Zusammenarbeit mit einer der entsprechenden Organisationen erfolgte.
Wenn dies festgestellt wird, kommt weitere Bewegung in die Mühlen der Bürokratie: Durch Anfragen beim Verfassungsschutz und bei der Stasi-Unterlagenbehörde wird man weiter durchleuchtet. „Die Liste der Organisationen lässt einerseits die überholte Totalitarismustheorie fortleben. Andererseits werden Organisationen als vermeintlich verfassungsfeindlich diskreditiert und verleumdet“, kritisierte in einer Pressemitteilung Martina Renner.
Auf der Liste finden sich auch solche Organisationen, die für die Einhaltung von Grundrechten eintreten, wie die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen oder Vereinigungen, die sich aktiv mit der Gefahr des Neonazismus auseinandersetzen, wie die VVN-BdA.
„Das Engagement in diesen Vereinen und Verbänden wird in Thüringen offenkundig zum Einstellungshemmnis für den öffentlichen Dienst“, protestierte die Landtagsabgeordnete. Dass auch die Volkssolidarität zum Problem werden kann, sollte angesichts der Tatsache, dass deren Vorsitzender in Thüringen CDU-Politiker und ehemaliger Sozialminister sowie Landtagspräsident in Thüringen war, „die Absurdität des Einstellungsverfahrens selbst für die Landesregierung offenbaren. Diese Art der Gesinnungsschnüffelei ist diskriminierend und verfassungsrechtlich bedenklich“, so Martina Renner.
Die Fraktion DIE LINKE fordert die Landesregierung zum vollständigen Verzicht auf derartige Listen auf. Die Innenexpertin der LINKEN hat sich mit einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung gewandt. Darin wird u.a. gefragt, auf der Grundlage welcher Erkenntnisse, tatsächlicher Anhaltspunkte und nach welchen Kriterien eine Einstufung von Organisationen als „extremistisch“ oder als „extremistisch beeinflusst“ durch die Landesregioerung erfolgte.
Was versteht die Landesregierung unter „extremistisch beeinflussten“ Organisationen?
In der parlamentarischen Anfrage will die LINKE auch von der Landesregierung wissen, „welche staatlichen und anderen Stellen in welcher Weise an der Zusammenstellung der Liste der als ‘extremistisch’ oder ‘extremistisch beeinflussten’ Organisationen mitgewirkt haben?“
Unter den weiteren Fragen der Fraktion: Was versteht die Landesregierung unter ‘extremistisch beeinflussten’ Organisationen? Inwiefern sieht die Landesregierung Bedarf, die offenbar etwa 20 Jahre alte Auflistung von „extremistischen“ oder „extremistisch beeinflussten“ Organisationen zu überarbeiten? Welche Folgen haben jeweils eine positive Beantwortung bzw. Nichtbeantwortung der Frage nach einer Tätigkeit für oder der Mitgliedschaft in einer als „extremistisch“ oder „extremistisch beeinflusst“ klassifizierten Organisation? Werden abgelehnte Bewerber über den (...) Grund der Ablehnnung informiert?
Ausführlich unter: bit.ly/Jpm1MW
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