Nr. 07/2015, Seite 6: Ausgewogen, vernünftig und sehr zeitgemäß
Der LINKE Bildungspolitiker Torsten Wolf zum Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz
Das jetzt in erster Beratung im Thüringer Landtag debattierte „Gesetz, das bezahlten Bildungsurlaub für Beschäftigte regelt, ist ein Meilenstein für die Weiterentwicklung des lebenslangen Lernens“, so Torsten Wolf, Bildungspolitiker der Linksfraktion.
DIE LINKE, SPD, GRÜNE haben gemeinsam mit Gewerkschaften, Volkshochschulen und vielen anderen Bildungsinitiativen einen gesetzlich geregelten Bildungsurlaub gefordert. Dementgegen hat die Thüringer CDU in den letzten Jahren solche Initiativen blockiert. Der Abgeordnete wies Bedenken als „komplett unbegründet“ zurück, wonach ein Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen einschränke.
Die tatsächlichen Zahlen belegten, dass in einem Betrieb mit z.B. 30 Beschäftigten die durch das Gesetz tangierte Jahresbruttolohn-Summe des Unternehmens bei 0,07 Prozent und die Jahreswochen-Arbeitszeit bei 0,06 Prozent liegt.
„Rot-Rot-Grün legt einen Gesetzentwurf vor, der ausgewogen, vernünftig und zeitgemäß ist“, unterstrich Torsten Wolf mit Verweis darauf, dass man sich bei der Auswahl der Betriebsgrößen an zwei bewährten Gesetzen - dem Kündigungsschutzgesetz und dem Betriebsverfassungsgesetz - orientiert hat. „Das rot-rot-grüne Bildungsfreistellungsgesetz wird den Thüringer Arbeitsmarkt modernisieren. Wir werden mit diesem Gesetz 92 Prozent der Beschäftigten in Thüringen ermöglichen, ihre Bildungsinteressen wahrzunehmen. Damit wird den Beschäftigten entscheidender Freiraum für arbeitsweltbezogene Bildung, für politische Bildung und die Erweiterung der Kenntnisse für die Ausübung eines Ehrenamtes gegeben.“
Aus dem Plenarprotokoll zitiert
In seiner Rede im Thüringer Landtag am 26. März zum Bildungsfreistellungsgesetz hatte sich Torsten Wolf zunächst an seinen Vorredner von der CDU-Fraktion, den Abgeordneten Christian Tischner gewandt und gesagt:
„Sehr geehrter Herr Tischner, es ist ja nun bekannt und nichts Neues, dass man mit Blick auf denselben Sachverhalt von unterschiedlichen Voraussetzungen ausgeht. Wirtschaft ist in Thüringen maßgeblich geprägt durch Mittelständler, maßgeblich geprägt durch einen intensiven Austausch, durch ein gutes Miteinander von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und den Unternehmen.
Es ist eben nicht so, dass der Bildungsfreistellungsanspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegen die Unternehmen ausgesprochen wird, sondern dass es eine Erweiterung ist, eine Fortentwicklung. Sie haben gesagt, hier wird durch die Hintertür der Sozialismus eingeführt, da müssten wir ja in 12 Bundesländern Sozialismus …
(Zwischenruf Astrid Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 13!)
– Baden-Württemberg dann entsprechend auch. Also, das ist eine interessante These, die Sie da vertreten, dass die Bundesrepublik Deutschland dem Sozialismus anheim gefallen ist.
(Katharina König, DIE LINKE: Den Sozialismus in seinem Lauf…)
Ich denke, wir werden im weiteren Verfahren und in weiteren Diskussionen feststellen können, dass gerade mit der Bildungsfreistellung, mit der Modernisierung des Arbeitsmarkts über Bildungsfreistellung eine Weiterentwicklung der sozialen Marktwirtschaft passiert und nicht ein Stillstand, nicht eine Rückentwicklung.“
„Unter den Bedingungen lebenslangen Lernens“
Torsten Wolf ging u.a. auf Vorhaltungen ein, dass durch ein solches Gesetz Kosten entstünden, die den Arbeitgebern nicht überantwortet werden könnten. Der Bildungspolitiker der Linksfraktion verwies in diesem Zusammenhang auf das Bundesverfassungsgericht, das sich abschließend 1987 dazu geäußert hatte: „Es wurde festgestellt, dass es im Sinne des Gemeinwohls und auch vom Betrieb bezahlt werden muss, wenn Betriebe ihre Beschäftigten zu beruflicher, gesellschaftlicher und politischer Weiterbildung bezahlt freistellen“.
Dazu habe das Bundesverfassungsgericht argumentiert: „Unter den Bedingungen des fortwährenden und sich beschleunigenden technischen und sozialen Wandels wird lebenslanges Lernen zur Voraussetzung individueller Selbstbehauptung. Dem Einzelnen hilft die Weiterbildung, die Folgen des Wandels beruflich und sozial besser zu bewältigen. Wirtschaft und Gesellschaft erhält sie die erforderliche Flexibilität, sich auf veränderte Lagen einzustellen.“
Torsten Wolf: „Das sagt das Bundesverfassungsgericht und das sagt nicht der DGB-Bundesvorstand. Ich möchte das hier auch noch mal betonen.“
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