Nr. 07/2013, Seite 9: Solidaritätsbewegung der ganzen Region
An der Seite der Beschäftigten von Bosch Solar Arnstadt/ 3.000 Arbeitsplätze betroffen
Nachdem am 4. April Hunderte Beschäftigte von Bosch Solar in Arnstadt für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze mit einer Betriebsversammlung am Werk und einem Protestmarsch zum Arnstädter Rathaus auf die Straße gegangen sind (unsere Fotos), hatte jetzt (nach Redaktionsschluss) der Fraktionsvorsitzende der LINKEN, Bodo Ramelow, unterstützende Forderungen im Rahmen eines Pressegesprächs verdeutlicht.
Es gehe um Antworten auf die Frage, durch wen und warum es zu der Entscheidung kam, den Bosch Solar-Standort in Arnstadt dicht zu machen und damit den Verlust von Tausenden Arbeitsplätzen in Kauf zu nehmen. Schließlich seien mehr als 1.800 Arbeitsplätze bei Bosch direkt betroffen und weitere 1.200 in der Region, u.a. bei Zulieferern. Zudem stelle sich die Frage: „Bosch - ein deutscher Konzern - eine mitbestimmungsfreie Zone?“ Bodo Ramelow stellte konkrete Initiativen der LINKEN vor.
An den Protestaktionen hatten sich mehrere Abgeordnete der Landtagsfraktion beteiligt. „DIE LINKE steht an der Seite der Beschäftigten. Wir werden alle Initiativen für den Erhalt des Arnstädter Werkes unterstützen“, so hatte Sabine Berninger, die auch LINKE-Stadtvorsitzende in Arnstadt ist, erklärt. „Es geht um weit mehr als die Arbeitsplätze bei Bosch in Arnstadt. Die Solidarität der LINKEN bezieht sich auch auf die vielen mittelständischen Unternehmen, die von der angekündigten Werksschließung betroffen sind. Es muss jetzt um eine Solidaritätsbewegung der ganzen Region gehen“, appellierte Martina Renner, LINKE-Fraktionsvize im Landtag und Kandidatin für den Bundestag. Der Landtagsabgeordnete Frank Kuschel, Stadtratsfraktionsvorsitzender in Arnstadt, ergänzte: „Wir fordern, dass eine Umstellung auf andere oder neue zukunftsträchtige Produktionslinien geprüft wird. Wir werden uns im Stadtrat Arnstadt, im Kreistag und auf Bundes- und Landesebene dafür einsetzen, dass eine Entscheidung gegen den Standort nicht ohnmächtig hingenommen wird.“
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