Nr. 07/2012: „Geheimdienst vergiftet politisches Klima“

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VS-Ausschnüffelung von Bodo Ramelow jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht

Die jahrelange juristische Auseinandersetzung um die skandalöse Ausschnüffelung von Bodo Ramelow, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, durch den Inlandsgeheimdienst „Bundesamt für Verfassungsschutz“ geht in die heiße Phase. Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist die letzte Etappe des deutschen Instanzenweges erreicht.

Das Gericht habe jetzt Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Landesregierungen und Landtage über die Verfassungsbeschwerde informiert und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, informierte der LINKE Politiker (Archiv-Foto: Bodo Ramelow im Foyer des Oberverwaltungsgerichts in Münster im Februar 2009, wo über seine Klage verhandelt wurde).

 

Endlich müssen klare Schutzregelungen her

Vor dem Bundesverfassungsgericht wird ein Organstreitverfahren der Bundestagsfraktion DIE LINKE der Wahlperiode 2005 bis 2009 zusammen mit der persönlichen Verfassungsbeschwerde von Bodo Ramelow verhandelt (Aktenzeichen 2 BvE 4/07 und 2 BvR 2436/10).

Dass das Bundesverfassungsgericht jetzt bundesweit den Parlamenten Gelegenheit zu Stellungnahmen gebe, zeige, dass es längst nicht nur um die Schnüffelpraxis der Geheimdienstler in seinem Fall gehe, so Ramelow. Es stehe vielmehr das Verhältnis von Regierung und Parlament in der Demokratie generell im Fokus. „Darf die Regierung die Abgeordneten und damit auch die Opposition kontrollieren oder sind hier endlich klare Schutzregelungen zu treffen?“, fragt der Abgeordnete.

Es sei schließlich eine Grundfrage der verfassungsmäßigen Ordnung betroffen, denn zu deren Kernprinzipien zähle das Recht auf  Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition. Die werde aber durch die Schnüffelei in ihrer Arbeit behindert. Bodo Ramelow: „Reden wir doch Klartext - der Geheimdienst vergiftet im Regierungsauftrag das politische Klima!“

Deshalb müsse es strikt unterbunden werden, dass Regierungsparteien die politische Auseinandersetzung mit der Opposition mit Geheimdienstmitteln führen, so der Fraktionsvorsitzende weiter. Gerade in Thüringen gebe es zahlreiche Negativbeispiele, die stets mit der Instrumentalisierung des Inlandsgeheimdienstes durch die CDU verbunden seien.

 

Umfangreiche Beteiligung der Bundesländer

Abgeordnete der Linkspartei (und vorher der PDS) seien immer wieder bespitzelt worden, das habe schon in der ersten Wahlperiode des Thüringer Landtags begonnen. Im Jahr 1994 habe die CDU-Fraktion kurz vor der Landtagswahl gezielt Informationen über die PDS direkt beim Verfassungsschutz abgefragt, was der damalige Innenminister Franz Schuster als völlig normalen Vorgang bezeichnet habe.

Bodo Ramelow erinnert zudem an die Bespitzelung von Kommunalpolitikern der Freien Wähler unter dem damaligen Thüringer Innenminister Christian Köckert, aber auch an zwei Broschüren von CDU bzw. CDA in Thüringen, die 1999 im Wahlkampf gegen den heutigen Fraktionsvorsitzenden eingesetzt wurden und die man offenbar fast wortgleich aus seiner Verfassungsschutzakte abgeschrieben hatte.

Ausdrücklich begrüßt Bodo Ramelow die umfangreiche Beteiligung der Bundesländer, die das Bundesverfassungsgericht jetzt vornehme. Das sei angesichts der großen Bedeutung des Themas der richtige Weg.   


St. Wogawa

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